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Erster Verhandlungstag am Alsfelder Amtsgericht - Verteidigung fordert anderen RichterVorwurf Landfriedensbruch: A49-Gegnerin vor Gericht

ALSFELD (akr). Knapp drei Wochen nachdem eine A49-Gegnerin aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, muss sich seit diesem Mittwoch erneut eine Ausbaugegnerin vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft auch ihr Landfriedensbruch vor. Verteidiger Tronje Döhmer fordert einen anderen Richter anstelle von Dr. Bernd Süß.

Die Angeklagte soll ebenfalls am 12. November 2020 im Bereich des Dannenröder Forstes in Höhe des Niederkleiner Pfades Teil einer Menschenmenge gewesen sein, die sich gewalttätig gegenüber Polizeibeamten verhalten haben soll, die aufgrund einer Allgemeinverfügung eine Absperrung bewachten.

Während die 25-jährige Angeklagte und die rund 40 weiteren Personen auf die Polizisten zurannten, sollen mehrere Personen aus der Menschenmenge Signalraketen, Steine und entzündete Rauchtöpfe in Richtung der Beamten geworfen haben, um die Absperrung zu durchbrechen, so Staatsanwältin Nathalie Dohmen. Die Polizisten wurden aber verfehlt und blieben unverletzt – der gleiche Tatvorwurf, wie auch schon bei der Verhandlung Mitte Januar.

Aus Mangel an Beweisen: A49-Gegnerin von Vorwürfen freigesprochen

Den Vorsitz hatte, wie auch schon beim Prozess gegen die unbekannte Aktivistin „Ella“, Richter Dr. Bernd Süß. Damit war Verteidiger Tronje Döhmer, der die Verteidigung auch schon beim „Ella“-Prozess übernommen hatte, nicht zufrieden. Er stellte einen Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt. Der Grund kurz und knapp: Die vorangegangene Führung des Richters beim Verfahren von „Ella“, die er damals schon kritisierte. Da ein anderer Richter aber zunächst darüber entscheiden muss und bereits Zeugen geladen waren, wurde die Beweisaufnahme dennoch eröffnet.

Zwei Polizeibeamte waren an diesem Mittwoch geladen, ein weiterer folgt in in zwei Wochen, weshalb auch noch kein Urteil gefällt werden konnte. Der erste Zeuge berichtete, dass er am besagten Tag im November 2020 bei den Rodungsarbeiten im Zuge des A49-Weiterbaus eingesetzt war. Viel mitbekommen von dem Tatvorwurf habe er nicht, denn er habe „recht weit abseits“ gestanden, seiner Schätzung nach circa 50 bis 75 Meter entfernt.

Über Funk sei er schließlich informiert worden. Als er dann an der Einsatzstelle ankam, „war das Ganze auch schon gegessen“, erzählte er. Fünf Personen seien zu diesem Zeitpunkt schon festgenommen worden. An die Angeklagte selbst könne er sich nicht erinnern, auch nicht, ob er an dem Tag irgendwie Kontakt zu ihr hatte. Obwohl er so weit entfernt stand, habe er „ein pyrotechnisches Erzeugnis“ wahrgenommen. Ob dieses aber in Richtung der Polizeibeamten abgefeuert wurde, könne er nicht sagen.

Die zweite Zeugin konnte sich an die 25-jährige Angeklagte noch erinnern. Sie habe sie nämlich festgenommen, als diese sich Zutritt zum Sicherheitsbereich verschaffte. Die Zeugin erzählte, dass sie gesehen habe, wie Pyrotechnik gezündet und Steine geworfen worden, nicht aber, ob die Angeklagte daran beteiligt war. Sie vermutet nicht, denn die Feuerwerkskörper und Steine seien aus dem vorderen/mittleren Bereich geworfen worden und da sei die Angeklagte nicht dabei gewesen.

Die 25-Jährige habe sich, so die Polizeibeamtin, zunächst im hinteren Bereich der Menschenmenge aufgehalten, und dann quasi ihre Chance genutzt, um durch eine Lücke zwischen Polizisten in den Sicherheitsbereich zu gelangen. Dann sei die Angeklagte gestürzt und konnte von der Zeugin, ohne dass sie sich gewehrt habe, festgenommen werden. Nach Döhmers Befragung wurde die Zeugin schließlich entlassen und der erste Verhandlungstag beendet. Am 23. Februar soll die Verhandlung fortgeführt werden.

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