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Übergangsphase endet zum 30. SeptemberZahlungen an gelöschte Bankverbindungen werden nicht weitergeleitet

HESSEN (ol). Seit 2018 hat die Hessische Steuerverwaltung den Zahlungsverkehr der Finanzämter regionalisiert. Neun Regionalkassen kümmern sich seither um die Zahlungen der Bürger. Damit der Zahlungsverkehr zwischen den 35 Finanzämtern und den Bürgern weiterhin reibungslos verläuft, wurden in der Übergangsphase die Einzahlungen, die noch direkt bei den Finanzämtern eingingen, an die Regionalkassen weitergeleitet. Diese Übergangsphase endet zum 30. September.

Ab Oktober 2021 werden die Finanzämter diese Zahlungen wieder an die Bürgerinnen und Bürger rücküberweisen. Um doppelte Zahlungswege zu vermeiden, lohnt sich ein kurzer Blick auf den aktuellen Steuerbescheid. Dort ist die aktuelle Bankverbindung vermerkt, wie in der Pressemitteilung mitgeteilt wird.

Im Einzelnen betrifft das die Überweisungen auf die ehemaligen Bankkonten folgender Finanzämter: Wiesbaden I und Wiesbaden II (im Bereich der Regionalkasse Limburg-Weilburg), Alsfeld-Lauterbach, Korbach-Frankenberg und Marburg-Biedenkopf (im Bereich der Regionalkasse Schwalm-Eder) und Kassel I, Kassel-Hofgeismar und Eschwege-Witzenhausen (im Bereich der Regionalkasse Hersfeld-Rotenburg).

In diesem Fall ist die Überweisung unter Verwendung der aktuellen Bankverbindung noch einmal vorzunehmen. Die aktuellen Bankverbindungen der Finanzämter sowie die zuständige Regionalkasse befinden sich auf den aktuellen Steuerbescheiden und sonstigen Schreiben der Finanzämter sowie auf der Seite finanzamt.hessen.de.

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