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Teil drei der OL-Serie übers Alsfelder Amtsgericht - ein Tag, ein Saal, alle FälleDie alltägliche Suche nach ein bisschen Gerechtigkeit

ALSFELD (jal). Die Presse ist immer wieder mal im Alsfelder Amtsgericht zu Gast. Doch in die Zeitung schaffen es nur Fälle von besonderer Relevanz. Dabei stecken auch hinter vermeintlichen Bagatellen jede Menge menschliche Schicksale und Geschichten. Unser Redakteur hat sich einen Tag in den großen Gerichtssaal in der Landgraf-Hermann-Straße 1 gesetzt und alles aufgeschrieben, was dort passiert ist. Der dritte und letzte Teil der OL-Serie über das Alsfelder Amtsgericht.

Nimmt man alle Fälle, auch solche über Ordnungswidrigkeiten wie Geblitztwerden zusammen, so gab es im vergangenen Jahr in der Kategorie Strafsachen 838 Fälle, mit denen sich die Richter am Alsfelder Amtsgericht im vergangenen Jahr beschäftigten. Hinzu kamen unter anderem 709 Fälle aus dem Familienbereich wie Scheidungen und dergleichen sowie 700 Fälle von Zivilsachen – der klassische Nachbarschaftsstreit zum Beispiel.

Das Alsfelder Amtsgericht hat drei Säle, der große mit der Nummer 1 ist an diesem Donnerstag im Juni komplett für Strafsachen reserviert. Sechs Fälle stehen auf der Verhandlungsliste des Richters Werner Groß. Der erste beginnt um 9 Uhr.

1. Zwei Kleintransporter, ein Prozess, zwei Versionen der Geschichte

Eine Nacht im Juni 2017 auf der A5 in der Nähe von Alsfeld. Ein 36-jähriger Sprinterfahrer, der für die Post unterwegs ist, sieht aus ungefähr 800 Metern Entfernung einen anderen Sprinter von hinten auf sich zu rasen. Es blitzt – eine Lichthupe flackert in seinem Rückspiegel auf. Der fordere Sprinter ist auf der zweispurigen Autobahn gerade mitten in einem Überholmanöver. Neben ihm fahren mehrere LKW. Er schafft es eine Lücke zu finden und nach rechts herüber zu ziehen. Da taucht der andere Kleintransporter neben ihm auf. Das Innenlicht des Fahrzeugs geht an. Ein Mann mit Glatze beugt sich zur Seite und zeigt dem anderen Fahrer den Mittelfinger, bevor er seinen Lieferwagen vor den Sprinter des 36-Jährigen setzt, der daraufhin heftig bremsen und auf den Seitenstreifen ausweichen muss, um einen Unfall zu verhindern.

So geht zumindest die Version der Geschichte, die der 36-jährige Postkurier bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat. Heute kommt es deswegen zum Prozess, in dem er als Zeuge aussagen soll. Die Paragraphen 240 und 315 c des Strafgesetzbuches hat die Staatsanwaltschaft herangezogen, um ihre Anklage zu formulieren. Nötigung sowie der schwere Eingriff in den Straßenverkehr verbergen sich hinter diesen Formeln.

Der Eingang zum großen Sitzungssaal des Alsfelder Amtsgerichts.

Der Angeklagte, ein 29-jähriger Mann aus Offenburg, schildert den Fall anders. Seiner Version der Geschichte nach ist der Postsprinter ohne Vorwarnung vor ihm aufgetaucht. Deswegen die Lichthupe. Den Mittelfinger habe er nicht gezeigt, höchstens den Kopf geschüttelt. „Ich arbeite nebenbei bei einem Sicherheitsdienst. Ich bekomme jedes Wochenende den Mittelfinger gezeigt“, sagt er. „Das mag ich auch nicht.“

„Tja, irgendeiner sagt nicht die Wahrheit“, sagt Richter Groß schließlich in seinem ruhigen, kühl-analytischen Ton, mit dem er an diesem Tag noch durch fünf weitere Verhandlungen führen wird. Er bietet dem Angeklagten an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Doch der lehnt ab. Sein Sprinter sei GPS-überwacht, sagt er. Anhand der Daten könne man nachvollziehen, dass er mit einer Geschwindigkeit unterwegs gewesen sei, die die Geschichte des Geschädigten widerlegt. Das Gericht vertagt sich. Bei einem Folgetermin kommt heraus: Den Behörden ist ein Fehler unterlaufen. Beim Abgleich der Vorstrafen des Angeklagten kam es zu einer Namensverwechslung. Entgegen der ersten Annahme ist der Mann vorbestraft und kann sich nicht ohne Anwalt selbst vertreten, wie es oft vorm Amtsgericht der Fall ist. Das Gericht vertagt sich erneut.

2. Das verbotene Gewächs

Im Garten eines Alsfelders entdecken Polizeibeamte Gewächse, die man hierzulande lieber nicht züchten sollte. Die Rede ist von Hanf. 130 Gramm wogen die getrockneten Blüten des Rauschmittels, die nach diesem Vorgang als Marihuana bekannt sind. Genug für die Staatsanwaltschaft Gießen, einen Strafbefehl zu beantragen.

Ein Strafbefehl ist ein Mittel, um die Gerichte von kleineren Fällen zu entlasten. Dabei fällt ein Richter ein Urteil, ohne eine Hauptverhandlung zu führen. Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und es so zu einer Verhandlung kommen lassen.

Der Alsfelder Hanf-Züchter hat genau das getan, doch vor Gericht wartet man vergeblich auf Bernd N. Ob er verschlafen hat, weil er noch genügend Gras vor der Polizei für einen letzten Joint retten konnte? Kiffen macht bekanntlich mitunter schläfrig. Diese Frage wird an diesem Tag nicht geklärt werden können. Eine andere schon. 15 Minuten dauert die Gnadenfrist von Richter Groß, dann erheben sich die Anwesenden in einem fast leeren Gerichtssaal und ohne Angeklagten für die Verkündung des Urteils. Weil er unentschuldigt fehlte, wird der Einspruch verworfen. Bernd N. muss 30 Tagessätze zu je 15 Euro Strafe zahlen.

3. Die Belehrung des Reichsbürgers

Es ist 10.36 Uhr an diesem Donnerstag. Richter Groß blättert in einer Akte. „Es ergeht folgender Beschluss“, sagt er – und beeilt sich anzufügen: „Also, nicht von mir, das steht hier“. Der Richter zitiert aus einem Schreiben, das dem Gericht zugesandt wurde. „Der Adressat, tätig als Richter am Amtsgericht, hat binnen 72 Stunden nach Zustellung dieses Schreibens eine Genehmigung / Legitimation des Deutschen Reiches dem Souverän und Unterzeichner zuzustellen beziehungsweise vorzulegen und zu erklären, wer ihn wann nach welchem Rechtskreis als Richter am Amtsgericht autorisiert beziehungsweise legitimiert hat. Erfolgt diese nicht, gilt ultra vires.“ Richter Groß schaut auf, dann sagt er trocken: „Diese Frist habe ich wohl verpasst.“

Das Schreiben stammt offensichtlich von einem Anhänger der Reichsbürger-Szene. Das sind jene Menschen, die der kruden Fantasie anhängen, das deutsche Reich sei nie wirklich untergegangen und bestehe weiterhin fort. Für manche ist Deutschland nicht mehr als eine GmbH, die von den Siegermächten des zweiten Weltkriegs geführt wird. Die Bundesrepublik ist für sie kein legitimer Staat, heutige Gesetze und Gerichte erkennen viele nicht an. Regelmäßig bombardieren sie buchstäblich Behörden mit Pamphleten und pseudo-juristischen Schreiben, die Verweise auf vermeintlich noch geltendes Vorkriegsrecht beinhalten. Verschwörungstheoretiker und Esoteriker gehören der Szene genauso an wie stramme Rechtsextreme.

Auf solchen Seiten finden sich Phrasen, mit denen Reichsbürger deutsche Gerichte überschütten. Screenshot: OL

Ganz offensichtlich ist auch Friedbert F. ein Fan der Reichsbürger-Theorien. Er sollte sich heute vor Gericht verantworten, weil er in Homberg (Ohm) beim Autofahren ohne gültigen Führerschein erwischt wurde. Das kommt bei Reichsbürgern immer wieder vor, manche basteln sich eigene Fantasie-Dokumente. Dass Reichsbürger nicht wie verlangt vor Gericht erscheinen, ist ebenfalls keine Seltenheit.

Richter Groß wartet auch in diesem Fall 15 Minuten, dann erlässt er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den bereits vorbestraften Friedbert F. aus Baden-Baden. Legt er binnen zwei Wochen keinen Einspruch ein, wird der die Macht des Staates, den er nicht anerkennt, zu spüren bekommen. Es drohen ihm sechs Monate Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährungszeit und als Auflage Einhundert Stunden gemeinnützige Arbeit. Im Deutschen Reich hätten ihm wohl etwas andere Sanktionen gedroht.

4. Die letzte zweite Chance

Für Kai H. aus Rostock ist es nicht der erste Besuch im Alsfelder Amtsgericht. Jedenfalls wenn man seinem Facebook-Profil glaubt. Danach hat er am 16. November 2013 dort eingecheckt. Einige Tage später postet er ein Foto. Darauf zu sehen sind zwei Bratenstückchen, darunter Kartoffeln und etwas Rosenkohl. „Viele Grüße aus dem Knast“, steht darüber.

H., geboren 1978 in Lich, ist mehrfach vorbestraft. 20 Eintragungen zählt sein Auszug aus dem Zentralregister auf. Das meiste dafür wegen Diebstahls und Schwarzfahrens, in der Mehrzahl der Fälle wurde eine zugestandene Bewährung wiederrufen. Gerade sitzt er eigentlich wieder im Gefängnis – und er muss sich wieder rechtfertigen, warum er fünf Mal im Zug ohne Fahrkarte erwischt wurde. Doch das ist nicht das einzige Vergehen, das ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.

H., schlaksige Figur, kurze Haare, Brille, gibt vor Gericht zu, einem Mann in Lauterbach vor einigen Monaten ins Gesicht geschlagen zu haben. Demnach hatte H. den Herrn zufällig vom Balkon aus eine Straße entlang gehen sehen. H. war der Meinung, der Mann behandele seine Freundin nicht gut. Es kommt zunächst zu einem Streit, indem das spätere Opfer sagt, H. solle ruhig zuhauen. H, zu diesem Zeitpunkt leicht betrunken, holt daraufhin aus und verpasst seinem Gegenüber einen Schlag auf die Nase.

Dann ging es nur noch bergab mit mir. In bin nur noch am Trinken gewesenAngeklagter Kai H.

„Sicher war das ne blöde Aktion was ich gemacht hab, das wird nicht wieder vorkommen, wenn wir uns wieder sehen“, sagt H., der schon früh, so schildert er es selbst, die Kontrolle über sein Leben verlor. Mit 20, 21 wurde ihm der Führerschein abgenommen. Es folgten seine Wohnung und seine damalige Freundin. „Dann ging es nur noch bergab mit mir. In bin nur noch am Trinken gewesen“, sagt er.

Am Ende gewährt Richter Groß H. eine weitere, eine letzte zweite Chance sozusagen. Das Urteil lautet 150 Tagessätze zu je 10 Euro, außerdem soll H. der Bahn die 377,50 Euro fürs Schwarzfahren nachbezahlen. Als Gründe für seine Entscheidung nennt der Richter zum einen den Punkt, dass H. sich inzwischen eine Bahncard gekauft hat, um sich die Fahrten mit dem Zug besser leisten zu können. Zum anderen habe er sich bei dem Opfer der Prügelattacke, das durch den Schlag keine allzu großen Schmerzen erlitten hatte, entschuldigt. Und auch wenn H. schon mehrfach im Gefängnis saß, sei er noch nie wegen Gewaltdelikten in Erscheinung getreten. Hinzu komme die Therapie in einer forensischen Klinik, die H. bald antreten wolle und die durch eine erneute Haft erschwert werde. Es gebe durchaus begründete Hoffnung, dass der Angeklagte es nun wirklich schaffe, sein Leben in den Griff zu kriegen. Ob ihm das gelinge, bleibe abzuwarten, sagt Richter Groß.

5. Ein Unfall, der „in der Seele“ wehtut

Er wisse nicht welchen Teufel ihn geritten habe, an diesem Abend ausgerechnet das Auto zu nehmen, um eine Pizza abzuholen, sagt Jürgen B. auf der Anklagebank. Er wisse doch, dass er seit mehr als 25 Jahren keinen Führerschein mehr habe. Es gibt ein kleines Detail, was B.s Erzählung unglaubwürdig erscheinen lässt. Der 60-Jährige aus Schlitz ist vorbestraft – wegen 165 Fällen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Linktipp
Lesen Sie hier den ersten Teil unserer Serie übers Alsfelder Amtsgericht: Ein Interview mit zwei Richtern über Gerechtigkeit und die Frage, wie es ist, jemanden zu verurteilen. Teil zwei dreht sich um das Nachlassgericht. Ein Einblick in einen Ort, wo Bürokratie und Trauer manchmal hart aufeinandertreffen.

Die fünfte Verhandlung an diesem Tag könnte einem zum Schmunzeln bringen, wenn sie sich nur um das 166. Mal Autofahren ohne Führerschein drehen würde. Tut sie aber nicht. Jürgen B. ist angeklagt, weil er in der Nähe des Lidls in Schlitz ein kleines Mädchen umgefahren haben soll, ohne sofort anzuhalten. Das Mädchen, das nur leichtere Verletzungen erlitt, die Mutter, der Bruder und der Vater sind ebenfalls zu der Verhandlung gekommen – und haben einen Dolmetscher mitgebracht. Die Familie lebt in einer Schlitzer Flüchtlingsunterkunft.

Richter Groß verliest die Zeugenaussagen eines Paares, das hinter B. im Auto gefahren ist und gesehen haben will, wie das Mädchen von rechts förmlich über das Auto geflogen sei. Er habe etwas gemerkt, aber nur so, als ob er über einen „Ast gefahren“ sei, sagt der Angeklagte. Als das Pärchen hinter ihm ihn angehalten und gesagt hätte, er habe ein Mädchen überfahren, habe er über einen Umweg die Polizei verständigt. „Ich hatte Angst, weil ich ja keinen Führerschein habe“, sagt B., der sich mehrfach in Richtung der Familie entschuldigt. „Es tut mir in der Seele weh, was passiert ist“, sagt er mit einem leichten Zittern in der Stimme.

Der Ort, an dem der Unfall passierte

Weder Richter Groß noch die Vertreterin der Staatsanwaltsanwaltschaft wollen B. glauben, er habe von dem Unfall nicht wirklich etwas mitbekommen. Er sei in seinem Alfa Romeo-Carpio mit offenem Verdeck gefahren und habe deswegen vermutlich nichts gehört, sagt B., der sich selbst verteidigt. Doch sein Entlastungsversuch geht nach hinten los. Durch das offene Verdeck müsse er gerade etwas mitbekommen haben, meint Amtsanwältin Meike Heinisch, die die Anklage vertritt.

Das Gericht beschließt, den Onkel des Mädchens als Zeugen zu laden. Er stand mit einer Gruppe anderer Menschen aus der Asylunterkunft an der Straße, als das Unglück passierte. Beim nächsten Verhandlungstermin zwei Wochen später wird auch B. einräumen, doch etwas mehr gemerkt zu haben, als er zunächst zu Protokoll gegeben hatte. Der Schlitzer muss ein weiteres Jahr auf seinen Führerschein verzichten und eine Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 20 Euro zahlen.

6. Auf einer Prügeltour durchs Leben

Knapp zwei Monate ist er aus dem Gefängnis draußen, da macht Borrego R. den nächsten Fehler. Wenn er nüchtern ist, so beschreiben ihn Menschen, die ihn kennen, sei der gebürtige Spanier nett und zugänglich. Aber wenn er trinke, werde er aggressiv und unberechenbar. 15 Vorstrafen zählt sein Registerauszug, darunter Delikte wie gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Einem früheren Urteil nach prügelt sich R. seit seiner Jugend „durch das Leben“.

Er trinke immer wieder mal, aber als er im September vergangenen Jahres aus der Haft entlassen wurde sei der Druck besonders hoch gewesen, sagt R. Der Richter will wissen, wie viel er so verträgt, wenn es hart auf hart kommt. „Zwei Flaschen Jägermeister trinkt man ohne Probleme“, sagt R.

Den Zeugenaussagen war R. ebenfalls betrunken oder von anderen Drogen beeinflusst, als es in der Nacht auf den 12. November 2017 vor der Kneipe „Zur Wachtel“ in Lauterbach zu einem Gerangel kommt. Mehreren Zeugen zufolge wollte der zweifache Vater kleiner Kinder nicht einsehen, dass die Kneipe bereits am Schließen war und ihm der Zutritt daher verwehrt wurde.

Der Ort des Geschehens: Der Vorplatz der Kneipe „Zur Wachtel“ in Lauterbach. Foto: ol

R. leugnet nicht, dass ihm an diesem Abend die Sicherungen durchgebrannt sind. Es kam zu einem Streit, infolgedessen R. einem bisher weitestgehend unbeteiligten Polizisten, der privat in der Kneipe gefeiert hatte, einen heftigen Schlag in den Rücken verpasste. Der Polizist knallte daraufhin mit dem Kopf gegen eine angeschraubte Bierzeltbank. Vorher soll R. den Polizisten beleidigt und „ich fick deine Mutter“ gesagt haben, worauf der Polizist in deeskalierender Absicht „das machst du nicht, meine Mutter ist viel zu alt für dich“, gesagt haben soll.

Durch den Sturz erlitt der Polizist eine drei Zentimeter lange Platzwunde über dem rechten Auge. Erst später merkte er, dass er einen Bruch an einem Wadenbein erlitten hatte, wodurch er acht Wochen krankgeschrieben war. In einigen Fingern verspürt er seiner Aussage nach heute noch Schmerzen.

Auf Antrag des Polizisten einigt sich R. mit seinem Opfer auf eine Schmerzensgeldzahlung von 1000 Euro. Das Entgegenkommen wertet der Richter zwar positiv, vor einer erneuten Haft bewahrt es R. dennoch nicht. Zehn Monate ohne Bewährung lautet das letzte Urteil des Tages, es fällt um 16.46 Uhr. Eine Geldstrafe kam aus Sicht der Staatsanwaltschaft „überhaupt nicht mehr in Frage“.

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