
Bericht aus der Arbeit des Kreisausschusses - Anfrage der AfD-FraktionUkraine-Flüchtlinge: So ist die Situation im Vogelsberg
VOGELSBERG (akr). Wie viele Flüchtlinge aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Vogelsberg angekommen? Wer trägt die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung? Wie viele geflüchtete Kinder nehmen bereits am Schulunterricht teil? Die Antworten lieferte nun Landrat Manfred Görig.
Am 24. Februar sind russische Truppen in die Ukraine einmarschiert, seitdem setzt Russland seinen Angriffskrieg auf die Ukraine fort und Millionen Menschen ergriffen die Flucht. Im Vogelsbergkreis haben sich insgesamt 959 Geflüchtete gemeldet, das ist der Stand vom 28. April, wie sowohl aus einer Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion als auch aus dem Bericht des Kreisausschuss hervorgeht.
„Dem Kreis wurden durch die Hessische Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen bislang 318 Personen zugewiesen. Davon sind 221 Personen tatsächlich im Vogelsbergkreis angekommen. Weiterhin haben sich bei der Ausländerbehörde 738 Personen gemeldet“, so Landrat Manfred Görig. Insgesamt habe der Vogelsbergkreis somit Kenntnis von 959 Personen.
Ob sich alle tatsächlich noch im Vogelsbergkreis aufhalten, könne nicht mit Sicherheit gesagt werden, da bereits Kenntnisse vorliegen, dass Menschen weitergezogen oder auch wieder zurück in die Ukraine gegangen sind. In den Notunterkünften seien aktuell 159 Personen untergebracht.
Unter den ankommenden Geflüchteten befanden sich auch 44 Drittstaatsangehörige (Stand 24. April), also Personen, die nicht Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sind.
130 Geflüchtete in Vogelsberger Schulen
Im Zuge der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine wurden an den Vogelsberger Schulen inzwischen auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Nach aktuellem Stand (28. April) sind es insgesamt 130 Kinder und Jugendliche, die sich auf 17 Schulen verteilen, wobei die Standorte Alsfeld, Schlitz und Schotten zur Zeit Schwerpunkte sind. In der Regel werden sie in den speziell eingerichteten Intensivklassen unterrichtet. Zu Raumkapazitätsproblemen sei es bisher noch nicht gekommen. Die Anmeldung und Aufnahme in die Schule sei auch aus Sicht des staatlichen Schulamtes in der Regel unkompliziert verlaufen.
Für die meisten Schulen sei es zudem nicht neu, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland in ihre Schulen aufgenommen werden. Im Schuljahr 2020/21 sind, so Görig, mehr als 350 Kinder und Jugendliche in den Vogelsbergkreis gezogen, die entweder zuvor eine Schule im Ausland besucht haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Auch durch den Zuzug der durch den Krieg in Syrien entstand sei vielen Schulen die Situation noch vertraut.
Hessen hat Aufnahmequote „übererfüllt“
Doch wie viele Flüchtlinge werden dem Vogelsbergkreis aktuell pro Monat eigentlich zugewiesen? „Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns aktuell angekündigt, dass bis zu 30 Personen pro Woche aufzunehmen sind“, so der Landrat. Bislang waren es etwa 50 Personen pro Woche. Da Hessen die Aufnahmequote „übererfüllt“ habe, werden Hessen und somit auch dem Vogelsbergkreis aktuell nicht mehr ganz so viele Personen zugewiesen – bislang waren es etwa 50 pro Woche.
Um alle adäquat unterbringen zu können waren die Städte und Gemeinden im Kreis aufgefordert, Notunterkünfte einzurichten. Gemäß der Einwohnerzahl werden die Flüchtlinge auf die Städte und Gemeinden verteilt. So werden Alsfeld gemäß des Verteilungsschlüssels wöchentlich neun Menschen zugewiesen, auf den Monat gerechnet sind es 36 Menschen, um nur ein Beispiel zu nennen.
69 Wohnungen durch den Vogelsbergkreis angemietet
Da die Unterbringung in den Notunterkünften nur eine Übergangslösung sein soll, ging der Kreis auch schnell auf die Suche nach Wohnungen, in denen die Menschen längerfristig unterkommen können. Bislang wurden dem Landkreis 527 Wohnungen angeboten, wie es in der Antwort des Landrats heißt.
„252 Wohnungen wurden besichtigt und für gut befunden. 69 Wohnungen wurden bereits durch den Vogelsbergkreis angemietet. Hierüber stehen dem Vogelsbergkreis momentan 256 Betten zur Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge zur Verfügung. Weitere 26 Wohnungen befinden sich derzeit in der Vertragsanbahnung.“ Gemeinschaftsunterkünfte für ukrainische Flüchtlinge seien bislang noch nicht in Betrieb, „der Vogelsbergkreis sucht hier weiterhin geeignete Objekte“.
In ihrer Anfrage wollte die AfD ebenfalls wissen, wer die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung zu welchen Anteil trägt. „Der Vogelsbergkreis erhält eine Pauschale pro Monat und Flüchtling vom Land Hessen. Aus dieser Pauschale konnten die Kosten für Unterbringung und Verpflegung bislang bestritten werden“, heißt es in der Antwort.
Wenn die Menschen in Notunterkünften der Städte und Gemeinden untergebracht sind, werde die Verpflegung durch die Städte und Gemeinden sichergestellt. Wie das organisiert ist, obliege den Kommunen. „Die Menschen erhalten von uns dann einen um den Betrag der Lebensmittel reduzierten Regelbedarf.“ Menschen, die in Wohnungen oder bei Privatleuten untergekommen sind, verpflegen sich laut Görig selbst, hierzu stehe ihnen der entsprechende Regelbedarf zur Verfügung.
„Anders als 2015 stellen wir aktuell fest, dass uns Menschen zugewiesen werden, die sehr krank oder pflegebedürftig sind“, so Görig. Hier müsse man in kurzer Zeit die medizinische Versorgung dieser Menschen sicherstellen, was angesichts des Ärztemangels im Vogelsbergkreis eine große Herausforderung darstelle.
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Zitat Landrat Görig : „Anders als 2015 stellen wir aktuell fest, dass uns Menschen zugewiesen werden, die sehr krank oder pflegebedürftig sind“.
Da stellt sich doch die Frage, warum kommen die auf`s Land und wo sind dann die gesunden Flüchtlinge alle hin?
Und für mich unbeantwortet bleibt die Frage, wer bezahlt für die Kranken und Pflegebedürftigen die Kosten für Behandlung und Pflege? Das Land, die Kassen, oder der Kreis?
Zahlen tut das der Nettosteuerzahler. 18 Millionen von 82 Millionen halten diesen Laden am laufen. Wie lange noch ?
Wer die Behandlung und Pflege bezahlt? Sie!
Und alle Steuerzahler bzw. Einzahler in die solidarisch finanzierte Krankenkasse, ohne daß die Leute, die jetzt plötzlich auf der Matte stehen, jemals einen müden Euro eingezahlt oder erarbeitet haben. Kleines Beispiel gefällig? Von meiner kümmerlichen Erwerbsminderungsrente kommen ca. € 100,- für Kranken- und Pflegeversicheung in Abzug, so daß ich mit € 885,- Rente dastehe, nach fast vierzig Jahren Einzahlen in die Krankenkasse und natürlich Steuern zahlen. Will ich als chronisch Kranker einen Teil meiner Zuzahlungen für Medikamente erstattet haben, kommt für die prozentuale Berechnung
listigerweise wieder die Bruttorente in Ansatz, siehe oben.
Aber „wir“ schaffen das mal wieder und bis in alle Ewigkeit, „großzügig und unbürokratisch“.