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Neuwahlen am Ortsgericht AlsfeldDrei scheidende, drei neue und drei altbekannte Gesichter

ALSFELD (ls). Im Alsfelder Ortsgericht wird es künftig einige neue Gesichter geben: Thilo Krüger, Dennis Benedykt Kubik und Monika Steinbrecher wurden als Ortsgerichtsschöffen für die Bezirke Alsfeld I und Alsfeld II gewählt.

Dass es im Alsfelder Ortsgericht in diesem Jahr ein paar Umstrukturierungen geben wird, das hatte sich bereits vor einigen Wochen angedeutet, als Günther Krämer, der stellvertretende Ortsgerichtsvorsteher für den Ortsgerichtsbezirk Alsfeld I seinen Rücktritt ankündigte – und den seines Kollegen Dieter Haupt gleich mit.

Zwei vakante Stellen, die einer neuen Besetzung bedurften. Dazu kam der Posten des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers für Alsfeld II, denn auch Tobias Diehl trat nicht erneut an. Drei gewohnte Gesichter, die sich nun aus dem ehrenamtlichen Dienst verabschiedeten.

„Nach 50 Jahren wird es für mich Zeit zu gehen“

Der Posten des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers im Bezirk Alsfeld I, also der ehemalige Posten von Günther Krämer, soll durch die derzeitige Schöffin Elke Keller aus Altenburg besetzt werden. Bereits seit 2017 ist die 62-Jährige am Ortsgericht als Schöffin tätig. Die beiden Posten als Schöffen sollen durch den 31-Jährigen Alsfelder Dennis Benedykt Kubik und durch die 55-Jährige Monika Steinbrecher besetzt werden.

Im Bezirk Alsfeld II, der für die Stadtteile Fischbach, Heidelbach, Münch-Leusel und Schwabenrod zuständig ist, stand die Wiederwahl des Ortsgerichtsvorstehers Dieter Zinn an, der das Amt mittlerweile seit über 30 Jahren ausübt. Für den scheidenden Diehl wurde der 63 Jahre alte derzeitige Schöffe Erich Peter zum Stellvertreter gewählt. Der 63-Jährige bringt eine 27-jährige Erfahrung als Ortsgerichtsschöffe mit. Neu im Team ist Thilo Krüger aus Heidelbach, der vom Heidelbacher Ortsvorsteher Dietmar Herrmann vorgeschlagen wurde.

Beiden Vorschläge wurden durch die Stadtverordneten einstimmig zugestimmt, die Vorschläge damit bestätigt. Die Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts.

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