
Niedrige Wasserstände gefährden GewässerVogelsbergkreis erlässt Wasserentnahmeverbot für Gewässer
VOGELSBERGKREIS (ol). Der Vogelsbergkreis hat ab sofort die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verboten. Grund sind fehlende Niederschläge und niedrige Wasserstände in den Gewässern. Das Verbot gilt unter anderem für private Gartenbewässerung sowie die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Niederschläge fehlen und die Wasserstände sind nicht auf dem Niveau, auf dem sie sein sollten, deshalb verbietet der Vogelsbergkreis ab sofort die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen, das gibt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung bekannt. „Es hat zwar geregnet, aber die Niederschlagsmenge reicht nicht aus, sodass wir derzeit niedrige Wasserstände in unseren Gewässern haben, eine Änderung der Situation ist im Moment nicht in Sicht“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Patrick Krug. „Gerade die Oberläufe unserer Bäche führen viel zu wenig Wasser und eine Änderung der Situation ist nicht in Sicht. Somit müssen wir – wie schon in den Vorjahren - ein Entnahmeverbot aussprechen, um unsere Gewässer zu schützen“, so Krug weiter.
Unter das Verbot fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit.
„Die Niederschläge reichen nicht mehr aus, um das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis auszugleichen“, so Krug. Es ist geboten, die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen. „Wir müssen kritische Gewässerzustände vermeiden und die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden bewahren“, betont der Erste Kreisbeigeordnete abschließend.
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