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Urteil zur Räumung des Hambacher FortsA49: War die Räumung im Maulbacher Wald rechtswidrig?

HOMBERG OHM (ol). Dass die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Wald rechtswidrig war, entschied das Verwaltungsgericht Köln Anfang September. „Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis eine solche Rechtssprechung auch in Hessen erfolgt“, heißt es in einer Pressemitteilung der „Parents for future“ mit Blick auf die Räumung des Dannenröder Waldes im vergangenen Jahr.

Konkret geht es in der Pressemitteilung um einen Bereich im Maulbacher Wald, in dem es im Februar zur Räumung von Baumhäusern „aus denselben angeblichen Gründen des Brandschutzes“ gekommen sei. Dabei seien, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, diese Baumhäuser „einzig und allein errichtet worden, um die Natur und das Recht zu schützen: Es hatte deutliche Indizien gegeben, dass nach dem widerrechtlichen Aufbau von inzwischen wieder zurückgebauten Strommasten ein Waldstück gerodet werden sollte, um die Stromtrasse für den geplanten Ausbau der A49 zu verlegen“.

Schon damals seien Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert worden, vor allem aufgrund der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Minustemperaturen. Die Zweifel seien allerdings vergeblich gewesen: Der Wald wurde abgesperrt, die Baumhäuser wurden geräumt und die Bäume gefällt. „Diese illegalen Fällungen unter polizeilicher Assistenz fanden erst ein Ende, als das Wirtschaftsministerium bestätigte, dass sie nicht durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt waren“, heißt es.

Die Umweltschützer hoffen, dass durch die “ offensichtlichen Missachtungen von Gesetzen und Vorgaben“ auch die Räumung des Dannenröder Forstes verurteilt wird, mitsamt der Verfügung eines Betretungsverbotes des Waldes und der aus ihren Augen unrechtmäßig im Wald aufgelösten Versammlungen. Ihnen sei klar, dass das den bereits gefällten Bäumen zwar nichts mehr nutzen werde, es aber der Aktivistin Ella helfe, die vor dem Alsfelder Amtsgericht wegen Körperverletzung und Widerstand gegen einen Polizeibeamten verurteilt wurde.

Zwei Jahre und drei Monate Haft für A49-Aktivistin

Für die Umweltschützer wurde „Ella“ aufgrund von „widersprüchlichen Zeugenaussagen augenscheinlich politisch motiviert verurteilt“.

„Es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis auch dem letzten Menschen klar ist, dass sämtliche Baumaßnahmen, die der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zuwiderlaufen, nicht nur ein Frevel an den nachfolgenden Generationen sind, sondern auch die eigenen Lebensgrundlagen zerstören“, schreiben die Umweltschützer. Zu groß seien die Eingriffe in das europäische Naturschutzgebiet, zu groß seien die Gefahren für das Trinkwasser und zu gering der Nutzen mit einer minimalen Abkürzung von nur etwa elf Kilometern. Daher, so kündigen sie es an, würden sie nicht ruhen, die „Missstände“ aufzudecken.

6 Gedanken zu “A49: War die Räumung im Maulbacher Wald rechtswidrig?

  1. @A49 sofort

    Sie verurteilen Hetze im Internet?
    Haben Sie Ihren Kommentar schon einmal aufmerksam gelesen?
    Auch Sie verbreiten Hetze und das nicht so knapp.

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  2. @A49 sofort

    Was oder wer ist ein normal und klar denkender Mensch? Wer legt fest was die Menschen denken dürfen/sollen?
    Sie etwa? Über was regen Sie sich eigentlich auf? Was ist geschehen? Ihre Straße ist doch im werden, weil die normal und klar denkenden Politiker das so wollen. Wer muss all das bezahlen: All die normal und klar denkenden Menschen auch in Ihrer Nachbarschaft!
    Es ist kaum zu glauben welche Ansprüche so mancher Normalo entwickelt.

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  3. War ja klar, das die linken Öko-Terroristen rund um Frau Schlemmer auch hier ihren Senf dazu geben müssen und sich eindeutig im Recht sehen.

    Jeder normale klar denkende Mensch weiß inzwischen was er von der Hetze aus diesem Lager halten muss. Die Wahrheit wird ständig verdreht um auch ja das Klima hier im Vogelsberg für die ganze Welt zu retten. Dabei stört die ach so böse A49 ungemein.

    Hoffentlich schlägt Justitia endlich bald wieder zurück und zeigt diesen Leuten mal die Grenzen auf. Auch Hetze im Internet ist strafbar und muss hart bestraft werden.

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  4. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie eine Räumung von einem Camp, das ausschließlich dazu da ist, den Bund als Bauherren der A49 an der Ausübung seiner gerichtlich zugesicherten Rechte zu hindern, rechtswidrig sein kann. Da würde sich der Rechtsstaat selbst widersprechen.

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  5. Hier gibt OL der „Waldbesetzerszene“ wieder mal eine tolle Plattform.
    Aufgrund hyphotetischer Annahmen schwurbeln sich jetzt die „Parents for Future“ sinnfreie Gründe zurecht, um das rechtswidrige Errichten der Baumhäuser zu rechtfertigen.
    „Die Umweltschützer hoffen, dass durch die „offensichtlichen Missachtungen von Gesetzen und Vorgaben“ auch die Räumung des Dannenröder Forstes verurteilt wird…“. Geht`s noch? Wer hat denn hier Gesetze und Vorgaben missachtet? Wer hat denn die Baumhäuser unerlaubt auf fremdem Grund und Boden errichtet? Wer hat denn die Polizei mit diversen Aktionen attackiert? Hier wird die Situation während der Räumung wieder mal so hingedreht, dass es den Anschein hat, als wären die „Aktivisten“ die Engelchen und die Polizei die Teufel. So ein gequirlter Mist! Und „Ella“ ist nunmal rechtskräftig verurteilt, weil sie gegen geltende Gesetze unseres Staates verstoßen hat. Zur Rechtfertigung für das ganze Tun der „Aktivisten“ wird jede Kleinigkeit herangezogen (Mücke zum Elefant gemacht), aber laut deren Aussage ist der einzige Nutzen der A49 lediglich eine „Abkürzung“ von 11 Kilometern. Was für eine beschränkte Denkweise über die Kosten-/Nutzenbetrachtung der Baumaßnahme.
    Zitat Pippi Langstrumpf: „…und dann mach ich mir die Welt, wie sie mir gefällt.“ Kann man 1 zu 1 auf die „Aktivisten“ übertragen.

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  6. In beiden Fällen wurden beim Bau der Baumhäuser überhaupt keine Vorschriften eingehalten. Dies gilt ganz objektiv auch für die Brandschutzvorschriften. Niemand kann hinter die Stirn anderer schauen. Von daher kann auch ein Gericht nicht feststellen, dass Brandschutzvorschriften „vorgeschoben“ seien.

    Wenn man an die Flut denkt, wie schnell hatte man da die Verantwortlichen als Schuldige ausgemacht.
    In den letzten trocken Jahren hat es überall Brände gegeben, auch in unserer Region. Wären bei einem Waldbrand in NRW oder hier vorort Menschen ums Leben gekommen, hätte es dieses Urteil nicht gegeben. Im Gegenteil, man hätte die Verantwortlichen vor Gericht gestellt.

    Durch die Besetzung der Wälder wurden junge Menschen, die europaweit zusammengetrommelt wurden, in Lebensgefahr gebracht. Ob jemand durch Absturz oder Brand ums Leben kommt, ist letzlich egal. Politische Meinungsäußerung rechtfertigt es nicht, Menschenleben zu gefährden. Die großen Parteien im Landtag sowie die Kirchen sind sich in diesem Punkt einig und haben dies im „Dannenröder Aufruf“ bekundet.

    Hinsichtlich der Einsparung von Wegstrecke hatte ich höhere Zahlen gelesen. Die Zahl 11km sagt ohne Zusammenhang nichts aus. Bei 38000 Fahrzeugen am Tag werden 418000km Fahrstrecke täglich eingespart. Wenn man das umrechnet in t CO2 pro Jahr dann lohnt sich der Bau der Autobahn für unser Klima ganz offensichtlich. Einmal 40km Straße bauen, um Tag für Tag 11km einzusparen, das macht offensichtlich Sinn.

    Durch das plakative Behindern von offensichtlich notwendigen Straßenbaumaßnahmen werden wir die Pariser Klimaschutzziele garantiert nicht erreichen. Dies ist leicht einzusehen, wenn man bedenkt, dass der Verkehr dann eben andere Wege nimmt. Alleine die Umwege belaufen sich täglich auf fast eine halbe Million km.

    Wenn weniger Waren verschwendet werden, dann müssen weniger Waren transportiert werden. Es muss auch wenuger Energie für die Herstellung aufgewendet werden. Da müssen wir hinkommen.

    Hätten sich die Klimaschützer bzw. deren Eltern vor 20 oder 30 Jahren für dieses Ziel eingesetzt, bräuchten wir die A49 nicht fertigzubauen. Besser noch, nirgends wären neue Straßen erforderlich.

    Es wird schwer sein,“Personal“ zu finden um für diese Ziel zu werben. Es fehlt einfach das Abenteuer.

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