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Verwaltungsgericht: Genehmigung des Tierkrematoriums rechtensDer Ofen verletzt keine Rechte der Bürger

HOMBERG/OHM (jal). Ein langer Streit scheint sich seinem Ende zu nähren. Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht in Gießen entschieden: Die Genehmigung des Tierkrematoriums in Homberg/Ohm war rechtens. Dennoch bleibt der Ofen erstmal aus. Die Schadstoffgrenzen wurden zu oft überschritten. Die Verfügung zur Stilllegung hatte das Gericht Anfang November bestätigt. Gegen beide Urteil ist noch die Berufung möglich. 

Die Gegner des Krematoriums fühlten sich unter anderem durch den über 12 Meter hohen Schornstein in ihrem Wohngebiet gestört. Generell sei es nicht in Ordnung, ein Tierkrematorium in der Nähe von Wohnhäusern zu betreiben. Statt einem Sachbearbeiter die Entscheidung zu überlassen, hätte das Thema ihrer Meinung nach im Stadtparlament diskutiert werden müssen.

Das Gericht sah das anders. Es seien vielmehr emotionale Gründe als stichhaltige juristische Argumente, die die Anwohner des Krematoriums dem Gericht vorgetragen hätten, um die Abschaltung des Ofens zu erwirken, heißt es in einem Bericht der Alsfelder Allgemeinen. So sei einigen älteren Menschen unwohl, wenn in ihrer Nachbarschaft Lebewesen verbrannt würden. Das reiche nicht aus, um die Anlage zu verbieten. Durch den Ofen werde kein Nachbar in seinen Rechten verletzt, urteilte die Kammer.

Wegen der Bedeutung des Urteils ließ das Gericht eine Berufung zu. Nächste Instanz wäre der Verwaltungsgerichtshof Kassel. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens bleibt der Ofen erstmal aus. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang November eine Verfügung des Regierungspräsidiums bestätigt. Sie entzog dem Betreiber die Lizenz, bis der Ofen nachgerüstet ist und die Grenzwerte für Schadstoffe wie Dioxine und Furane eingehalten werden.

 

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