Aus Mangel an Beweisen: A49-Gegnerin von Vorwürfen freigesprochen

Wieder musste sich eine A49-Gegnerin vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch. Die Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.