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Urteil des Gießener Landgerichts damit rechtskräftigMörder von Johanna Bohnacker scheitert mit Revision

GIEßEN/KARLSRUHE (ol). Das Urteil gegen den verurteilten Mörder von Johanna Bohnacker ist rechtskräftig. Rick J. hatte vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt, doch diese lehnten die Richter in Karlsruhe nun als unbegründet ab. Das Gießener Landgericht hatte J. wegen des Mordes an Johanna zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Nach Auffassung des Gießener Landgerichts war der heute 42-jährige Mann am Nachmittag des 2. September 1999 durch die Wetterau gefahren, um nach einem ihm geeignet erscheinenden Mädchen zu suchen, das er betäuben, an einen abgelegenen Ort verbringen, fesseln und sexuell missbrauchen wollte. Er näherte sich der neben einem Sportplatz spielenden achtjährigen Johanna, betäubte sie mit Chloroform und legte sie in den Kofferraum seines Autos. Im Folgenden fesselte er sie, überklebte ihr Augen und Mund mit einem Gewebeklebeband und wickelte sodann ein 15 Meter langes Paketklebeband 28 Mal um ihren Kopf, wodurch Johanna erstickte. Ihre Leiche wurde später in der Nähe von Lingelbach in einem Waldstück gefunden.

Unklar blieb, ob der Angeklagte das Paketklebeband um den Kopf des achtjährigen Mädchens gewickelt hatte, um seine fetischistischen Neigungen zu befriedigen, wobei er den Tod Johannas „billigend in Kauf nahm“, oder ob er das Mädchen aus Sorge, entdeckt zu werden, töten wollte.

„Sexuelle Handlungen an dem Mädchen konnten nicht festgestellt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs. Jedoch hatten die Gießener Richter J. wegen Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften, die 2017 anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten sichergestellt wurden, ebenfalls schuldig gesprochen.

„Es ist eine große Last, die von mir gefallen ist. Er hat die höchste Strafe bekommen, die er hätte bekommen können“, sagte Johannas Mutter nach der Verkündung des Gießener Urteils im November letzten Jahres, das nun rechtskräftig ist. Dadurch, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist es unwahrscheinlich, dass J. nach 15 Jahren aus der Haft entlassen wird. Dies wird nur in Ausnahmefallen gewährt, wenn der Insasse sehr alt oder sehr krank ist.

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