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Serie übers Alsfelder Amtsgericht – Interview mit zwei Richtern„Der Vorwurf der Kuscheljustiz nervt überhaupt nicht“

ALSFELD (jal). Einsperren und Schlüssel weg – diesen Spruch hört man häufig, wenn es um Straftäter geht. Viele Menschen meinen, die Strafen in Deutschland seien zu lasch. Eine Richterin und ein Richter des Alsfelder Amtsgerichts erzählen im Interview mit OL, warum sie dieser Vorwurf nicht wirklich stört, wie es sich anfühlt, einen Menschen zu verurteilen – und warum Streitigkeiten unter Nachbarn bei Richtern eher unbeliebt sind.

Es gibt Orte, deren Magie uns im Alltag verborgen bleibt, obwohl sich dort regelmäßig Schicksale entscheiden. Tag für Tag. Einer dieser Orte ist das Alsfelder Amtsgericht. Oberhessen-live versucht sich diesem Platz, den die meisten Menschen wohl eher unfreiwillig betreten, in einer kleinen Serie anzunähern.

Den Auftakt dazu macht ein Interview mit zwei Menschen, die in der Landgraf-Hermann-Straße 1 regelmäßig Lüge von Wahrheit zu unterscheiden versuchen. Das ist zum einen Klaus Schwaderlapp, 44 und Direktor des Alsfelder Amtsgerichts. Der ehemalige Limburger ist Chef über drei Gerichtssäle sowie 54 Mitarbeiter, darunter ohne ihn sechs Richter, vier Wachtmeister, fünf Gerichtsvollzieher und zwölf Rechtspfleger. 41 Amtsgerichte gibt es in Hessen insgesamt, das Alsfelder ist für gut 100.000 Menschen zuständig.

Schwaderlapp, selbst mittlerweile hauptsächlich für zivilrechtliche Fälle eingeteilt, stellt sich zusammen mit einer Kollegin den Fragen von OL. Britta Jansen-Matthies ist 55 und kommt gebürtig aus Mühlheim an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen. Die Juristin, die ihr Handwerk in Gießen studierte, ist in Alsfeld hauptsächlich in Strafrechtssachen und Betreuungsfällen tätig. Letzteres bedeutet, dass Sie entscheidet, wer einen sogenannten Gesetzlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommt, weil er beispielsweise wegen einer Krankheit Hilfe bei Amtsgängen benötigt.

Das Interview

Frau Jansen-Matthies, Herr Schwaderlapp, fangen wir doch mal mit einer einfachen Frage an: Was ist Gerechtigkeit für Sie?

Britta Jansen-Matthies: Ich habe mich auf diese Frage natürlich vorbereitet und ein bisschen im Internet geguckt. Da sind viele, gute Zitate zu finden. Eines, was mein persönliches Empfinden gut wiedergibt, stammt von Goethe. Es heißt wie folgt: „Gerechtigkeit ohne Gnade ist nicht viel mehr als Unmenschlichkeit“. Das trifft für mich so gut zu, weil die Gnade, das Zuhören in der Hauptverhandlung, für mich ganz wichtig ist. Es geht nicht nur darum, den Wortlaut des Paragraphen eins zu eins umzusetzen, sondern eben auch den Menschen hinter dem Angeklagten zu sehen.

Klaus Schwaderlapp: Gerechtigkeit abschließend zu definieren ist sehr schwierig. Wenn ich es auf meinen Beruf beziehe und mir überlege, wann eine Entscheidung für mich als Richter gerecht ist, dann müssen für mich drei Dinge vorliegen. Zum einen muss sich ein Sachverhalt möglichst zutreffend feststellen lassen. Gerechtigkeit hat im juristischen Sinn ganz viel mit Wahrheit oder Erkenntnis zu tun. Wenn dann die Gesetze auf den festgestellten Sachverhalt richtig angewandt werden und meine Entscheidung auch noch auf Akzeptanz trifft – dann kann man glaube ich von Gerechtigkeit sprechen.

Im Gespräch: Richterin Britta Jansen-Matthies und Gerichtsdirektor Klaus Schwaderlapp.

Der letzte Punkt ist interessant. Man hat den Eindruck, dass bei vielen Menschen die Urteile deutscher Gerichte eben nicht mehr auf Akzeptanz treffen. Wie sehr nervt Sie der Vorwurf einer „Kuscheljustiz“, die nicht hart genug durchgreift?

Jansen-Matthies: Der Vorwurf nervt überhaupt nicht, ich spreche gerne über die Akzeptanz von Urteilen. Ich finde es völlig legitim darüber zu sprechen, wenn Menschen der Meinung sind, dort gebe es einen Missstand. Allerdings geht das nur an konkreten Beispielen. Pauschalaussagen bringen nichts, sie sind nicht mehr als ein Gefühl.

Okay, machen wir es konkret. Gestern stand hier in Alsfeld ein Mann vor Gericht, der bereits 20 Vorstrafen vorzuweisen hatte, das meiste wegen Diebstahls und Schwarzfahrens. Der Herr wurde bereits mehrfach zu Bewährungsstrafen verurteilt, von denen die Bewährung in den meisten Fällen widerrufen wurde. Muss man da nicht viel früher sagen, jetzt ist es genug?

Jansen-Matthies: Auch das kann man so pauschal nicht sagen. Beim Strafrecht spielt das Individuum eine ganz große Rolle. Man muss sich ganz genau anschauen, was das für Vorbelastungen waren. Wenn jemand mehrfach Körperverletzungen begeht, gibt es schneller Freiheitsstrafen, als wenn jemand mehrfach schwarzfährt.

Wenn ich die geschädigte Person als Zeugen vernommen habe, dann frage ich ganz zum Schluss, was ich deren Meinung nach mit dem Angeklagten machen sollRichterin Britta Jansen-Matthies

In anderen Ländern liegt die Schwelle für Freiheitsstrafen dennoch wesentlich niedriger. In den USA zum Beispiel. Halten Sie das generell für eine gute Idee?

Jansen-Matthies: Das kann ich auch nicht beurteilen, das Rechtssystem in den USA ist ein ganz anderes. Wir haben unser System, was wir anwenden – und ich meine auch erfolgreich, mit Hinblick auf die Resozialisierung zum Beispiel. Ich habe nicht das Gefühl, nach anderen Ländern gucken zu müssen.

Schwaderlapp: Ich tue mich auch schwer mit diesem Pauschalurteil, die Justiz wäre zu lasch. Ich werde da auch gelegentlich drauf angesprochen im Bekanntenkreis. Ich kann mir aber nur ein Urteil anmaßen über Verfahren, die ich selbst erlebt habe – und zwar von Anfang bis Ende.

Jansen-Matthies: Wenn ich die geschädigte Person als Zeugen vernommen habe, dann frage ich ganz zum Schluss, was ich deren Meinung nach mit dem Angeklagten machen soll, welche Strafe sie für tat- und schuldangemessen hält – weil ich das als Korrektiv für wichtig empfinde und von dem Opfer hören möchte. Da habe ich häufig die gegenteilige Erfahrung gemacht.

Das bedeutet?

Jansen-Matthies: Oft wird gesagt „nein, nein, ich möchte gar keine hohe Strafe für den Angeklagten, ich möchte eine gerechte Strafe und wollte den Vorfall nur nicht auf sich beruhen lassen.“ Ich habe in meinem Gerichtssaal überhaupt gar nicht den Eindruck, dass da Unzufriedenheit besteht, weil ich zu lasche oder falsche Urteile verhänge.

Wer Details nicht kennt, fordert schnell härtere Strafen

Dennoch hört man Menschen auf der Straße häufig sagen „der gehört eingesperrt und der Schlüssel weggeschmissen“. Ist das so, weil diese Leute die Details des Prozesses nicht kennen?

Jansen-Matthies: Ja, das spielt in jedem Fall eine Rolle. Wenn ich nicht betroffen bin, wenn ich nur Fakten eines Falles kenne, dann kann ich leicht ein Pauschalurteil fällen. Aber wenn ich im Gerichtssaal sitze, dann kenne ich den Fall und habe die beteiligten Menschen konkret vor mir. Und dann fällt das Urteil meistens ganz anders aus.

Was entgegnen Sie jemandem, der chemische Kastration oder gar die Todesstrafe für Sexualverbrecher fordert? 

Schwaderlapp: Für den ersten Teil Ihrer Frage kann ich in der Kürze der Zeit leider keine qualifizierte Stellungnahme abgeben. Was die Todesstrafe betrifft, so würde ich gerne ein Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 16.11.1995 zitieren und es mir zu eigen machen. Dort heißt es: „Aus humanitären Gründen kann keinem Staat das Recht zustehen, durch diese Sanktion über das Leben seiner Bürger zu verfügen. Vielmehr erfordert es der Primat des absoluten Lebensschutzes, dass eine Rechtsgemeinschaft gerade durch den Verzicht auf die Todesstrafe die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens als obersten Wert bekräftigt.“

Was ist es für ein Gefühl, einen Menschen zu verurteilen?

Jansen-Matthies: Das ist zunächst einmal mein Beruf. Wenn Sie mich nach einem Gefühl fragen, würde ich sagen, man spürt, man kommt zu einem Ergebnis.

Britta Jansen-Matthies hinter ihrem Schreibtisch.

Mir wären jetzt spontan die Begriffe Macht, Genugtuung oder Überlegenheit eingefallen. Trifft da irgendetwas zu?

Jansen-Matthies: Nein, gar nichts.

Schwaderlapp: Macht ist schon zutreffend. Aber es ist kein Gefühl, das mich jetzt berauschen würde. Ob man will oder nicht, übt man natürlich Macht aus. Ich würde sagen, es ist abhängig davon, was die Konsequenzen einer Entscheidung sind. Bei einer Schwurgerichtssache, wo es um ein Tötungsdelikt geht, ist die Situation eine andere, als wenn ich ein Urteil in einem Nachbarschaftsstreit fälle.

Jansen-Matthies: Ja, wir üben Macht aus. Aber die Frage war ja, was wir dabei fühlen. Und mir kommt der Gedanke an Macht nicht, wenn ich ein Urteil fälle. Das ist nicht die Triebfeder. Ich versuche nur, eine vernünftige Entscheidung zu treffen.

Nun sind Richter auch nur Menschen, die andere Menschen auf den ersten Blick sympathisch oder unsympathisch finden. Sie müssen aber bei Ihrer Arbeit möglichst unvoreingenommen sein. Geht das überhaupt?

Schwaderlapp: Es geht uns schon so, dass uns manche Verfahrensbeteiligten auf den ersten Blick sympathischer oder glaubwürdiger erscheinen als andere. Wir sind keine Maschinen. Aber das entscheidende ist, dass wir uns dessen bewusst sind. Ich muss mir eingestehen, dass ich subjektive Empfindungen habe und das am Ende dann berücksichtigen. Meine Gefühle herausrechnen, wenn Sie so wollen.

Jansen-Matthies: Ich bin tatsächlich, wenn ich den Menschen sehe, nicht voreingenommen, sondern immer bereit, auf jeden einzugehen, mit ihm zu sprechen und mir genau anzuhören, was er mir zu sagen hat – ohne Ansehung der Person. Ob der groß, klein, dick, dünn ist – das ist mir egal. Manche Angeklagten kommen rein und denken „ach, die hört mir sowieso nicht zu“. Meine Aufgabe ist aber genau das: Zuhören. Das ist ganz wichtig.

Für einen Reporter bei einer Printzeitung gibt es einen ganz bestimmten Horrormoment. Wenn einem nachts im Bett ein Fehler in einem Artikel einfällt, den man nun nicht mehr korrigieren kann, weil die Druckerpressen längst laufen. Wachen Sie manchmal nachts auf und denken, Sie haben ein falsches Urteil gefällt?

Schwaderlapp: Wenn ich eine Entscheidung getroffen habe, lege ich die innerlich relativ schnell ad acta. Wir Instanzrichter sind auch insofern geschützt, dass es Rechtsmittel gibt. Unsere Urteile können überprüft und verworfen werden. Das hilft, Entscheidungen treffen zu können. Das ist nicht immer schön, wenn ein Urteil zurück kommt. Oftmals ist es aber verständlich, weil sich neue Fakten ergeben haben, beispielsweise. Dann macht mir das überhaupt nichts aus.

Jansen-Matthies: Im Strafprozess gibt es den Grundsatz in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten. Den nehme ich ganz ernst. Ich verurteile einen Menschen nur, wenn ich davon überzeugt bin, wenn ich keinerlei Zweifel mehr habe, dass er schuldig ist. Für diesen Entscheidungsprozess braucht es eine ordentliche Beweisaufnahme nach der Strafprozessordnung. Und wenn die mich nicht alle Zweifel ausschließen lässt – dann spreche ich frei.

Aber ist es nicht belastend, wenn alles auf die Schuld eines Angeklagten hindeutet – seine Vorstrafen, sein Verhalten vor Gericht – und Sie ihn am Ende doch aus Mangel an harten Beweisen freisprechen müssen?

Jansen-Matthies: Da sind wir wieder bei Gefühlen. Gefühle können falsch sein. Man muss sich nur mal vorstellen, man wäre selbst der Angeklagte. Dann würde man genau so einen Richter vor sich haben wollen, der sagt: „Ich habe nach der Strafprozessordnung dieses und jenes Urteil gefunden – und nicht nach Gefühl.“ Deswegen gibt es für mich da keinen Zwiespalt und keine schlaflose Nacht. Dennoch stimmt es natürlich, dass verschiedene Richter Fakten unterschiedlich bewerten. Aber dafür sind wir Menschen und keine Roboter.

Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören mit Sicherheit zu den weniger beliebten Fällen. Da eine Befriedung zu erreichen ist sehr schwierig.Richter Klaus Schwaderlapp

Die Statistik sagt, wir leben so sicher wie nie in Deutschland. Was sagt Ihre Erfahrung dazu?

Jansen-Matthies: Zu den genauen Zahlen kann ich nichts sagen, ich würde aber aus meinen Verhandlungen heraus sagen, im Bereich Beleidigung ist der Ton anders geworden. Es fallen häufiger Worte, die man früher nicht gesagt hätte.

Was hat Sie Ihr Beruf allgemein über Menschen gelehrt?

Jansen-Matthies: Selbst bei jemanden, der 20 Vorbelastungen hat und man denkt, von Gerechtigkeit hat der keine Ahnung, habe ich die Beobachtung gemacht: Auch dieser Mensch weiß tief in seinem Innersten, was richtig und was falsch ist. Das ist ganz häufig so.

Herr Schwaderlapp, Sie kümmern sich ja hauptsächlich um Zivilsachen. Wie deprimierend ist es, sich über solche Nichtigkeiten wie die nicht gestutzte Hecke auf Nachbars Grundstück kümmern zu müssen?

Schwaderlapp: Nachbarschaftsstreitigkeiten gehören mit Sicherheit zu den weniger beliebten Fällen. Da eine Befriedung zu erreichen ist sehr schwierig. Man kann nur hoffen, dass die Beteiligten im Vorfeld eine Schiedsperson aufsuchen, um eine Schlichtung zu erreichen.

Jansen-Matthies: Es ist aber auch befriedigend, wenn man gemeinsam zu einem Ergebnis kommt und die Parteien wieder nett miteinander umgehen können. Denn Menschen müssen miteinander leben können. Und wenn ich dazu beitragen kann: umso besser. Das gilt im Übrigen auch fürs Strafrecht. Eine ernstgemeinte Entschuldigung des Täters beim Opfer kann zur Befriedung des Konflikts beitragen. Und wird deshalb von mir auch positiv beim Urteil berücksichtigt.

Darf vor Gericht eigentlich gelacht werden?

Jansen-Matthies: Also, ich lache viel im Gerichtssaal. Auch mit den Angeklagten. Die Situationen kommen regelmäßig vor. Aber sich an konkrete Fälle zu erinnern, ist schwierig. Für Richter ist es auch wichtig, vergessen zu können. Und man muss eines bedenken: Es geht in einem Gerichtssaal nicht nur ums Richten. Es geht um Menschen, ums Miteinander. Ich tröste manchmal auch Angeklagte und mache ihnen klar, dass sie sich selbst verzeihen müssen. Ihr Vergehen ist mit dem Urteil abgegolten. Und es gibt Angeklagte, die sich für ein Urteil bedanken, weil Sie es fair finden.

Wer Richter sein will, darf keine Angst haben

Gibt es auch gegenteiliges? Sprich, haben Sie Angst, dass ein Angeklagter sich eines Nachts für ein unliebsames Urteil an Ihnen rächt?

Jansen-Matthies: Nein, wenn ich Angst hätte, könnte ich den Beruf nicht ausüben. Außerdem stehe ich zu den Entscheidungen, die ich treffe. Ich habe nichts zu verbergen und brauche deswegen keine Angst zu haben.

Schwaderlapp: Angst habe ich auch nicht, aber ich kann mich schon an Situationen an anderen Gerichten erinnern, da bin ich am Zug oder am Bahnsteig auf Verurteilte getroffen. Das war schon etwas unangenehm.

Eine letzte Frage: Anwalts- und Prozesskosten gehen schnell in die Tausende. Der schöne Satz, vor dem Gesetz sind alle gleich, klingt da manchmal wie blanker Hohn. Müsste es nicht eigentlich heißen, Gerechtigkeit muss man sich leisten können?

Schwaderlapp: Es gibt Schutzmechanismen, die der Gesetzgeber dafür vorgesehen hat. Eine bedürftige Partei kann in einem Zivilprozess Prozesskostenhilfe beantragen, in Familiensachen gibt es Verfahrenskostenhilfe – und im Strafrecht gibt es den Pflichtverteidiger. Das sind im übrigen keine Anfänger oder Anwälte, die sonst keine Fälle bekommen. Das sind ganz normale Anwälte, die in dem Fall vom Staat bezahlt werden. Derjenige, der kein Geld hat, bekommt kein Recht – das kann man also so nicht sagen.

2 Gedanken zu “„Der Vorwurf der Kuscheljustiz nervt überhaupt nicht“

  1. Der Vorwurf der Kuscheljustiz würde mich weniger schrecken als der der Klassenjustiz. Leider sind beide Vorwürfe teilweise gerechtfertigt, wie man einem Buch von Norbert Blüm entnehmen kann (Hart aber Fair: Deutschland eine Klassenjustiz?). Und kein Geld zu haben, ist das größte Hindernis der Gerechtigkeit. Wer kein Geld hat, geht seltener in Berufung, lässt kaum Gegengutachten erstellen, hat den schlechteren Anwalt. Und Prozesskostenhilfe nützt oft wenig. Wer innerhalb von vier Jahren seine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, zahlt jeden Cent der zuvor gewährten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. Und der Notgroschen fürs Alter ist futsch. Zudem wird es immer schwerer, vor Gericht Recht zu bekommen. Die Gerichte sind personell unterbesetzt und völlig überlastet. Ebenso die Staatsanwaltschaften. Gerichtsverfahren dauern endlos lange, und der Druck, sich zu vergleichen, grenzt oft an Nötigung. Ermittlungsverfahren werden zwecks „Fallreduzierung“ immer öfter eingestellt. Wer Geld zu kriegen hat, wartet bis zur eigenen Insolvenz. Wer sich gegen Übergriffe und Gewalt wehrt, dem zeigen die Täter nach Verfahrenseinstellung „wegen Geringfügigkeit“ oder „fehlender Beweise“, um die man sich allerdings auch nicht sehr bemüht hat, die lange Nase. Königlich bayrisches Amtsgericht war gestern, Herr Auel!

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