Gesundheit0

Psychosoziale und rechtliche Aspekte in der SchuldnerberatungSchuldnerberatungsstellen bieten vielfältige Hilfe

VOGELSBERGKREIS (ol). Dass Überschuldung krank macht, ist allgemein bekannt. Wie aber umgehen mit psychisch kranken Menschen in der Schuldnerberatung? Dies war eine der Fragen beim Arbeitskreistreffen der nord- und mittelhessischen Schuldnerberatungsstellen in der Lauterbacher Kreisverwaltung.

Das Treffen war von den Mitarbeiterinnen der Vogelsberger Schuldnerberatung organisiert worden. Die Experten wollten außerdem ihr Wissen bezüglich darlehensweise gewährter Arbeitslosengeld-II-Leistungen oder Leistungen der Grundsicherung erweitern, teilte die Pressestelle des Vogelsbergkreises mit.

Nach der Begrüßung durch Sachgebietsleiter Hans Dieter Herget habe Harry Bernardis, Leiter der „Vogelsberger Lebensräume“ hilfreiche Tipps zum Thema psychisch Kranker in Beratungssituationen weitergegeben. Der Austausch habe sich lebhaft gestaltet. Das Thema psychische Erkrankungen im Zusammenspiel mit Überschuldung nehme in der täglichen Beratung immer größeren Raum ein. Psychische Erkrankungen spiegelten sich im täglichen Leben des Erkrankten und führten unter anderem zu veränderter Wahrnehmung, eingeschränktem Denkmuster, Störungen im Antrieb, der Kommunikation und es könne der soziale Rückzug folgen.

Für die Arbeit in der Schuldnerberatungsstelle sei es daher zwingend erforderlich, diesem Personenkreis respektvoll und so normal wie möglich zu begegnen sowie die Ängste und Nöte der Menschen ernst zu nehmen. Unter Beachtung dieser Grundsätze spiele das Bereinigen von Schulden eine untergeordnete Rolle.

Wie gehe ich als Schuldnerberater damit um, wenn Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung meiner Klienten nur als Darlehen gewährt wurden und es sich deshalb um Schulden handelt? Wie wird dann die Rückzahlung möglich und welche Sonderrechte hat der Sozialleistungsträger? Zu diesem Fragenkomplex hätten die Referentinnen Ulrike Klein vom Fachdienst Leistung des Kommunalen Jobcenters und Heidrun Bass, Sachgebietsleiterin für den Bereich der Grundsicherung nach dem 12. Sozialgesetzbuch Rede und Antwort gestanden.

In der Praxis der Schuldnerberatung stelle sich oft die Frage, wie bei der Schuldenregulierung mit einem gewährten Darlehen des Sozialleistungsträgers umgegangen werden soll und in welcher Weise dieses Darlehen zurückgefordert werden kann, auch unter Berücksichtigung eines Insolvenzverfahrens. Deutlich sei bei beiden Vorträgen geworden, dass eine Vielzahl dieser Forderungen nicht im Insolvenzverfahren bereinigt werden, sondern bei laufendem Sozialleistungsbezug einbehalten werden können. Die Höhe des Einbehalts sei immer eine Ermessensentscheidung.

Wer sich als Schuldner bei diesen und anderen schwierigen Konstellationen überfordert fühlt, findet in den Schuldnerberatungsstellen kompetente Ansprechpartner. Kontakt zur Schuldnerberatung des Vogelsbergkreises: 06641 977-242 oder -245.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren