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Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A49BUND fordert Landesregierung zum Handeln auf: „Rodungsstopp ist rechtlich möglich“

Im Juni ist der BUND mit einer Klage gegen die A49-Planung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Mittlerweile liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor – und die lässt nach Ansicht der Naturschützer Handlungsspielräume für Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, der die Rodung im Wald stoppen könnte. Sie fordern nun zum Handeln auf: „Ein Rodungsstopp ist rechtlich möglich“.

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