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416 ungeimpfte Personen von medizinischen Einrichtungen gemeldetÜber die Impfpflicht und Impfnebenwirkungen im Vogelsberg

VOGELSBERG (akr). Für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gilt seit dem 16. März eine gesetzliche Impfpflicht gegen Corona. Dem Vogelsbergkreis wurden bislang 416 ungeimpfte Personen von medizinischen Einrichtungen gemeldet. Das geht aus dem Bericht aus der Arbeit des Kreisauschusses hervor.

Seit dem 16. März müssen Einrichtungen und Unternehmen, für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, ungeimpftes Personal beim örtlichen Gesundheitsamt melden. „Bislang wurden uns 416 ungeimpfte Personen von medizinischen Einrichtungen gemeldet. Die Rückmeldungen kamen von 101 Einrichtungen“, erklärte Erster Kreisbeigeordneter und Gesundheitsdezernent Jens Mischak am Donnerstag in seinem Bericht aus der Arbeit des Kreisauschusses.

Man habe alle medizinischen Einrichtungen, von denen bislang keine Rückmeldung erfolgt ist, an die Meldung erinnert, beziehungsweise eine Negativmeldung zur besseren Nachvollziehbarkeit angefordert. Bis auf wenige, die noch ausstehen, seien die Einrichtungen der Aufforderung nachgekommen. Weiter betonte Mischak, dass die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einen erhöhten Verwaltungs- und Arbeitsaufwand erfordere.

Das Thema Corona-Impfung war unterdessen auch Gegenstand einer Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion. Diese drehte sich allerdings nicht um die einrichtungsbezogene  Impfpflicht, sondern um Impfnebenwirkungen. In ihrer Anfrage wollte die AfD unter anderem wissen, ob das Gesundheitsamt Kenntnis von Impfnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen hat, um welche es sich dabei handelt und ob es auch Todesfälle gibt, die auf eine Corona-Impfung zurückzuführen sind oder im Verdacht stehen mit einer solchen Impfung zusammenzuhängen.

22 Fälle von Impfnebenwirkungen/Komplikationen

„Ja, die Stabsstelle Impfen hat Kenntnisse von Impfnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen im Zusammenhang mit der Impfung gegen Covid-19 im Kreis“, heißt es in der Antwort von Mischak auf die Anfrage der AfD im Kreistag. Insgesamt 22 Fälle seien bekannt geworden, in denen Nebenwirkungen beziehungsweise Komplikationen aufgetreten sind. So handele es sich beispielsweise in vier Fällen um „persistierende Schmerzen und Schwellung im Impfarm“, in zwei Fällen um Kreislaufprobleme und in drei um Kopfschmerzen/Schwindel.

Weiter heißt es in der Antwort, dass es auch zwei Fälle von Myocarditis – das ist der Fachbegriff für Herzmuskelentzündung – gibt und jeweils ein Mal eine Einblutung im Auge, ein cerebraler Krampfanfall, eine Beinvenenthrombose, ein neu aufgetretener Diabetes Typ I sowie eine Retrobulbärneuritis, also eine Sehnerventzündung.

Darüber hinaus gebe es auch drei Todesfälle, „die mindestens in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung gegen Covid-19 stehen.“ Es sei aber kein Todesfall nachweisbar auf die Impfung zurückzuführen. Zwei der Verstorbenen seien „massiv vorerkrankt“ gewesen, bezüglich des dritten habe man keine Informationen.

Da bis auf zwei Fälle – einmal stehe der Befund noch aus, einmal habe sich der Patient bei Nachfrage nicht mehr gemeldet – alle Fälle dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet wurden, handele es sich um Nebenwirkungen und Komplikationen, „die über das übliche Maß hinausgehen.“ Als schwerwiegend sind laut Mischaks Antwort sicherlich die Fälle des Todes und die Fälle der Myocarditis zu werten.

Chargenspezifische Nebenwirkungen seien dem Kreis nicht bekannt geworden. Insgesamt seien Nebenwirkungen bei den Vektor-Impfstoffen häufiger aufgetreten. AstraZeneca: 7 (12.158), BioNTech: 9 (71.332), Moderna: 5 (25.720), Novavax; 1 (160). In Klammern ist die Anzahl der Impfungen, die bis einschließlich 20. April 2022 im Impfzentrum verimpft worden sind, nicht erfasst sind hierbei die Impfungen, die außerhalb des Impfzentrums stattgefunden haben.

4 Gedanken zu “Über die Impfpflicht und Impfnebenwirkungen im Vogelsberg

  1. @ linke Socke
    Das narrativ der Corona/ etc Diktatur in unserem Land lässt sie
    einfach nicht los.
    Die ’ Schwurbler ‚:
    Fakten und Realitäten sind für Sie nicht nachvollziehbar, ihrem Verschwörungsglauben ist im Grunde nixxxxxx , für Sie erfassbares, entgegenzustellen ……. man will und muss, dunkel im Herzen, die große Verschwörung wittern.
    Fern alles wissenschaftlichem / emphatischen / und gesunden Menschenverstandes ………. muss anscheinend die eigene Überhöhung als vermeintlicher „ Durchblicker „ ……. ihrem Leben „ Subtstanz „ verschaffen.
    Ps
    Es geht schon länger nicht mehr um eine „ Impflicht „
    Die ist vom Tisch.

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    1. Marlene wie naiv sind sie denn zu zu glauben das die Impfpflicht von Tisch ist? Der „Herr“ Lauterbach schwurbelt schon wieder laut von einer Triage,die Stiko „empfielt dringend den 2.Booster und spätestens im September wenn das Infektionschutzgesetz vor dem Auslaufen steht werden die „Experten“ und „Medien“ wieder vereint im Chor eine Impfpflicht und Grundrechtseinschänkungen für gesunde ungeimpfte Menschen herbei schreien. Es ist schade schade das die „plötzlich und unerwarteten“ denen man mit Angst und Lügen einen guten Schutz versprochen hat so teuer bezahlen mussten. Für mich war bis 2019 alles in Ordnung in meinem geliebten Land und dann ist was passiert,was nur Menschen nicht sehen wollen die blind und ignorant sind. Ich empfehle ihnen dringenst die Seite „ich habe mitgemacht.de“ Da wird nicht Geschwurbelt sondern viele Aussagen von Menschen aus allen Bereichen zur Impflicht,Impzwang,diskreminierung von gesunden Ungeimpften aufgezeigt und dokumentiert.Alle Quellen sind höchst seriös und mir wird jedesmal schlecht, wie bis heute „Demokraten“ und „Menschenfreunde“ eine höchst zweifelhafte soziale Kompetenz an den Tag legen.

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    2. „Marlene“, oh man, lesen sie mal das Infektionsschutzgesetz bevor Sie losschreiben. Die Impfpflicht ist noch lange nicht vom Tisch. Wissen ist eine Holschuld und keine Bringschuld von ARD und ZDF. Schauen sie mal in die Zeitung, wieviel Todesanzeigen mit “ plötzlich und unerwartet“ betitelt sind, soviel zum Thema „keine Nebenwirkungen und Todesfälle.

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  2. Nur ein Impftoter macht eine Impfpflicht ( auch eine Einrichtungbezogene) undurchführbar und ist gegen die Verfassung. Und Jeder Verantwortliche auf Lokal,Regional und auf Bundesebene sollte sich im Klaren sein,das er sich mit „Zwangsimpfungen“ der Anstiftung der grobfahrlässigen Körperverletzung(evt.mit Todesfolge) durch eine nach wie vor nur bedingt zugelassene Arznei schuldig machen könnte. Wie von Forschern der Charite´ und einzelnen Krankenkassen bewiesen gibt es eine erhebliche Untererfassung des Rki/Pei von schweren Impfnebenwirkungen und Todesfällen im Zusammenhang mit der Impfung. Ob die gemeldeten Zahlen von Impfverletzten und Impftoten der Gemeinden und Kreise beim Rki/Pei tatsächlichen so veröffentlicht werden wie sie sollten mag ich nicht zu beurteilen. Was mir aber auffällt ist das bei allen aktuellen Neuinfizierten/Coronatoten der Impfstatus nicht genannt wird. Das war vor noch nicht all zu langer Zeit bei ungeimpften Neuinfizierten/Coronatoten ganz anders. Daraus schließe ich das der größte Teil der Neuinfizierten Vollimmunisiert und geboostert sind.

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