Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis teilt mitAuch bei der Müllentsorgung gibt es im Quarantäne-Fall einiges zu beachten
VOGELSBERG (ol). Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (zav) bittet seine Kundinnen und Kunden, dass falls positiv auf das Corona-Virus getestete Personen in einem Haushalt leben, die Entsorgung des Mülls gemeinsam mit dem Restabfall erfolgt. Die Abfallsammelsysteme zur getrennten Erfassung von Wertstoffen (zum Beispiel Papiertonne, Biotonne, gelber Sack) sollten zum Schutz des Personals der Abfallentsorgung nur eingeschränkt genutzt werden.
Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz, Hygieneartikel und weitere Sachen, sind als Restmüll zu entsorgen, teilt der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung mit. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restmülltonne geworfen werden, der Müll müsse in stabile und reißfeste Abfallsäcke verpackt werden, die sorgfältig verschlossen werden.
Sollten aufgrund der Empfehlungen Übermengen beim Restabfall anfallen, seien diese in den zav-Abfallsäcken so lange wie möglich in für andere Personen und auch Tiere nicht zugänglichen Räumen aufzubewahren und erst kurz vor der Abfuhr bereitzustellen. Auch hier gelte, bitte drei Tage vorher nichts mehr einfüllen. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen werde empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.
Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) sei darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden.
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren