Verkehr0

Hessen Mobil informiert über aktuellen Stand der EntwurfsplanungB 254 Ortsumgehung Lauterbach/Wartenberg: Planung schreitet voran

LAUTERBACH/WARTENBERG (ol). Hessen Mobil hat die Verwaltungsspitzen des Vogelsbergkreises, der Stadt Lauterbach und der Gemeinde Wartenberg über den aktuellen Planungsstand der B 254 Ortsumgehung informiert. Im Mittelpunkt stehen derzeit unter anderem Entwässerung, Baugrunduntersuchungen, Brückenplanung, Umweltbelange sowie Lärm- und Schadstoffberechnungen. Der Abschluss der Entwurfsplanung ist nach aktuellem Stand für Ende 2027 vorgesehen.

Am Mittwoch, den 17. Juni, unterrichtete Hessen Mobil erneut die Verwaltungsspitzen des Vogelsbergkreises, der Stadt Lauterbach sowie der Gemeinde Wartenberg über den aktuellen Stand der Planung der B 254 Ortsumgehung Lauterbach und Wartenberg, gibt Hessen Mobil in einer Pressemitteilung bekannt.

Rückblick

Zuletzt im Juli 2024 hatte Hessen Mobil die Verwaltungsspitzen über den Fortschritt der Planungsarbeiten informiert. Im Januar 2025 folgten weitere Informationsveranstaltungen für die Stadtverordneten der Stadt Lauterbach und die Gemeindevertreter der Gemeinde Wartenberg.

Im Mittelpunkt standen dabei die grundlegenden und wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Planung, die insgesamt weniger Flächeninanspruchnahmen, weniger Betroffenheiten, einen geringeren Ressourcenverbrauch und wirtschaftliche Vorteile bei gleichbleibendem verkehrlichem Nutzen mit sich brächten.

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hatte den grundlegenden und wesentlichen Änderungen bereits zugestimmt und die Freigabe für die detaillierte Fortführung der Planung erteilt.

Aktueller Stand der Planung

Die technische Vorplanung ist nach der Zustimmung des BMV zur Entwurfsplanung ausgearbeitet worden. In dieser Phase sind alle relevanten technischen Details so konkret dargestellt, dass sie später vom BMV umfassend geprüft werden können. Durch die geplante Ortsumgehung werden neben öffentlichen auch private Interessen berührt. Ein besonderer Fokus liegt darauf, die Auswirkungen auf Beteiligte und Betroffene frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der Rechtsgrundlagen und Regelwerke, die unterschiedlichen Interessen abzuwägen und bestmöglich zu berücksichtigen.

Die Entwurfsplanung ist in der Endfassung die zentrale Grundlage der Genehmigungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Zu ihr gehören außerdem zahlreiche Fachplanungen, die den Straßenentwurf ergänzen, begleiten und eigenständig bearbeitet werden.

Derzeit liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der Straßenentwässerung. In insgesamt 25 einzelnen Abschnitten wird geplant, wie das Straßenwasser abgeleitet werden soll. Dabei soll ein möglichst hoher Anteil vor Ort im Boden versickern. Das verbleibende Wasser soll gesammelt und voraussichtlich über neun Vorbehandlungsanlagen in die Gewässer eingeleitet werden. Die Anforderungen an die Zulassung der Straßenentwässerung sind deutlich gestiegen. Vor allem in den betroffenen Wasserschutzgebieten bei Maar und Landenhausen werden die strengeren Vorgaben berücksichtigt, indem zusätzliche bauliche Maßnahmen zum Schutz der Wasserschutzgebiete vorgesehen werden.

In Bearbeitung befindet sich derzeit auch die Baugrunduntersuchung. Dabei werden Daten aktualisiert und weitere geotechnische Festlegungen getroffen. Dies ist besonders wichtig für die Planung der insgesamt 24 Brückenbauwerke. Die geotechnischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Beschaffenheit des Bodens sind entscheidend dafür, wie die Brücken bemessen und insbesondere die Gründungen ausgeführt werden müssen.

Eine neue Herausforderung für die Planer ist zudem, dass die fünf größten Brücken nach der Building-Information-Modeling-Methode (BIM) geplant werden. Diese innovative Arbeitsweise bildet alle relevanten Informationen digital ab und begleitet jedes einzelne Bauwerk von der Planung über den Bau bis hin zur späteren Unterhaltung über den gesamten Lebenszyklus.

Im Rahmen der landespflegerischen Begleitplanung befinden sich darüber hinaus verschiedene Fachbeiträge in Bearbeitung. Auch hier wurden weitere Erhebungen und Untersuchungen veranlasst und durchgeführt.

Mit den Lärm- und Luftschadstoffberechnungen wurde ebenfalls bereits begonnen. Auch hier sind die Anforderungen für die Zulassung deutlich gestiegen und berücksichtigen die Belange der Betroffenen stärker als bisher. Die weiteren Ergebnisse bleiben abzuwarten.

In Vorbereitung ist außerdem der sogenannte Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie. Dieser stützt sich im Wesentlichen auf die entwässerungstechnische Fachplanung sowie verpflichtende Untersuchungen der Gewässergüte. Die entsprechenden Messungen wurden in den betroffenen Oberflächengewässern bereits durchgeführt. Über einen Zeitraum von einem Jahr wurden monatlich Wasserproben entnommen und im Labor analysiert. Der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie dient dazu zu prüfen, welche Auswirkungen die neue Ortsumgehung auf die betroffenen Gewässer haben kann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Entwurfsplanung Ende 2027 abgeschlossen werden, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2028 das Baurechtsverfahren fortgeführt werden kann.

Fazit

Der jetzige Planungsstand bestätigt weiterhin, dass durch die Novellierung aktueller Regelwerke und deren Anwendung spürbare Verbesserungen erzielt werden konnten. In der Summe führen die wesentlichen Änderungen zu einem deutlich geringeren Eingriff in Natur und Umfeld.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren