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Hinweise der Bevölkerung führten zum Widerruf der BeauftragungCorona-Schnelltestcenter durch Gesundheitsamt geschlossen

VOGELSBERG (ls). Mit Beginn der ersten Lockerungen sind im Vogelsberg einige Corona-Schnelltestzentren förmlich aus dem Boden gestampft worden – vor allem durch Apotheken, einzelne Arztpraxen, DRK-Ortsvereine und auch durch private Anbieter. 43 Testzentren waren es zu Beginn, mittlerweile haben sechs davon den Betrieb wieder eingestellt; ein Testzentrum wurde sogar behördlich geschlossen und die zuvor ereilte Beauftragung wieder entzogen.

Um ein Schnelltestzentrum überhaupt zu eröffnen, braucht es eines nämlich nicht zwingend: medizinische Vorkenntnisse. Lediglich die Beauftragung des Gesundheitsamts ist erforderlich, der meist eine Schulung vorausgeht, wie genau die Abstriche überhaupt gemacht werden. Mit den entsprechenden Tests, geschultem Personal und der offiziellen Beauftragung des Gesundheitsamts kann es dann los gehen und fleißig abgestrichen werden.

Neben den beiden DRK-Kreisverbänden und der City-Ambulanz Alsfeld werden in vielen Apotheken – verteilt über das gesamte Kreisgebiet im Vogelsberg – solche Testungen angeboten, und immer mehr Testzentren kamen dazu, zwischenzeitlich waren es 43. Mittlerweile allerdings, so teilt es der Kreis auf Anfrage von OL mit, sind es weniger geworden: „Aktuell gibt es im Kreisgebiet 37 Testzentren, die Corona-Bürgertestungen anbieten“, heißt es dazu. Von den zwischenzeitlich 43 Testzentren haben fünf ihre Tätigkeit eingestellt, bei einem Testzentrum wurde die vormalige Beauftragung durch das Gesundheitsamt widerrufen.

„Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurde ein Testcenter im Vogelsbergkreis überprüft und die Beauftragung durch das Gesundheitsamt in der Folge widerrufen“, heißt es dazu aus der Kreisverwaltung. Während der Kreis hier von einem „Vogelsberger Testcenter“ spricht, liegen OL Informationen vor, dass es sich um ein Testzentrum in Alsfeld handelt. Diesen Informationen zufolge sollen offenbar Testergebnisse zu schnell übermittelt worden sein, ehe deren eindeutiges Ergebnis hätte feststehen können.

Eine Anfrage beim Geschäftsführer des Testzentrums blieb innerhalb der gesetzten Frist unbeantwortet und auch der Kreis will keine weiteren Angaben machen, verweist auf das „laufende Verfahren“ und weist daraufhin, dass das Gesundheitsamt „ausschließlich für die Überprüfung von Hygiene- und Testkonzept der Testzentren zuständig ist“. Alles, was mit den Abrechnungen zu tun habe, werde durch die Kassenärztliche Vereinigung überprüft.

Warum und wann die anderen fünf Testzentrum geschlossen haben, darüber würden dem Kreis keine Informationen vorliegen. „Diese Entscheidungen liegen im Ermessen des jeweiligen Betreibers“, heißt es dazu. Noch immer ist in Hessen ein negativer Schnelltest notwendig, wenn man beispielsweise in den Innenräumen eines Restaurants essen möchte. Allerdings wurden nach Berichten über Betrügereien bei den Abrechnungen mit Schnelltests die Vergütungen gekürzt.

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