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Aktionsprogramm der BundesregierungKinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger

VOGELSBERG (ol). Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde eine weitere finanzielle Hilfe für bedürftige Menschen beschlossen: Es gibt einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro.

Darauf weist die Wohngeldstelle des Vogelsbergkreises in einer Pressemitteilung hin. Der sogenannte Kinderfreizeitbonus wird für Kinder ausgezahlt, die am 1. August dieses Jahres noch nicht 18 Jahre alt sind, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird und die im August Wohngeld erhalten. Wohngeldempfänger, die Kindergeld und Kinderzuschlag beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse.

Familien, die ausschließlich Wohngeld und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag erhalten, müssen einen einfachen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen. Dieser Antrag ist abrufbar unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus oder direkt bei der Familienkasse erhältlich. Dort seien auch weitere Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus erhältlich.

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