
Auch in diesem Jahr erfolgt die Ablesung selbständigWasserzählerstandserfassung der Stadtwerke Alsfeld
ALSFELD (ol). Die Stadtwerke Alsfeld rufen wieder zum Jahresende 2021 zur Wasserzählerstandserfassung auf. Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 7. Januar 2022 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Das Verfahren: Alle Grundstücks- und Hauseigentümer erhalten ab dem 10. Dezember 2021 eine Ablesekarte mit den entsprechenden Wasserzählern. Die Meldung des Zählerstandes kann bis 7. Januar 2022 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über einen Link erfolgen. Auf die Ablesekarte wird auch ein QR-Code gedruckt. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können dadurch noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen, teilt die Stadt in einer Pressemeldung mit.
Alternativ sei es auch möglich, die Ablesekarte gebührenfrei auf dem Postweg an die Stadtwerke Alsfeld zurückzusenden. Wenn Hauseigentümer den Stadtwerken ihren Zäherstand online mitgeteilt haben, sei ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht mehr erforderlich. Die Übermittlung der Wasserzählerstände müsse bis spätestens zum 7. Januar 2022 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten.
Fehlerhaft übermittelte Zählerstände fallen spätestens beim gesetzlich vorgegebenen Wechsel des Wasserzählers auf und führen dann zu einer Nachberechnung. Bei Nichtabgabe der Zählerstände werden die Verbräuche systemgestützt an Hand der Mittelwerte der letzten Jahre geschätzt und abgerechnet.
Der Fachbereich 1 – Abteilung Haushalt, Steuern, Gebühren und Beiträge – der Stadt Alsfeld sowie die Stadtwerke Alsfeld stehen den Grundstücks- und Hauseigentümern für Fragen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Stadt Alsfeld/Stadtwerke Alsfeld, Markt 3, 36304 Alsfeld, E-Mail: Ablesung@stadt.alsfeld.de, Tel: 06631-182-149, Fax: 06631-182-7777
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Und bitte dran denken, immer schön aufrunden damit der Rubel rollt und die Stadtkasse klingelt….
Wir von der Abteilung Steuern Gebühren/Beiträge der Wasser / Schmutzwasser Abrechnung möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, das die Komma/ Nachkommastellen nicht erfasst werden sollen. Lediglich die vollen m³. Sollten Sie eine interne Abweichung feststellen zum Vorjahresverbrauch, bitte vor der Verbrauchsabrechnung mit uns in Verbindung setzen (per mail. ablesung@stadt.alsfeld.de oder per Tel 182 – 149 per fax 182 7777)