
Verhältniswahlrecht bestätigtBündnis 90 Die Grünen begrüßen Grundsatzurteil zu Aufsichtsratswahlen im ZOV Konzern
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Wahl der Aufsichtsräte im ZOV-Konzern aus dem Jahr 2022 für ungültig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Aufsichtsräte künftig nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Die Grünen sehen sich durch das Urteil in ihrer langjährigen Rechtsauffassung bestätigt und erwarten eine entsprechende Umsetzung bei den kommenden Neuwahlen.













