Gesellschaft0

Für das Jahr 2023Beantragung der Anwohnervignetten und der Parkausweise für Gewerbetreibende

ALSFELD (ol). Ab sofort können die Anwohnervignetten und die Parkausweise für Gewerbetreibende 2023 für den Innenstadtbereich beantragt werden. Die Anwohnervignetten sind im Bürgerbüro erhältlich, die Parkausweise für Gewerbetreibende bei der Ordnungsbehörde.

Eine Anwohnervignette kann erhalten, wer mit Hauptwohnsitz im Anwohnerbereich der Stadt Alsfeld gemeldet ist. Für Anwohner mit Nebenwohnsitz werden keine Anwohnervignetten ausgestellt. Für die Ausstellung werden der Personalausweis, der Fahrzeugschein und gegeben Falls eine Nutzungsbescheinigung (anderer Fahrzeughalter) benötigt, schreibt die Stadt Alsfeld in ihrer Pressemeldung.

Die Beantragung kann in diesem Jahr wieder persönlich zu den offenen Sprechzeiten (Dienstag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 12 bis 18 Uhr) oder mit Terminvergabe (online über die Homepage) im Bürgerbüro erfolgen. Die Anwohnervignette kann auch weiterhin per Post, E-Mail oder Fax beantragt werden. Der Antrag steht auf der Homepage zur Verfügung.

Einen Parkausweis für Gewerbetreibende kann erhalten, wer einen Laden, eine Geschäftsstelle, eine Filiale oder eine Gaststätte in der Innenstadt betreibt. Pro Ladenlokal wird ein Parkausweis ausgestellt, auf dem maximal drei Kennzeichen vermerkt werden können.

Für die Ausstellung werden der Fahrzeugschein und der Nachweis der Gewerbeanmeldung benötigt. Sofern im Vorjahr bereits ein Parkausweis ausgestellt wurde, ist der Nachweis der Gewerbeanmeldung entbehrlich.

Die Beantragung

Die Beantragung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Antrag steht auf der Homepage zur Verfügung. Auch die persönliche Beantragung in der Ordnungsbehörde ist mit einem vorher vereinbarten Termin (unter 06631/182-154) möglich.

Zu beachten ist, dass bei der Beantragung per Post, E-Mail oder Fax die Anwohnervignette beziehungsweise der Parkausweis nach dem Zahlungseingang bei der Stadtkasse per Post verschickt wird und die Zustellzeit gegebenen Falls einige Tage in Anspruch nimmt.

Die Anwohnervignetten und Parkausweise 2022 verlieren ab dem 16. Januar 2023 ihre Gültigkeit. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles aus Alsfeld“.

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen das Team vom Bürgerbüro und der Ordnungsbehörde Alsfeld zum Thema:

Anwohnervignetten unter der Nummer 06631/182-400 oder per E-Mail unter buergerbuero@stadt.alsfeld.de

oder

Parkausweise für Gewerbetreibende unter der Nummer 06631/182-154 oder per E-Mail unter ortspolizeibehoerde@stadt.alsfeld.de

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren