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Kritik am Bundestagsabgeordneten Michael Brand und am Fraktionsvorsitzenden der Wartenberger CDU, Lukas KaufmannOlaf Dahlmann stellt klar: 2018 war keine Befangenheit bei Gemeindevertreter gegeben

WARTENBERG (ol). „Wer weiterhin äußert, es hätte bei der damaligen Abstimmung eine Befangenheit vorgelegen, der argumentiere in der höchst emotionalen Debatte zur Ortsumgehung unsachlich, politisch einseitig und schlichtweg unwahr“: Der Wartenberger Bürgermeister Dr. Olaf Dahlmann kritisiert scharf den Bundestagsabgeordneten Michael Brand sowie den Fraktionsvorsitzenden der Wartenberger CDU, Lukas Kaufmann.

Der Bundestagsabgeordnete hatte zuletzt in seiner Pressemitteilung am Mittwoch zum wiederholten Male geäußert, dass bei der Wartenberger Abstimmung vom August 2018 zur Ortsumgehung ein befangener Grundstückseigentümer mitgestimmt habe, heißt es in der Pressemitteilung der Gemeinde Wartenberg.

Weiter heißt es, der Wartenberger Gemeindevertreter Kaufmann weist zudem in einer Pressemitteilung der örtlichen CDU darauf hin, dass „vor einer möglichen erneuten Abstimmung in Wartenberg auf den Erlass von Minister Al-Wazir hin, [..] die staatliche Kommunalaufsicht beim Vogelsbergkreis im Vorfeld prüfen [solle], ob dieses Mal die Regeln des Widerstreites des Interessen (§ 25 Hessische Gemeindeordnung) für diejenigen Gemeindevertreter, die Grundeigentümer auf der geplanten Trasse sind, zuträfen.“

„Die immer wieder betonte Befangenheit“, so Dahlmann, „wurde durch das Rechtsgutachten des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB), das auch der Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises vorlag, bereits am 4. September 2018 eindeutig widerlegt.“ So hatte der HSGB laut Pressemitteilung des Bürgermeisters festgestellt: „Vor dem Hintergrund der nunmehr maßgeblichen Sonderinteressentheorie sehen wir bezüglich der mehrheitlich beschlossenen Ablehnung der Ortsumgehung kein Interessenwiderstreit als gegeben an.“

Vielmehr sei es unerheblich, ob Mandatsträger beziehungsweise Angehörige Grundstücke auf der geplanten Trassenführung haben. Denn bei der Ortsumgehung handelt es sich laut Pressemitteilung nicht um eine kommunale Planungshoheit, sondern um ein Projekt der Bundesrepublik Deutschland, das durch Hessen Mobil als Straßenverwaltung des Landes Hessen betrieben wird.

Zum Abschluss der Pressemitteilung heißt es, Dahlmann fordert den Bundestagsabgeordneten Brand sowie den Fraktionsvorsitzenden Lukas Kaufmann auf, die Befangenheitsbehauptung künftig zu unterlassen: „Wer weiterhin äußert, es hätte bei der damaligen Abstimmung eine Befangenheit vorgelegen, der argumentiere in der höchst emotionalen Debatte zur Ortsumgehung unsachlich, politisch einseitig und schlichtweg unwahr.“

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