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Erster Verhandlungstag am Alsfelder AmtsgerichtA49 Proteste: 22-Jährige soll zwei Polizisten verletzt haben

ALSFELD (akr). Seit diesem Mittwoch muss sich eine 22-jährige A49-Gegnerin vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Sie soll im Rahmen der Räumung im Dannenröder Forst unter anderem Steine auf Polizisten geworfen haben, zwei Beamte seien dabei verletzt worden.

Vor dem Alsfelder Amtsgericht stand an diesem Mittwoch wieder einmal eine Strafsache im Zuge der A49-Proteste auf dem Programm. Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz – das wirft die Staatsanwaltschaft einer 22-Jährigen vor. Die Verhandlung findet vor dem Jugendschöffengericht statt, da die Angeklagte zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat noch unter 21 war.

Zur Erklärung: Biologisch und juristisch handelt es sich bei der Angeklagten zwar noch um einen Mann, sie selbst identifiziert sich aber als non-binär. Non-binäre Menschen sind oder sehen sich weder als Mann noch als Frau, ordnen sich also nicht diesen beiden Geschlechtern zu. Dennoch wollte die Angeklagte als Frau anstatt als Mann angesprochen werden, also mit dem Pronomen „sie“. Diesem Wunsch ist das Gericht auch gefolgt.

Die Angeklagte soll am 14. November 2020 im Rahmen der Räumung für den Weiterbau der A49 nicht nur Tei einer Gruppe gewesen sein, die mehrfach Steine auf Polizisten geworfen haben soll, sondern soll auch selbst gezielt mit Steinen in Richtung der Beamten geworfen haben. Zwei Polizisten seien hierdurch verletzt worden, so der Vorwurf der Strafverfolgungsbehörde.

Darüber hinaus soll die 22-Jährige unter anderem eine Rauchfakel bei sich getragen haben, ohne die entsprechende „sprengstoffrechtliche Erlaubnis“ zu haben, wie Staatsanwalt Volker Bouffier betonte. Die Angeklagte schwieg. Verteidiger Jannik Rienhoff erklärte, dass seine Mandantin an diesem Tag keine Angaben zur Sache machen wird.

Eigentlich war für diesen Verhandlungstag vorgesehen, dass als Zeugen die beiden Polizisten, die durch die Angeklagte verletzt worden sein sollen, aussagen. Beide waren allerdings verhindert. Sie sollen nun am nächsten Prozesstag im September aussagen. In der Zwischenzeit schaute man sich gemeinsam einige Videoaufnahmen vom 14. November 2020 an, jedoch aufgrund von Corona liefen die Clips nur auf Laptops der Prozessbeteiligten, sodass Zuschauer nichts davon sehen konnten.

Als „bedenklich“ empfand Rienhoff die Tatsache, dass eines der Videos von der Nachrichtenagentur „Ruptly“ stammt, die Teil von „Russia Today“ ist, einem staatlichen russischen Propagandasender. Vorsitzender Richter Bernd Süß versicherte, dass – egal wie die Verhandlung ausgeht – er sein Urteil nicht auf dieses Video stützen werde. 

Bevor dann der erste Zeuge des Tages, Polizeibeamter K., im Zeugenstand platznahm, wurden erst weitere 30 Minuten Videomaterial in Augenschein genommen, diesmal wegen anderer Technik für die Zuschauer verfolgbar. Hier konnte man unter anderem sehen, wie eine Person, bei der es sich um die Angeklagte handeln soll, „einen Gegenstand in Richtung der Polizeikräfte wirft“, wie es in dem Video heißt. Was genau geworfen wurde, war nicht zu erkennen. Eine Rauchfackel, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie ein Klappmesser seien schließlich im Rahmen der Festnahme sichergestellt worden, wie das Bildmaterial zeigte.

Durch Kleidung aufgefallen

Zeuge K., der sich intensiv mit dem Videomaterial auseinandergesetzt hatte, lieferte anschließend eine detaillierte Beschreibung des Tattags im Bereich der „Schmitthofer Schneise“. Er beschrieb unter anderem, wie an diesem Tag im November mehrfach Steine, Gegenstände und Pyrotechnik in Richtung von Polizeibeamten geworfen sein worden. Er habe die Angeklagte am besagten Tag zwar mehrfach gesehen, weil sie unter anderem durch eine „untypische“ helle Vermummung, eine Flecktarnhose und Gummistiefel aufgefallen sei, jedoch nicht, dass sie etwas geworfen habe. Das sei ihm nur über Funk mitgeteilt worden.

Auch Zeuge S., ebenfalls Polizeibeamter, konnte sich noch gut an die helle Vermummung und „auffällige Kleidung“ erinnern. Dadurch sei sie aus der Gruppe „herausgestochen“ und er habe sie sich „besonders einfach“ einprägen können. Genau mit dieser Kleidung habe auch der Kollege, den der Stein getroffen haben soll, sie beschrieben. S. habe aber ebenfalls nicht gesehen, dass die Angeklagte einen Stein oder Gegenstand geworfen haben soll.

Daran konnte sich aber der dritte und zugleich letzte Zeuge an diesem Mittwoch erinnern, der ebenfalls Polizist war. „Ich konnte die komplette Tat wahrnehmen“, betonte er – und es habe sich definitiv um einen Stein gehandelt. Die Angeklagte habe den Stein mit ihrer rechten Hand aus etwa 30 Metern Entfernung in Richtung der Polizisten geworfen. Der Stein sei dann zunächst auf dem Boden abgeprallt und anschließend erst gegen das Schienbein des einen Kollegen und dann gegen das Schienbein des anderen Beamten geprallt, wie er im Augenwinkel habe sehen können.

Nach dem Wurf habe er noch zwei weitere Male mitbekommen, wie die 22-Jährige mit einem Stein geworfen habe – jedoch nicht weit genug, um die Polizisten zu treffen. Er sei sich zu 100 Prozent sicher, dass es sich hierbei um die Angeklagte gehandelt hat.

Die Verhandlung wird am 7. September fortgesetzt.

4 Gedanken zu “A49 Proteste: 22-Jährige soll zwei Polizisten verletzt haben

  1. Mir ist ihr Geschlecht völlig egal und ich selbst bin Teil der LGBTQ+ community.

    Regenbogenfarben 🌈 ja. Polizisten angreifen nein 👮🛡

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    1. Es soll jeder/e nach seiner Fasson leben. Diese non-binär Zuordnung passt allerdings sehr gut zu diesen Leuten, die sich an keine Regeln halten wollen und am liebsten in Anarchie leben. In der Rechtsprechung werden Urteile aber unabhängig von Geschlecht und Identität gesprochen.

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