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Neue Gebührenordnung vermutlich ab 2023Friedhofskosten werden teurer

ALSFELD (ls). Bestattungen, Gräber, die Nutzung der Friedhofskapelle und die Pflege der Friedhöfe: Die Kosten dafür sind in Alsfeld noch recht überschaubar – ab dem kommenden Jahr könnte sich das ändern: Die Friedhofskosten sollen angepasst werden und werden wohl deutlich teurer.

„Es wird Zeit“, erklärte Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule zu dem Vorhaben. Seit immerhin acht Jahren wurden die Gebühren nicht angepasst, obwohl das eigentlich alle vier Jahre empfohlen wird. Im veranschlagten Posten im Haushalt werde das dann sichtbar: In den letzten Jahren wurde deutlich weniger Geld für die Friedhöfe veranschlagt, als sie Kosten verursacht haben.

Kommunen sind allerdings dazu verpflichtet, eben diese Gebühren kostendeckend zu kalkulieren; eine Unterdeckung im Haushalt, wie in Alsfeld, muss entsprechend angepasst werden. Wie das geschehen soll, erklärte Felix Preuß von dem Unternehmen „Schüllermann und Partner“, der die Auswertung vor den Ausschüssen vorstellte. Die letzten Gebühren seien kostendeckend kalkuliert worden, doch das ist bereits acht Jahre her. Seitdem habe sich viel verändert. Die Unterdeckung war hoch, die Stadt zahlte drauf – „Eher im sechsstelligen als im fünfstelligen Bereich“, erklärte Preuß, ohne konkret zu werden.

Allein die Bauhofleistungen machen 76 Prozent aller Tätigkeiten auf den Friedhöfen aus, die gestiegenen Gehälter der Bauhof-Mitarbeiter wurden allerdings in den Gebühren nicht berücksichtigt. Zum Vergleich: In 2018 ist eine Stunde Arbeitszeit eines Bauhofmitarbeiters um 41 Prozent gestiegen, also von 32 Euro auf 45 Euro. „Da ist es klar, dass die Gebühren steigen müssen“, ergänzte Paule.

Angedacht ist also eine Gebührensteigerung in fast allen Kostenstellen: Die Bestattungsgebühren, die das Ausheben und das Schließen eines Grabes beinhalten, belaufen sich bei einer Reihengrabstätte für Kinder bis fünf Jahren auf 424 Euro (vorher: 354), für eine Reihengrabstätte für Personen ab fünf Jahren sind es 654 Euro (541), für eine Wahlgrabstätte bei Erstbestattung und jeder weiteren 808 Euro (666). Eine Bestattung in einer Urnenreihengrabstätte sowie in einer Wahlgrabstätte werden künftig 322 Euro (271) kosten, eine Erdbestattung liegt bei 284 Euro (240) und eine Baumgrabstätte liegt bei 245 Euro (208).

Die Überlassung eines Grabs für 30 Jahre soll bei einer Reihengrabstätte 2.313 Euro (1.376), bei einer Reihengrabstätte im Rasengrabfeld 3.663 Euro (2.336) und für ein Wahlgrab bei 2.993 Euro (1.706) liegen. Die Überlassung eines Urnenreihengrabes für 25 Jahre liegt bei 1.407 Euro (937) und eine Urnenwahlgrabstätte für 30 Jahre bei 2.993 Euro (1.047).

Auch die Grabräumung ist teurer geworden: Auf 696 Euro bei Erdbestattungen, 791 Euro für Wahlgrabstätten und 244 Euro für Urnengräber. Auch die Aufbewahrung eines Leichnams in den Leichenhallen oder Friedhofskapellen kostet 53 Euro (43), ebenfalls wie die Nebenkostenpauschale für die Nutzung der Friedhofskapelle in Alsfeld. Hinzu kommen Verwaltungskosten, und Gebühren für Umbettungen sowie Nutzungsverlängerungen sollen steigen.

Beschlossen wurden die neuen Gebühren in dieser Woche noch nicht, sondern standen erst einmal zur Beratung an. Mit den Haushaltsberatungen soll die Gebührensatzung dann erneut auf den Tisch und am Ende darüber abgestimmt werden. Ab dem kommenden Jahr sollen die neuen Gebühren dann greifen.

2 Gedanken zu “Friedhofskosten werden teurer

  1. Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    aus welchem Topf werden die Gehälter der städtischen Mitarbeiter bezahlt?

    Grundsätzlich darf man der Annahme sein, dass die Löhne der Stadt Alsfeld aus dem Haushalt vom Land bzw. vom Bund fließen. Man darf davon ausgehen, dass städtische Angestellte oder der Rest der noch übriggebliebenen Beamten kein Kurzarbeitergeld während dem Lockdown beantragt haben. Oder? Die Gehälter stammen somit aus Steuereinnahmen. Das da bedeuten würde, dass der Endverbraucher wieder doppelt und dreifach zur Kasse gebeten wird. Natürlich gibt es auch Behörden, die Einkünfte erwirtschaften und oder Gebühren erheben. Wege gibt es immer um Einnahmen zu generieren. Das Kind braucht halt nur einen anderen Namen.

    Sicherlich haben Sie recht was die Kostenexplodierung und das vorhandene Personal betrifft. Auch hier gibt es andere Wege um solche Kosten finanziell zu unterstützen. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Gebührenerhöhung ist sicherlich der einfachste Weg.

    Positiv wäre, wenn zukünftig durch eine Gebührenerhöhung ein ansehnliches Landschaftbild auf Friedhöfen in unserer Region gewährleistet ist. Auch dafür bezahlt Endverbraucher.

    Nicht nur Denkmalschutz und der Marktplatz sind ein Aushängeschild für die ganze Stadt. Auch Friedhöfe zählen dazu.

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    1. Also die Gehälter von städtischen Angestellten und auch von Beamten der Stadt (sollte Alsfeld überhaupt noch Beamte außer dem Bürgermeister haben) werden zu 100% von der Stadt bezahlt. Die Stadt erhält nach einem vorgegeben Schlüssel Anteile aus verschiedenen Steuerarten (z.B. ESt und USt) und erhebt zusätzlich noch kommunale Steuern (GrdSt und GewSt). Nur reicht dies meist nicht für alle Aufgaben der Stadt.

      Und bei Friedhofsgebühren sind die Kommunen verpflichtet kostendeckend Gebühren zu erheben. Also darf man es nicht querfinanzieren mit anderen Einnahmen.

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