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Vorstellung der Direktkandidaten zur BundestagswahlVierter Teil von „6 Kandidaten, 6 Fragen“: Innere Sicherheit 

REGION (ls). Das Grundgesetz in Deutschland setzt dem Einsatz der Bundeswehr in Deutschland harte Grenzen. Polizeiähnliche Einsätze sind den Soldaten demnach nicht erlaubt. Über eine Gesetzesänderung wird im Bundestag aktuell diskutiert. Im vierten teil unserer Serie „6 Kandidaten, 6 Fragen“ wollten wir wissen, wie unsere Direktkandidaten zu dieser Gesetzesänderung stehen.

Folgende Teile der Serie sind bereits erschienen:

+ Frage 1: Agrarpolitik. Am Ende des Artikels finden Sie zudem Kurzbiografien und Fotos der Kandidaten.

+ Frage 2: Asylpolitik 

+ Frage 3: Gesundheit

Frage 4: Wie stehen Sie dem Vorschlag einer Grundgesetzänderung gegenüber, wonach die Bundeswehr vermehrt zur Terrorabwehr im Inland eingesetzt werden und beispielsweise zusammen mit der Bundespolizei Bahnhöfe bewachen könnte?

Eva Goldbach, Die Grünen: „Den regelmäßigen Rufen nach einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren erteilen wir eine klare Absage. Weil Terror und internationale Kriminalität keine Grenzen kennen, brauchen wir Sicherheitsbehörden, die in der Europäischen Union und international nach klaren rechtsstaatlichen Kriterien, gemeinsamen Grundrechtsstandards und von den Parlamenten kontrolliert zusammenarbeiten. Wir setzen uns für EU-weit hohe Standards für die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten ein. Außerdem unterstützten wir einen angemessenen Informationsaustausch zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden sowie gemeinsame Europol-Ermittlungsteams – als wirksamen Ansatz gegen grenzübergreifende Kriminalität und Terrorismus.“

Matthias Körner, SPD: „Das Grundgesetz sieht die Rolle der Bundeswehr ausschließlich in der Verteidigung der Bundesrepublik gegen äußere Gegner. Ein Militär mit polizeilichen Befugnissen hat historisch und global immer zu weniger Freiheit der Bürger geführt. Die SPD lehnt den Einsatz von Militär gegen die eigenen Bürger seit 1863 ab und wird bei dieser Haltung bleiben.“

Ali Al-Dailami, Die LINKE: „Diesen Vorschlag lehne ich ab. Auch aus den Lehren des deutschen Faschismus ist eine Gewaltenteilung und eine Trennung von Polizei und Bundeswehr bzw. Militär vorgesehen. Im Übrigen haben weder tausende Kameras in London noch der Ausnahmezustand in Frankreich inklusive des Einsatzes von Militär im Inland und der Vorratsdatenspeicherung, Anschläge verhindert. Nicht das Grundgesetz muss geändert werden, sondern die deutsche Aussen- und Handelspolitik die tatsächlich Fluchtursachen schafft und Terrorbanden Zulauf beschert.“

Uwe Schulz, AfD: „Aufgrund der steigenden Terrorgefahr, die wir nicht zuletzt durch die offenen Grenzen und des zügellosen Herein- und Verbleibenlassens von hunderttausenden Menschen ohne Bleiberecht zu verdanken haben, ist eine Verstärkung der Ordnungskräfte unumgänglich. Die Bundeswehr ist aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht, der maroden Ausstattung und geringen Anzahl von Soldaten jedoch für keine großen Projekte einsatzbereit. Ein zu schaffendes Konzept, die innere Sicherheit zu stärken, sollte meines Erachtens die Möglichkeit eines Bundeswehreinsatzes im oben genannten Sinne vorsehen.“

Dr. Hermann Otto Solms, FDP: „Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab. Wir fordern allerdings, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern angemessenen ausgestattet, professionell organisiert und zu enger Zusammenarbeit veranlasst werden müssen. Die Terroranschläge insbesondere der Fall Amri haben gezeigt, dass der Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden und zwischen Bund und Ländern völlig unzureichend war, und deshalb der Anschlag nicht verhindert wurde.“

Dr. Helge Braun, CDU: „Einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren für Routineaufgaben, wie dem Streifendienst auf Bahnhöfen, lehne ich ab. In Fällen schwerer Bedrohungen, wie etwa Terroranschlägen, bei denen die Mittel der Polizei nicht ausreichen, weil zum Beispiel Abfangjägerflugzeuge benötigt werden, muss der Einsatz der Bundeswehr nach klaren Regeln möglich sein.“

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