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Links-Fraktion im Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe fordert:ZOV soll Mieter mit Klein-Photovoltaik unterstützen

VOGELSBERG (ol). Da die Energiepreise immer stärker steigen und das auch besonders für den Stromsektor gilt, möchte die Fraktion die Linke mit einem Antrag in der ZOV-Verbandsversammlung hier entgegenwirken. Zugeschnitten werden soll das auf Mieter, da diese in der Regel keine Möglichkeit haben, sich zum Beispiel mit einem Anteil Eigenenergie selbst zu versorgen.

Eine Variante ist jedoch die sogenannte „Balkonphotovoltaik (PV)“. Da Mieter über keine eigenen Dachflächen verfügen, jedoch oft über einen Balkon, können sie diesen mit einem oder zwei PV-Modulen à 300 Watt „schmücken“, heißt es in der Pressemitteilung der Fraktion Die Linke.

Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Dietmar Schnell: „Wenn der Balkon nicht im Norden liegt, ist er immer nutzbar und  mit zwei Modulen kann man zehn bis 15 Prozent des eigenen Strombedarfs über die Sonne erzeugen“.

Besonders einfach ist dies, wenn der Balkon auch noch über eine Steckdose zum Einspeisen des Sonnenstroms verfügt, was meistens der Fall ist. Es gibt Module die man einfach an das Balkongeländer hängt, aber auch welche die ein kleines Gestell haben und damit schräg zur Sonne auf dem Balkon aufgestellt werden können. Bei einem Umzug kann man das mechanisch nicht fest montierte Modul einfach zur neuen Wohnung mitnehmen.

Die Fraktion Die Linke in der ZOV-Verbandsversammlung möchte nun, dass die Mieter vom ZOV, der Mutter der OVAG, bei bis zu zwei Modulen mit je 100 Euro pro Modul unterstützt werden. Neben dem sozialen Aspekt ergeben sich dabei durch die Art der Stromerzeugung auch noch ökologische Vorteile.

Fraktionsmitglied Peter Eickmann von ergänzt: „Wenn die Balkon-PV in allen Haushalten installiert würde, könnte man über zehn Prozent der Stromlieferung in ganz Deutschland einsparen und die OVAG Netz GmbH könnte sogar mit großen Kostenersparnissen auf einen Teil des Stromnetzausbaus verzichten“.

Der Antrag der Fraktion Die Linke zielt damit auch darauf ab, dass nicht nur für ein paar Monate ein Fördermodell läuft, sondern, bedingt durch die technische Laufzeit der Balkon-PV von mindestens 25 Jahren, sozial benachteiligte Menschen eine dauerhafte Unterstützung erhalten, heißt es abschließend in deren Pressemitteilung.

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