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Im ersten Schritt werden 60 Wohnungen bezogenDie ersten 206 Flüchtlinge können Notunterkünfte verlassen

VOGELSBERG (ol). Die ersten Flüchtlinge aus der Ukraine können die Notunterkünfte verlassen und in eine Wohnung ziehen. „Uns stehen die ersten 60 Wohnungen zur Verfügung, somit können wir 206 Personen unterbringen“, kündigt Landrat Manfred Görig am Donnerstag in einer Pressemitteilung an.

„Die Welle der Hilfsbereitschaft ist ungebrochen“, bilanziert der Landrat, „viele, viele Helfer vor Ort wollen sich engagieren, wollen sogar Wohnungen renovieren. An diesem Punkt müssen wir um ein wenig Geduld bitten. Wir möchten, dass die Flüchtlinge die Notunterkünfte so schnell wie möglich verlassen können, deshalb greifen wir im ersten Schritt auf die Wohnungen zurück, die sofort bezugsfertig sind.“

Insgesamt waren der Kreisverwaltung 300 freie Wohnungen gemeldet worden, die alle begutachten werden müssen, denn nicht jede gemeldete Wohnung ist am Ende auch nutzbar. „Bei 200 können wir das bejahen, sie können bezogen werden“, schildert der Landrat, „und bei den ersten 60 Objekten sind wir uns mit dem Vermieter einig, sodass die ersten Umzüge nun stattfinden können.“

Dabei gelte das Prinzip „First in – first out“. Das bedeutet: Die ersten Flüchtlinge, die in der zehnten Kalenderwoche in den Vogelsbergkreis kamen, werden auch die ersten sein, die die Notunterkunft verlassen können. Dann folgen die Kalenderwochen elf, zwölf, dreizehn und so weiter, heißt es seitens des Kreises.

„Es muss gerecht zugehen, wir müssen uns an die Reihenfolge halten. Es kann nicht sein, dass der, der am lautesten schreit, zuerst die Notunterkunft verlässt“, betont der Landrat. Die Zuweisung in die Wohnungen bleibe dabei Sache des Kreises. „Die administrativen Aufgaben übernehmen wir weiterhin, das wollen wir den Kommunen ersparen. Wir haben damit den Überblick über freien Wohnraum im gesamten Kreisgebiet und können entsprechend sinnvoll zuteilen.“

„Wir haben eine Ausnahmesituation, wir müssen vernünftig und strukturiert vorgehen“, mahnt Landrat Görig. „Deshalb müssen auch die Flüchtlinge, die nicht länger privat betreut werden, zunächst in eine Notunterkunft ziehen, ihnen kann nicht sofort eine Wohnung zugewiesen werden.“ Über 600 Menschen aus der Ukraine waren und sind im Vogelsbergkreis privat untergebracht, teilweise waren sie von Helfern direkt an der Grenze abgeholt worden. In zahlreichen Fällen sei diese Betreuung im privaten Umfeld nun nicht mehr zu leisten, die Flüchtlinge müssten wieder ausziehen.

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