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Vogelsbergkreis sieht Hessisches Ministerium in der Pflicht zum NachsteuernVerzögerungen bei Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheines sorgen für Unmut

VOGELSBERG (ol). Wer eine Waffe haben möchte oder schon besitzt, der wird künftig vom Verfassungsschutz überprüft – auch Sportschützen oder Jäger. So will es jedenfalls das neue, verschärfte Waffengesetz, das vom Bundestag verabschiedet wurde. Genau diese Überprüfung allerdings sorgt für Verzögerungen bei der Ausstellung oder der Verlängerung der Jagdscheine – und das wiederum sorgt für Unmut. Der Kreis selbst sieht das Hessische Ministerium jetzt in der Pflicht.

Sowohl Sportschützen als auch Jäger müssen in waffenrechtlicher Hinsicht zuverlässig sein. So aus der Pressemitteilung des Kreises. Bereits bislang war es so, dass zur Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit insbesondere ein Auszug aus dem Bundeszentralregister von der zuständigen Behörde anzufordern war. Mit Wirkung zum 20. Februar 2020 ist eine Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten, die vorschreibt, dass ab jetzt im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit auch eine Feststellung über die Verfassungstreue zu treffen ist.

Das Waffengesetz verpflichtet deshalb die Waffen- beziehungsweise Jagdbehörden, bei der Verfassungsschutzbehörde nachzufragen, ob unter diesem Gesichtspunkt Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen.

In einem Erlass vom 20. Februar hat das für die unteren Jagdbehörden der hessischen Landkreise zuständige Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle Jagdbehörden der Kreise darauf hingewiesen, dass die Änderung des Waffengesetzes auch für die Erteilung eines Jagdscheines oder bei der Verlängerung eines Jagdscheines relevant ist. Insbesondere weist das Ministerium in seiner Anweisung die Jagdbehörden darauf hin, dass vor der Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines die Feststellung über die Verfassungstreue vorliegen muss.

Da ein Jagdschein zum 31. März eines Jahres seine Gültigkeit verliert, stellen hessenweit sehr viele Jäger bei den unteren Jagdbehörden im Februar und Anfang März Anträge auf Verlängerung ihrer Jagdscheine. Das Problem bestehe nun aber darin, dass zurzeit die technischen Möglichkeiten für einen automatisierten Datenabgleich zwischen den unteren Jagdbehörden im Land Hessen und der Landesverfassungsschutzbehörde noch nicht vorhanden seien.

Die Vielzahl der Fälle in ganz Hessen erfordere aber für eine zügige Bearbeitung dieser technischen Möglichkeit. Die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen liege nicht in der Hand der unteren Jagdbehörden. Vielmehr sieht Landrat Manfred Görig Wiesbaden in der Pflicht: „Ich erwarte, dass die hessische Landesregierung eine schnelle und pragmatische Lösung bewerkstelligt.“

Im Vogelsbergkreis sind etwa 1.100 Jagdscheine ausgestellt – 358 seien davon betroffen. Bis dies so weit ist, empfiehlt die Jagdbehörde des Vogelsbergkreises den Inhabern von Jagdscheinen, deren Gültigkeit zum 31. März 2020 ausläuft, den Antrag bei der unteren Jagdbehörde bereits jetzt zu stellen, den Jagdschein selbst bei der Antragstellung aber noch nicht abzugeben, sondern dies erst dann zu tun, wenn sie die Jagdbehörde dazu auffordert. Durch diese Verfahrensweise sei sichergestellt, dass die Jagd bis zum 31. März ausgeübt werden kann.

Weiterhin bittet die Jagdbehörde des Vogelsbergkreises darum, wegen der bereits seit Tagen andauernden Vielzahl von Anrufen und Vorsprachen von weiteren Anfragen abzusehen. Die Jagdbehörde beabsichtigt, von sich aus alle Jagdscheininhaber umgehend zu informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

11 Gedanken zu “Verzögerungen bei Ausstellung und Verlängerung des Jagdscheines sorgen für Unmut

  1. Ich finde es weder witzig noch lustig. Was ist wenn ein Jagdpächter zum 01.04.2020 keinen gültigen Jagdschein hat. Wie geht man damit um? Verliert der Jagdpachtvertrag seine Gültigkeit? Man sieht mal wieder, das in Politik und Regierungen nicht nachgedacht wird. Leider ein Zustand der sich in der BRD häuft. (siehe auch: Flughafen Berlin) Wo soll das noch hinführen?

  2. Ab dem 01.04.2020 haben dann deutschlandweit alle Jäger mit nicht verlängertem Jagdschein ihre Waffen illegal und werden unzuverlässig sofern sie nicht am 31.03.2020 bei der Behörde vor der Tür stehen um die Waffen abzugeben.
    April, April Bundesregierung

    1. Das ist nicht richtig, da die WBk für den Erwerb und Berechtigung gilt. Nur zur Jagd darf derjenige dann nicht mehr gehen

      1. Falsch….der Jahresjagdschein berechtigt WEGEN der Jagdausübung zum Besitz und Führen der Waffen. Also: kein Jagdschein -> kein Bedarf -> keine waffenrechtliche Erlaubnis -> Arschkarte

  3. Herr vergib ihnen den sie Wissen nicht was sie tun,an diesen Regeln kann man erkennen das hier Menschen am Werk sind die nichts Verstehen , und das wird immer mehr.

  4. Da lacht sich der Wolf… n‘ Wolf! Doch der Bürger lernt das Fürchten. „Im Vogelsbergkreis sind etwa 1.100 Jagdscheine ausgestellt – 358 seien davon betroffen.“ Was soll das heißen? 358 Vogelsbürger haben ’ne Knarre im Kleiderschrank, gelten aber als unzuverlässig? Nun wird mir auch klar, warum Kreis-Jägermeister Mario Dödeling seine FDP am 07.02. so auf den smarten Digital-Landkreis eingeschworen hat. Er musste befürchten, nach dem 31. März unbewaffnet in den Wald gehen zu müssen, was nicht waidgerecht erlegtes Wild und angeschossene Haustiere sicherlich zu Racheakten genutzt hätten. Doch die Gefahr ist gebannt. Alle, die noch einen Jagdschein haben, behalten das zum 31. März ablaufende Exemplar so lange, bis sie von der unteren Jagdbehörde zum Scheinchenaustausch aufgefordert werden. Ich sollte ja jetzt eigentlich meinen Führerschein abgeben. Na ja, da warte ich eben auch noch ein bisschen.

    1. Top-Beitrag! Hätte von mir sein können. Ganz mein Humor.
      Hätte gerne mehrere Daumen nach oben gegeben.

    2. So einen Schmarrn von Kommentar hab ich auch noch nicht gelesen.Der Jagdschein wir nicht verlängert, das hat aber nichts damit zu tun das ich auf einmal illegale Waffen zuhause hab.Die Waffen sind auf der WBK eingetragen und die gilt nach wie vor.
      Zuerst mal informieren bevor man so einen Mist in die Welt setzt ….

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