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Nachgefragt beim Alsfelder Kreiskrankenhaus, Haus Stephanus, Haus SchlossblickWegfall der Masken- und Testpflicht: „Entscheidung ist arbeitserleichternd“

VOGELSBERG (akr). An diesem Mittwoch fallen weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg: Bewohner und Beschäftigte von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 1. März keine Masken mehr tragen, auch die Testpflicht wird es für sie nicht mehr geben. Was halten Vogelsberger Einrichtungen davon? Und werden sie sich auch von den Regelungen verabschieden? OL hat nachgefragt.

Nachdem Anfang Februar bundesweit die Maskenpflicht in Bus und Bahn weggefallen ist, endet an diesem Mittwoch auch die Masken- und Testpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – und zwar fast auf den Tag genau drei Jahre nachdem auch im Vogelsbergkreis der erste bestätigte Corona-Fall bekannt gegeben wurde. Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen müssen aber weiterhin Maske tragen.

„Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind“, heißt es seitens der Bundesregierung.

Wie entscheiden sich Einrichtungen im Vogelsberg? Werden sie künftig auf die Maske verzichten? Und was halten sie generell von dem Wegfall der Schutzmaßnahmen?

Haus Stephanus: „Schritt zur Normalität“

„Das Ende der Maskenpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen wir als einen weiteren Schritt zur Normalität. Wir empfinden diese Entscheidung als arbeitserleichternd“, erklärt Manuel Jöckel, Einrichtungsleiter des Haus Stephanus. Dennoch werde das Haus regelhaft seine Entscheidungen überprüfen und wenn notwendig je nach aktueller Lage anpassen.

Ab dem 1. März besteht keine Maskenpflicht mehr für die Mitarbeiter in der Einrichtung. „Wir setzen die Verordnung somit eins zu eins um“, so Jöckel. Sollte diese „neue Freiheit“ für die Mitarbeiter noch nicht vertretbar sein, obliege es dem Einzelnen persönlich weiterhin eine Maske zu tragen. Diese würden dann auch dementsprechend vom Haus Stephanus gestellt werden.

Ebenso können die Mitarbeiter auch weiterhin auf kostenlose Corona-Tests zurückgreifen, wie Jöckel erklärt. Eine konsequente Umsetzung der bestehenden Hygieneregeln sei für das Haus Stephanus selbstverständlich. Besucherinnen und Besucher müssen beim Betreten weiterhin eine FFP2-Maske tragen.

Testzentrum vor dem KKA schließt

„Das Kreiskrankenhaus Alsfeld setzt als Akutkrankenhaus das Infektionsschutzgesetz sowie die Vorgaben der Bundesregierung generell um“, erklärt die Kreis-Pressestelle. Gemäß den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ist also die Masken- und Testpflicht für das Krankenhauspersonal ab dem 1. März aufgehoben. Das Krankenhaus stellt aber allen Mitarbeitenden frei, weiterhin eine Maske zu tragen. Ebenfalls stehen nach wie vor Testmöglichkeiten für das Personal zur Verfügung.

Besuchende sowie ambulante Patienten im MVZ, in der Radiologie, der Physiotherapie und so weiter, müssen weiterhin gesetzlich verpflichtend eine FFP2-Maske tragen. Das Vorlegen eines negativen Testergebnisses wird nicht mehr gefordert. In diesem Zusammenhang schließt auch das Testzentrum vor dem Kreiskrankenhaus Alsfeld ab dem 1. März.

Auch das Haus Schlossblick in Romrod folgt der Entscheidung der Bundesregierung. Den Mitarbeitern werde aber empfohlen mit Maske zu arbeiten. Die Maskenpflicht der Bewohner ist ab dem 1. März ebenfalls ausgesetzt. Besucher der Einrichtung in Romrod müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. „Wir empfehlen die FFP2-Maske auch in den Zimmern der Bewohnenden zu tragen“, erklärt Einrichtungsleiterin Ilka Neu.

Bei Corona positiven Mitarbeitern gilt laut Neu ein mindestens fünftägiges Arbeitsverbot und bei stark symptombehafteten Mitarbeitern empfehle das Haus Schlossblick einen Schnelltest. Besucher dürfen bei einer Coronainfektion nicht in die Einrichtung gemäß Corona Schutzverordnung vom 24. Februar 2023. „Wir appellieren an das eigenverantwortliche Handeln der Mitarbeiter und der Besuchenden, da Corona weiterhin eine nicht zu unterschätzende Erkrankung ist“, so die Leiterin abschließend.

2 Gedanken zu “Wegfall der Masken- und Testpflicht: „Entscheidung ist arbeitserleichternd“

  1. der vorzeitige leichtsinn wird viele menschenleben kosten – wie immer alte und schwache, die massnahmen bis zum frühjahr lassen, hätte sinn gemach!

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    1. Und dann im Frühjahr? Nochmal verlängern bis Sommer, weil eine neue Sub-Variante da ist? Und im Herbst weitermachen, wegen der Herbst-Welle?
      Das war in den ersten Pandemiejahren (immerhin drei!) gerechtfertigt. Aktuell kann sich jeder durch Impfungen oder Maskentragen selbst schützen. Das tun auch viele Menschen immer noch, wie man beispielsweise beim Einkaufen beobachten kann. Diese individuellen Schutzmöglichkeiten rechtfertigen daher Einschnitte für die Gesamtbevölkerung nicht mehr.
      Ich selbst bin dreifach geimpft, mehr ist laut meines Hausarztes nicht nötig. Aktuell habe ich ein bisschen Schnupfen, da mache ich regelmäßig Tests. In einer so entwickelten Gesellschaft wie unserer, gilt nun die Eigenverantwortung. That‘s it.

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