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Spezialisten prüfen, ob der Fahrer von der Sonne geblendet wurdeErmittlungen zum schweren Unfall in Alsfeld dauern weiter an

ALSFELD (ls). Es war die Schocknachricht am Freitagabend: Am Fußgängerüberweg an der Kreuzung in der Alsfelder Schellengasse, etwa in Höhe der Bft-Tankstelle, kam es zu einem schweren Unfall. Ein Autofahrer erfasste dabei drei Fußgänger, darunter ein siebenjähriges Mädchen. Noch immer – drei Tage nach dem Unfall – soll das Mädchen in Lebensgefahr schweben.

Nach Angaben der Polizei am Freitagabend war ein 47-jähriger Alsfelder mit seinem Auto stadteinwärts von der Hartmann-Kreuzung kommend unterwegs. Am Fußgängerüberweg, etwa in Höhe von der Bft-Tankstelle in der Schellengasse, erfasste er drei Fußgänger. Alle drei Personen wurden schwer verletzt.

Zunächst sprach die Polizei darüber, dass der Mann bei Rot über die Ampel gefahren sein soll. Er soll außerdem Alkohol intus gehabt haben. Die Meldung über den Unfall ist, wie ein Polizeisprecher am Freitagabend erklärte, um 20.04 Uhr in der Zentrale eingegangen. Ihm zufolge sei es „sehr wahrscheinlich“, dass der Unfall vor 20 Uhr passiert sei – also als die Ampeln noch in Betrieb waren.

Der Ort des Unfalls. Foto: ts

Mittlerweile prüfen die Gutachter der Polizei allerdings noch zwei weitere Faktoren: Einmal könne der Mann von der Sonne geblendet worden sein und zum anderen wird geprüft, ob die Abschaltung der Ampel – so wie es in Alsfeld ab 20 Uhr üblich ist – mit eine Ursache für den Unfall gewesen sein könnte. „Zeugen haben gemeldet, dass die Ampel kurz vor dem Unfall umgesprungen ist“, bestätigte Polizeisprecher Wolfgang Keller gegenüber Oberhessen-live.

Über den Promillewert des wohl alkoholisierten Fahrers konnte Keller an diesem Montag noch keine Angaben machen. Sollte sich ein Wert von über 1,1 Promille ergeben, wäre das laut Gesetz eine „unwiderlegbare absolute Fahruntüchtigkeit“. Dann kann laut Paragraph 315c Strafgesetzbuch neben dem Führerscheinentzug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Das kann allerdings auch bei einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ mit einem Promillewert ab 0,3 drohen, sollten weitere Ausfallerscheinungen wie das Fahren von Schlangenlinien in Erscheinung treten.

Über den Gesundheitszustand des am Freitag leicht verletzten Fahrers und über die Geschwindigkeit, mit der er unterwegs war, gab der Polizeisprecher am Montag auf Nachfrage keine Auskunft. Neuigkeiten gab er allerdings zu den Fußgängern: So soll zwar die 59-jährige Frau aus Alsfeld außer Lebensgefahr sein, der Zustand des siebenjährigen Mädchens sei allerdings auch fast drei Tage nach dem Unglück noch lebensbedrohlich.

Die Unfallstelle am Freitagabend. Fotos: ts

Bei den Fußgängern handelt es sich der Polizei zufolge um einen 41-Jährigen aus dem Kreis Diepholz in Niedersachsen. Er wurde am Freitag nach der Erstversorgung vor Ort ins Klinikum Alsfeld eingeliefert. Seine siebenjährige Tochter musste aufgrund lebensbedrohlicher Verletzungen von einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Kassel geflogen werden. Die weitere Unfallbeteiligte, die 59-jährige Frau aus Alsfeld, wurde von einem zweiten Rettungshubschrauber nach Frankfurt geflogen. Augenzeugenberichten zufolge sollen die Personen bei dem Unfall förmlich „durch die Luft geflogen sein“.

3 Gedanken zu “Ermittlungen zum schweren Unfall in Alsfeld dauern weiter an

  1. …kann dem Kommentator Julius nur zustimmen. So ein Vollpfosten der hat vor ca. 8 Jahren bei uns im Dorf gewohnt. Meine Frau hat immer gesagt: Hoffentlich fährt der mal keinen Tot. Der Vollpfosten dessen Namen ich nicht nennen möchte, ist immer mit einen Lieferwagen mit sehr überhöhter Geschwindigkeit durch unsere Straße gefahren und hat oft noch seinen Sohn der so alt ist wie das Unfallopfer ( 7 Jahre ) unangeschnallt auf dem Schoss sitzend gehabt.
    Wir waren alle sehr froh das dieser Rüpel weggezogen ist.
    Ein Lob dem Polizisten der in seiner Dienstfreien zeit den Vollpfosten wiedererkannt hat. Man kann nur hoffen das, dass kleine Mädchen den Unfall überlebt und wieder ein normales Leben führen kann. Es ist einfach unendlich traurig wenn man an die junge Familie denk, die einfach nur Urlaub in Alsfeld machen wollte !!!

  2. Egal wieviel Uhr es war der Vollpfosten hätte mit schritt Tempo fahren müssen/sollen wenn er nichts sieht von der angeblich blendenden Sonne im SUFF.
    Der Typ gehört in den Knast das kind schwebt immer noch in Lebensgefahr.

  3. Wieso ist es „sehr wahrscheinlich“, daß der Unfall vor 20:00 Uhr passiert ist, wenn der Notruf um 20:04 einging? Dann müßten ja mindestens 5 Minuten zwischen Unfall und Notruf liegen, in dem Fall eine sehr lange Zeit.

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