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Bei Scheidung: Experten geben rechtliche Hinweise und praktische TippsWie verhindert man den Rosenkrieg?

VOGELSBERGKREIS (ol). Fragen des Unterhalts und somit die Absicherung des täglichen Bedarfs stellen bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausforderungen und führen nicht selten geradewegs in den Rosenkrieg. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) will aufklären.

Klar sollte sein, meint ISUV in einer Pressemitteilung:  Wenn Eheleute oder Partner sich trennen, haben deren Kinder bis zum Abschluss einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt.

Dieser Unterhaltsanspruch beziehungsweise die weitere Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als „nachehelicher Unterhalt“ fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen.

Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche vorliegen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist, und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen, sind einige Aspekte über die Eva-Maria Trabert, Fachanwältin für Familienrecht und Thomas Meinel, ebenfalls Fachanwalt für Familienrecht, aus Hünfeld, am Dienstag, 16. März, ab 19.30 fachkundig Auskunft erteilen werden.

Ferner geben die Experten rechtliche Hinweise und praktische Tipps. Eingeladen hat der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Eine Anmeldung unter fulda@isuv.de ist erforderlich um den Einwahllink am Tage der Veranstaltung zu bekommen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fragen zum Thema im Chat erwünscht. Weitere Infos unter Tel. 0178/2 08 08 98 (Klaus Bednorz), E-Mail fulda@isuv.de sowie im Internet unter http://www.isuv.de und info@isuv.de

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