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Verdacht: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstoßes gegen das WaffengesetzEhemaliger Polizist muss sich vor Gericht verantworten

ALSFELD (ol). Anfang Oktober muss sich ein 37-jähriger ehemaliger Polizist aus dem Vogelsberg vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Ihm wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Verletzung des Dienstgeheimnisses und ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

In der Pressemeldung des Alsfelder Amtsgerichts heißt es, der Angeklagte, der bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden im Dienstrang eines Polizeioberkommissars im Polizeipräsidium Westhessen tätig war, soll im Februar 2018 mit seinem Mobiltelefon eine Videodatei mit dem Konterfei, also einer Abbildung, von Adolf Hitler in eine aus zehn Teilnehmern bestehende WhatsApp-Chatgruppe eingestellt haben. Im März 2018 soll er über das polizeiliche Auskunftssystem „POLIS“ zwei Abfragen ohne dienstlichen Anlass vorgenommen und die so erlangten Informationen an Zivilpersonen weitergegeben haben, heißt es vom Gericht.

Zudem soll er in seiner Wohnung im nördlichen Vogelsbergkreis laut Gericht unerlaubt mehrere Schusswaffen (vier Pistolen, ein Revolver) sowie Munition aufbewahrt haben, die anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2018 sichergestellt worden sein sollen. Das Gericht wird klären müssen, ob diese Vorwürfe stimmen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der Strafrichter des Amtsgerichts Alsfeld hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2020 die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2020 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet am 5. Oktober statt.

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