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StrompreisbremseOvag: „Jeder erhält die ihm zustehenden Entlastungen“

VOGELSBERG (ol). Zum 24. Dezember 2022 sind die Gesetze über die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen in Kraft getreten. Die Entlastungsbeträge sind ab dem Liefermonat März zu verrechnen, Energieversorger sind deshalb verpflichtet, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Auch die Ovag arbeite mit Hochdruck an der Umsetzung.

Die komplexe Materie sowie umfangreiche Anpassungen der IT-Systeme führen allerdings dazu, dass eine fristgerechte Information bis zum 1. März aller der über 200.000 Kunden per Anschreiben nicht einzuhalten ist. „Das Wichtigste ist: Jeder erhält definitiv und selbstverständlich die ihm zustehenden Entlastungen“, bekräftigt Ovag-Vertriebsleiter Holger Ruppel in der Pressemitteilung des Energieversorgers.

„Die Energiepreisbremsen sind für die gesamte Branche etwas Neues. Wir sprechen hier von einer hochkomplexen Thematik, die innerhalb kürzester Zeit bewältigt werden muss“, erklärt Ruppel. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass alle Kundinnen und Kunden ihre Anschreiben schnellstmöglich erhalten. Es muss sich jedoch niemand Sorgen machen, dass die Entlastungen nicht gewährt werden könnten.“

Endverbraucher werden laut Ovag die Entlastungen, die auch rückwirkend für Januar und Februar gewährt werden, erst Anfang April spüren. „Die Abschlagszahlung, die man als Kunde zu Monatsbeginn leistet, bezieht sich immer auf den zurückliegenden Monat. Das heißt: Ab dem März-Abschlag, der am 1. April fällig wird, werden die Abschläge um den monatlichen Entlastungsbetrag der Strompreisbremse gesenkt“, erklärt Ruppel. „Somit wird Anfang April einmalig der dreifache monatliche Entlastungsbetrag vom Abschlag abgezogen“, so Ruppel weiter.

Damit einher geht für Energieversorger wie die Ovag die Pflicht, Kundinnen und Kunden per Brief bis spätestens 1. März über die Energiepreisbremsen zu informieren. In den Anschreiben müssen auch der bisherige und der neue Abschlag sowie die aktuellen Brutto-Arbeits- beziehungsweise Grundpreise angegeben werden. „Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzüge oder Kündigungen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand“, sagt Holger Ruppel.

Hier müssten IT-Lösungen ganz neu entwickelt und in die bestehende Software implementiert werden. „Dann müssen personalisierte Anschreiben für über 200.000 Kundinnen und Kunden erstellt, gedruckt und versandt werden. Es wird uns daher nicht möglich sein, alle Kunden fristgerecht zu informieren“, so Ruppel.

Allgemeine Informationen zu den Energiepreisbremsen stelle die Ovag bereits seit Januar auf ihrer Homepage bereit, dort könne man sich zusätzlich informieren. „Es gibt zahlreiche Anfragen, weshalb derzeit auch die Erreichbarkeit unseres Servicecenters trotz personeller Aufstockung eingeschränkt ist. Wir bitten daher um Verständnis und Geduld.“

Strompreisbremse

Stromkunden mit einem prognostizierten Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh erhalten 80 Prozent dieses Verbrauchs (sog. Entlastungskontingent) zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 40 Cent/kWh, so die Ovag. Zur Errechnung des Entlastungskontingents werde die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen. Für alles, was darüber hinausgeht, zahlen die Verbraucher den vertraglich vereinbarten Preis.

Verbrauchen sie weniger als 80 Prozent ihres prognostizierten Verbrauchs, so erhalten sie trotzdem den kompletten Entlastungsbetrag, heißt es weiter. Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh (vorwiegend Unternehmen), erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs – maßgeblich ist der gemessene Verbrauch in 2021 – zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent/kWh. Die Entlastungen würden auch bei einem Verbrauch unter 80 beziehungsweise 70 Prozent des eigenen Kontingents voll ausbezahlt. Das geschehe automatisch und direkt über den Stromversorger. Kundinnen und Kunden müssten nichts weiter tun.

3 Gedanken zu “Ovag: „Jeder erhält die ihm zustehenden Entlastungen“

  1. … was sonst. Bin seit über 40zig Jahren zufriedener Kunde der OVAG, die nicht nur in Zeiten der „Kosten – Explosion “ zuverlässig und transparent waren sondern das schon immer so handhaben. Ganz nebenbei werden viele Vereine und sonstige Institutionen der Region unterstützt. Alle Stromhopper und sonstige selbsternannte „Sparfüchse“ einfach mal die Klappe halten.

    Bleibt gesund 😷 auch im Kopf

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  2. Leider ist die OVAG z.Zt. einer der teuersten Anbieter überhaupt ! Es gibt viele die inzwischen wieder deutlich unter 40,00 Cent pro kWh sind und auch günstigere Grundgebühren haben… da wäre es sinnig wenn die OVAG dran arbeitet dann bräuchte sie den großen Aufwand für die Strompreisbremse nicht deren Kosten sicherlich wieder auf die Vervraucher umgelegt werden !

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    1. Das laberscht du so lange, bis die der Strom vom Billiganbieter abgestellt ist, die Vorauszahlung futsch ist und du in der Hotline in Berlin oder Cottbus niemanden erreichst.

      Wechsel doch zu deinem Billiganbieter, aber bleib bitte auch da.

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