Zutritt nur mit Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis möglichAb Montag: 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung
VOGELSBERGKREIS (ol). Ab Montag, 29. November, gilt an allen Standorten der Vogelsberger Kreisverwaltung die 3-G-Regelung. Analog zur 3-G-Regelungen für Beschäftigte am Arbeitsplatz sind Besuche in der Kreisverwaltung bis auf weiteres nur noch mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich. Wichtig außerdem: Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden.
Folgendes teilt der Vogelsbergkreis in einer Pressemeldung mit: Besucherinnen und Besucher müssen zum Termin dann die entsprechenden Nachweise in den Verwaltungsstandorten vorlegen.
Anerkannt werden der gelbe Impfpass, das digitale Impfzertifikat auf dem Smartphone, ein gültiger Genesenen-Nachweis oder ein offizielles Testzertifikat. Akzeptiert werden Antigenschnelltests eines offiziellen Testzentrums, nicht älter als 24 Stunden, oder PCR-Test-Nachweise, nicht älter als 48 Stunden.
Bei Besuchen in allen Verwaltungsstandorten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP-2-Maske ohne Ventil). Um zusätzlich zum Infektionsschutz beizutragen, weist der Vogelsbergkreis in seiner Pressemitteilung weiter darauf hin, nach Möglichkeit Anliegen telefonisch oder per E-Mail zu klären.
Ohne Personalausweis hilft keine der Bescheinigungen. Das wird immer und überall vergessen abzugleichen, sogar in Filmdokumentationen wie zB. der Deutschen Bahn.