
Zuschüsse für Energiekosten bei Caritas und SkFMehreinnahmen bei Kirchensteuer fließen direkt an bedürftige Menschen
VOGELSBERGKREIS (ol). Menschen, die aufgrund der steigenden Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ab sofort bei den örtlichen Beratungsstellen des Caritasverbandes Gießen und des Sozialdienstes katholischer Frauen Gießen (SkF) Zuschüsse für Energiekosten aus einem Nothilfefonds beantragen.
Das teilen der Caritasverband und der Sozialdienst katholischer Frauen in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Auf diese Weise gibt das Bistum Mainz zusätzliche Kirchensteuereinnahmen weiter, die ihm durch die gesetzliche Energiepreispauschale im Herbst 2022 zufließen werden. Der größte Teil der zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 1,8 Millionen Euro gehe auf diese Weise als Direkthilfe an Menschen in Energienotlagen. Auch die Sozialberatung, Projekte der Wohnungsnotfallhilfe und soziale Projekte zum Thema Energiesparen werden unterstützt.
So werden sowohl beim Caritasverband Gießen als auch beim Sozialdienst katholischer Frauen zusätzliche Arbeitsstunden in einigen Beratungsstellen finanziert. „Ich bin sehr froh über dieses Zeichen der Solidarität, dass unsere Finanzgremien zugestimmt haben, diese zusätzlichen Kirchensteuermittel nicht allgemein zu vereinnahmen, sondern damit Menschen in Notlagen zu unterstützen”, sagte Udo Markus Bentz, Weihbischof und Generalvikar im Bistum Mainz.
Einzelfallsoforthilfe
Einen Antrag auf Einzelfallsoforthilfe können Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen stellen, die durch die steigenden Energiepreise überbelastet werden. Im Fokus stehen Rentner, kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Teilzeitbeschäftigte. Auch Beziehende von zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder BAföG können durch die Energiebeihilfen unterstützt werden. Die Notlage muss in direktem Zusammenhang mit der Energie-Krise stehen und die Kosten dürfen nicht anderweitig geltend gemacht werden können.
Daneben werden weitere Anspruchsberechtigungen auf gesetzliche Leistungen individuell geprüft. In den Beratungsstellen von Caritas und SkF wird bei der Antragstellung unterstützt. Diese ist unkompliziert und erfolgt über ein Formular in Verbindung mit Nachweisen – etwa der Jahresabschlussrechnung des Energieversorgers und zur Einkommenssituation des Haushalts.
„Menschen, die bisher selbst über die Runden gekommen sind, erfahren Unterstützung in akuter finanzieller Belastung“, sagte Weihbischof Bentz. Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick betonte, dass das Geld „dort ankommen soll, wo die Not am größten ist. Wir setzen auf die bewährten Strukturen der Caritas und auf ein möglichst niedrigschwelliges Antragsverfahren“.
Beratungsstellen
Anträge im Rahmen des Energienothilfefonds können bei folgenden Beratungsstellen gestellt werden:
In Gießen: Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Schwangerenberatung, Wartweg 17, Gießen, Telefon 0641/2001-700, schwangerenberatung@skf-giessen.de; Caritasverband Gießen, Frankfurter Straße 44, Gießen, Telefon: 0641/7948-119;
In Alsfeld: Caritaszentrum im Vogelsberg, Im Grund 13, Alsfeld, Telefon: 06631/77651-0, E-Mail: caritaszentrum.vogelsberg@caritas-giessen.de
In Friedberg: Caritas Beratungszentrum Wetterau, Kleine Klostergasse 16, Friedberg, Telefon 06031/5834, E-Mail cbz-wetterau.friedberg@caritas-giessen.de
In Büdingen: Caritas Beratungszentrum Wetterau, Bahnhofstraße 29, Büdingen, Telefon: 06042/3922, E-Mail cbz-wetterau.buedingen@caritas-giessen.de
In allen Beratungsstellen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch erforderlich.
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