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Im Monat Mai zunächst kein Radtransport möglichVogelsberg Vulkan-Express: Saisonstart mit Einschränkungen

VOGELSBERG (ol). Am 1. Mai startet der Vogelsberger Vulkan-Express in die neue Saison. Jedoch steht auch diese Saison wieder unter dem deutlichen Einfluss der Corona-Pandemie. „Da der Vulkan-Express nicht nur ein Freizeitverkehr ist, sondern auch eine normale ÖPNV-Erschließungsfunktion hat, gelten die Fahrpläne wie vorgesehen ab dem 1. Mai“, erläutert Armin Klein, Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO).

Alle sechs Vulkan-Express-Linien fahren wie gewohnt bis Ende Oktober an allen Sams-tagen, Sonn- und Feiertagen durch die Region Vogelsberg, zum Hoherodskopf und entlang zahlreicher Radwege. Erfahrungsgemäß kommt es laut Pressemitteilung der VGO insbesondere zum Saisonstart zu einem erhöhten Fahrgastaufkommen. Um die Abstandsgebote beziehungsweise Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum jedoch nicht zu unterlaufen und große Menschenansammlungen zu vermeiden, ist zunächst für den Monat Mai kein Radtransport möglich.

Die Vulkan-Express-Busse führen keine Radanhänger mit. Zudem werden bei der VGO keine Anmeldungen entgegengenommen. Von Gruppenfahrten sollte abgesehen werden. Ob und wann der Radtransport wieder möglich ist, wird die VGO in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Pandemie entscheiden und dann entsprechend bekanntgeben. Das Vulkanfest, mit dem am 1. Mai auf dem Hoherodskopf traditionell die Vulkan-Express-Saison eingeläutet wird, musste aufgrund der Pandemie bereits im Januar abgesagt werden. Die VGO und die beteiligten Betriebe auf dem Erlebnisberg Hoherodskopf hoffen, dass die beliebte Veranstaltung im Jahr 2022 wieder stattfinden kann.

Neue Regelungen zur Maskenpflicht

Grundsätzlich gilt im ÖPNV die Pflicht zum Tragen einer Maske. Aufgrund der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten ab sofort folgende neue Regeln: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen in Folge über 100, gilt ab dem übernächsten Tag, dass in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie in den dazugehörigen Bahnhofsgebäuden eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Eine OP-Maske reicht nicht aus.

Sollte die Inzidenz unter 100 liegen, kann als Mund-Nase-Bedeckung in den genannten Bereichen auch eine andere medizinische Maske getragen werden. Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Alle Menschen ab sechs Jahren müssen diese Mund-Nase-Bedeckung tragen, ausgenommen sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Ebenfalls ausgenommen sind gehörlose und schwerhörige Menschen.

Die VGO-ServiceZentren sind geöffnet oder auch telefonisch erreichbar:
VGO-ServiceZentrum im Bahnhof Alsfeld, Tel. 06631/963333, service.alsfeld@vgo.de
VGO-ServiceZentrum Friedberg, Tel. 06031/7175-0, service.friedberg@vgo.de
RMV-Mobilitätszentrale Gießen (betrieben von SWG und VGO), Tel. 0641/708 1400, mobizentra-le@stadtwerke-giessen.de

Aktuelle Öffnungszeiten und Verkehrsmeldungen sind auf www.vgo.de zu finden.
Alle Vulkan-Express-Fahrpläne und auch die Broschüre als PDF gibt es außerdem auf www.vgo.de/vulkan-express.

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