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Hessisches Landeskriminalamt durchsucht hessenweit 106 WohnräumeVerdacht auf Verbreitung von Kinderpornografie: Vier Vogelsberger durchsucht

VOGELSBERG (ol). Großer Einsatz für die BAO FOKUS: 324 Polizistinnen und Polizisten haben in der vergangenen Woche die Wohnräume von 106 Männern und Frauen wegen sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen durchsucht. Auch im Vogelsberg gab es vier Durchsuchungen.

Im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften hat das Hessische Landeskriminalamt den Einsatz koordiniert, so aus der Pressemitteilung. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen die 106 Beschuldigten wiegen schwer: Neun von ihnen sollen Kinder oder Jugendliche sexuell missbraucht haben, 97 Kinder- oder Jugendpornografie hergestellt, besessen oder verbreitet haben.

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main, Hanau sowie Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Odenwald, Offenbach, Vogelsberg und Wetterau.

Dabei wurden insgesamt 126 Smartphones sichergestellt, zudem 112 Computer und Laptops, 153 USB-Sticks, 321 CDs und DVDs sowie 279 weitere deliktsspezifische Gegenstände. Diese werden nun ausgewertet, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften.

Im Vogelsberg selbst hat es vier Durchsuchungen gegeben, wie eine Sprecherin des Landeskriminalamts auf OL-Anfrage mitteilt. Die männlichen Beschuldigten sind 17, 22, 27 und 72 Jahre alt und stehen in Verdacht, Kinderpornografie verbreitet zu haben.

Während des von Montag bis Freitag dauernden hessenweiten Einsatzes wurde niemand festgenommen, jedoch begleiteten mehrere der Beschuldigten die Einsatzkräfte im Anschluss an die Durchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle. Zwischen den Ermittlungsverfahren besteht nach jetzigem Kenntnisstand kein Zusammenhang – die Männer und Frauen stehen untereinander nicht im Austausch. Vielmehr handele es sich bei dem Einsatz um eine sogenannte konzertierte Aktion, bei der innerhalb eines kurzen Zeitraums viele Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt wurden.

Die strafrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch ruhen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr des Opfers. Die Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen – je nach Schwere der Tat – zwischen 5 und 20 Jahren. Opfer können also noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit zur Anzeige bringen.

Das Hessische Landeskriminalamt ruft dazu auf, solche Taten anzuzeigen. Dadurch können Täter bestraft und womöglich auch weitere Straftaten an Kindern und Jugendlichen verhindert werden. In Notfällen oder Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an den Notruf der Polizei unter der Rufnummer 110. Anruferinnen und Anrufer werden mit einer Beraterin oder einem Berater der hessischen Polizei verbunden.

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