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Erklärstück: Was es mit den umstrittenen Abgaben auf sich hatDie wichtigsten Antworten zu Straßenausbaubeiträgen

VOGELSBERG (ls). Wenn eine Straße saniert wird, werden Grundstücksbesitzer in Hessen oftmals zur Kasse gebeten und müssen teils immense Summen zahlen. Gegen die sogenannten Straßenbeiträge formiert sich gerade immer mehr Protest. Worum genau geht es dabei eigentlich? Die wichtigsten Antworten zu dem Thema gibt es hier.

Das Thema dürfte schon länger bekannt sein, doch immer wieder entflammt es neu – auch im Vogelsberg ist es seit der Landtagswahl im letztem Jahr fast schon ein Dauerbrenner. Das muss man dazu wissen:

Was sind Straßenausbaubeiträge?

Straßenbeiträge oder Straßenausbaubeiträge, wie sie im Amtsdeutsch korrekt heißen, sind Beiträge, die Grundstücksbesitzer bei einem Ausbau der Straße zahlen müssen, die an ihrem Grundstück vorbeiführen. Das geht aber nur um grundlegenden Sanierungen oder Erweiterungen. Das Ausbessern von Schlaglöchern muss die Kommune selbst stemmen.

Wenn eine Straße also von Grund auf saniert wird, dann legt die Kommune oftmals die Kosten auf die Grundstücksbesitzer um. Im Mai des letzten Jahres gab es dazu allerdings eine Gesetzesänderung – weg von der „Soll“-Bestimmung und hin zu der „Kann“-Bestimmung.

Die davor geltende gesetzliche Regelung besagte, dass eine Kommune die Kosten auf Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Grundstücken in Form von Straßenausbaubeiträgen umgelegen muss. Hieß es vorher also, die Kommunen „sollen“ die Kosten auf die Anlieger umlegen, heißt es seit der Gesetzesänderung, sie „können“ dies tun. Kommunen dürfen also seit dem vergangenen Jahr selbst entscheiden, ob sie die Beiträge umlegen oder nicht. Diese neue Wahlfreiheit nutzen Gegner der Beiträge nun vermehrt, um gegen die Abgaben mobil zu machen.

Welche Möglichkeiten der Straßenausbaubeiträge gibt es?

Bei der Erhebung von Straßenbeiträgen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Die einmaligen und die wiederkehrenden Beiträge. Meistens werden die Beiträge einmalig auf eine bestimmte Baumaßnahme bezogen und entsprechend berechnet. Die Berechnung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: Die Art der Straße, also wie die Straße genutzt wird, die Größe der Grundstückes und auch die Art der Bebauung spielen eine Rolle.

Immer wieder wird allerdings um die Art der Straße gestritten, denn bei Anliegerstraßen (Straßen, die hauptsächlich von wenigen, dort lebenden Menschen genutzt werden)  dürfen bis zu 75 Prozent der Kosten auf die Anwohner umgelegt werden. Bei Haupterschließungsstraßen bis zu 50 Prozent und bei Hauptverkehrsstraßen bis zu 25 Prozent. Hier wird jede Straße im Detail genauer betrachtet und je nach Straßenart werden die Prozentsätze festgelegt. Für Anlieger können das zum Teil auch hohe wirtschaftliche Belastungen sein.

Daneben gibt es außerdem die wiederkehrenden Straßenbeiträge, bei denen die Gemeinde jedes Jahr alle umlagefähigen Straßenbaukosten auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde umlegt. Die Eigentümer müssen dann also anteilig bezahlen, egal ob ihr Grundstück an einer der ausgebauten Straßen liegt. Der Vorteil: Die Beitragshöhe für den Einzelnen fällt geringer aus und wird berechenbarer. Anders als beim einmaligen Beitrag ist man nicht plötzlich und unerwartet mit hohen Kosten konfrontiert.

Als letzte Variante – und dafür plädieren SPD und Linke im hessischen Landtag – können Straßenausbaubeiträge auch komplett abgeschafft werden und Grundstückseigentümer müssen für die Sanierung einer Straße nicht mehr zahlen.

Was sind die Kernaussagen der Befürworter für die Abschaffung?

SPD und Linksfraktion im Hessischen Landtag kritisieren die Straßenausbaubeiträge schon seit längerer Zeit. Ihre Forderung: Die Abschaffung der Beiträge. Immer wieder gab es in hessischen Gemeinden Auseinandersetzungen über die Beiträge, wie in Schlitz. Dort unterlag die Stadt einem Rechtsstreit und wurde gezwungen, die Eigentümer für die Sanierungskosten zahlen zu lassen. Das stärkste Argument für die Abschaffung ist wohl die finanzielle Entlastung der Bürger – insbesondere in finanzschwächeren ländlichen Regionen. Die SPD kritisierte die neue Gesetzgebung aus dem vergangenen Jahr, da die dazu führe, dass finanzstärkere Kommunen auf die Beiträge verzichten und finanzschwächere Kommunen weiter Beiträge erheben würden. Das führe nicht dazu, den ländlichen Raum zu stärken. Deshalb sprach sich die Fraktion für die Abschaffung der Beiträge aus. Finanzielle Unterstützung sollen Kommunen dabei aus Landesmitteln erhalten. Der Vorstoß scheiterte im Landtag.

Warum sind die Gegner gegen die Abschaffung?

Zwar sieht der Haushalt in vielen finanzschwächeren Kommunen seit den letzten fünf Jahren wieder besser aus, doch trotzdem ist das Hauptargument der Gegner, dass man weiterhin nicht auf das Geld durch die Beiträge verzichten könne. Eine geeignete Gegenfinanzierung müsse her, um das den Haushalt zu entlasten.

Wie gehen andere Bundesländer mit dem Thema um?

In Nordrhein-Westfalen hatte die oppositionelle SPD-Fraktion im Landtag ebenfalls für die für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geworben. Doch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hält an den Beiträgen fest. Sie hat jedoch angekündigt, Nachbesserungen im Kommunalabgabengesetz vorzunehmen. In Zukunft sollen Anlieger früher über Straßenausbauten und anfallende Kosten informiert werden.

In Rheinland-Pfalz wollen CDU und FDP ihren Wahlkampf für die Kommunalwahlen im Mai 2019 unter anderem auf dem Vorhaben aufbauen, die Straßenausbaubeiträge im Land abzuschaffen. Die Liberalen koalieren gerade noch mit Grünen und der SPD – und die sind der Meinung, dass sich die kommunal erhobenen Straßenausbaubeiträge bewährt haben. Zwar sei man sich über den Unmut der Bevölkerung bewusst, doch könne man nicht die Gelder auf die Steuer umlegen und die Gelder von der Allgemeinheit zahlen lassen.

Währenddessen fordert die FDP in Niedersachsen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius von der SPD lehnt das aber ab und sieht es als schweren Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Im Landtag stimmte die rot-schwarze Mehrheit gegen die Abschaffung.

In rot-rot-grün-regierten Thüringen hingegen wurde im vergangenen Oktober ein Gesetz vorgestellt, nachdem die Beiträge zum 1. Januar 2019 abgeschafft werden sollen. Allerdings kam es noch nicht zur Verabschiedung, da noch auf ein Gutachten gewartet wird. Außerdem will man sich dafür einsetzen, die im Jahr 2019 erhobenen Straßenausbaubeiträge nach Inkrafttreten des Gesetzes zurückzuerstatten. Um das Gesetz gab es Streit in der Regierung, die SPD stellte sich dagegen.

CDU und Freie Wähler in Brandenburg haben sich klar für eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen. Die SPD war zunächst strikt dagegen die Beiträge abzuschaffen, änderte ihre Meinung allerdings, nachdem sich eine Volksinitiative gründete.

Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat als Antwort auf eine Volksinitiative am Ende des letzten Jahres beschlossen, die Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2020 abzuschaffen. Eine mögliche Übergangsregelung wird zwischen den Koalitionspartnern SPD und CDU derzeit verhandelt.

Ein Gedanke zu “Die wichtigsten Antworten zu Straßenausbaubeiträgen

  1. Straßenbeiträge sind ungerecht, unsozial und ungleich. Gerade der ländliche Raum ist betroffen. In vielen (!) Fällen geht es um mittlere fünfstellige Eurosummen. Dabei hat der Grundstückseigentümer keinen besonderen Vorteil und ist genaugenommen der Geschädigte, denn er hat mit dem „Erschließungsbeitrag“ die Straße schon einmal bezahlt. Die Straße nicht „sein“ Eigentum, sondern das der Kommune. Die aber hat kein Geld und spart sich über Jahrzehnte die Instandhaltung, weil sie nach 25 Jahren die Kosten als Straßenbeitrag auf die Anlieger abwälzen kann (Rechnungshof, Kommunalbericht 12/2016). Hessenweit wurden mit viel Verwaltungsaufwand und Ärger in 2016 keine 37 Mio. € von den Kommunen eingenommen. Statt das Geld – ca. 0,13 % des Landeshaushalts – den Kommunen zu geben, überweist die hess. Landesregierung Milliardenbeträge z.B. im LFA ins straßenbeitragsfreie Berlin. Und die Landeshauptstadt Wiesbaden? Hat niemals Straßenbeiträge erhoben.

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