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Umsetzung Gute-Kita-Gesetz in der GemeindeDahlmann: „Nichthaltbare Aussagen der Wartenberger Liste“

WARTENBERG (ol). Die Wartenberger Liste hat die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes für Wartenberg kritisiert und gefordert, dass das schneller vonstatten geht. Unkommentiert will Wartenbergs Bürgermeister Olaf Dahlmann diese Aussagen nicht stehen lassen und reagiert mit einer Pressemitteilung.

Darin heißt es, dass der Wartenberger Bürgermeister, Olaf Dahlmann, die in einer Pressemitteilung veröffentlichten Standpunkte der Wartenberger Liste zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes „mit großem Befremden“ zur Kenntnis genommen habe. „Ich kann die inhaltlich nicht korrekten Aussagen zweier Mitglieder der Wartenberger Liste nicht unkommentiert stehen lassen“, erklärte Dahlmann. Er kritisiere scharf, dass seitens der Wartenberger Liste, vermutlich aufgrund der komplexen Thematik, aber auch fehlender Sachkunde in diesem speziellen Themenfeld, zwei Aspekte miteinander vermischt und im „Rahmen der bevorstehenden Kommunalwahl bewusst eingesetzt“ würden.

Wenn die Spitzenkandidatin der Wartenberger Liste, Gaby Füg, davon spreche, dass die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes auf sich warten ließe und der Elternvertreter Uli Metz fordere, „zügig alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen neuen Betriebsvertrag abzuschließen und den Kindern und den Erzieherinnen und Erziehern die vorgesehenen Verbesserungen angedeihen zu lassen“, mache dies eins deutlich: Beide Kandidierende würden mit ihren Aussagen weit über das Ziel hinaus schießen. Laut Dahlmann seien die Vorwürfe in keiner Weise haltbar. Zudem, so heißt es weiter, würden weder Bürgermeister noch Gemeindevorstand Dinge verzögern oder auf Zeit spielen.

Für Wartenberg gilt: Nägel mit Köpfen machen

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Bundesgesetz sei ein Instrumentenkasten für eine bessere Kinderbetreuung in Deutschland. Darum hätten die Länder Handlungsfelder ausgewählt, in die sie investieren und entschieden, welche konkreten Maßnahmen sie in diesem Zusammenhang ergreifen. Dazu haben alle 16 Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge geschlossen.

Um die Fachkräftesituation in Kitas zu verbessern, werde die in Hessen gesetzlich vorgeschriebene Berechnung des Mindestpersonalbedarfs so verändert, dass mehr Fachkraftkapazitäten zur Verfügung stehen. Dabei würden die im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch kalkulierten Ausfallzeiten für Urlaub, Krankheit und Fortbildungen von derzeit 15 auf 22 Prozent erhöht.

Um die Kita-Leitungen zu stärken, schreibe die Hessische Landesregierung eine deutliche Erhöhung der bisherigen Leitungsfreistellung um 20 Prozent vor. Die Leitung sei dann in diesem Umfang vom Gruppendienst freigestellt. So werde den Anforderungen an die qualitative Entwicklung in den Kitas Rechnung getragen, weil den Leitungen der hessischen Kindertageseinrichtungen die notwendige Zeit zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Verfügung gestellt werde.

Gleichzeitig sehe der Gesetzgeber eine Übergangszeit vor, um die verbesserte Personalausstattung bis 31. Juli 2022 umzusetzen. „Genau das machen wir, wie viele andere Kommunen im Übrigen auch“, erklärte Dahlmann. Der Gemeindevorstand habe bereits im November 2020 beschlossen, zum 1. August 2021 50 Prozent des geforderten Personalaufwuchses umsetzen, die weiteren 50 Prozent dann bis zum 1. August 2022. Das erfolge, so erklärt es der Bürgermeister, im Rahmen des Möglichen, Zulässigen und Machbaren. Mit den Trägern sei das geklärt und es bestehe Einigkeit. „Und: Der Betriebsvertrag steht einer Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes grundsätzlich nicht im Wege.“

Bei der Umsetzung wird nicht auf Zeit gespielt

Es sei jedoch richtig, dass es in Bezug auf das bislang existierende Leitungsmodell unterschiedliche Auffassungen gebe und an dieser Stelle auch der Betriebsvertrag geändert werden müsse. „Doch auch hier gilt, die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes wird nicht verhindert oder dabei auf Zeit gespielt“, erklärt der Bürgermeister. Vielmehr käme hinzu, dass die Evangelische Kirchengemeinde als Träger der Wartenberger Kindergärten das Leitungsmodell aus verschiedenen organisatorischen Gründen verändern wolle. Und genau hier gebe es unterschiedliche Auffassungen zwischen Träger und der Gemeinde Wartenberg, so Dahlmann. „Wir befinden uns hier weiterhin im Austausch und lassen aktuell die rechtlichen Grundlagen prüfen“, sagte Dahlmann.

„Gute Kinderbetreuung wird vor Ort gestaltet“, das sei ein Grundsatz, für den sich über Jahre und Jahrzehnte hinweg die Wartenberger Politik eingesetzt habe. Das sei auch weiterhin der Fall, nicht zuletzt seien die erfolgten Änderungen alle gemeinsam entschieden und von einem breiten Konsens getragen worden: So die Ausweitung der Öffnungszeiten und die Wiedereröffnung der Krabbelgruppe in Landenhausen.

Dahlmann, so heißt es abschließend, bedauere, dass die Wartenberger Liste nun ihren Wahlkampf mit einem solch sensiblen Thema wie dem der Kinderbetreuung führe und dabei die „Faktenlage völlig ausblende“. „Ich kann nur hoffen, dass Aussagen dieser Art künftig von deutlich mehr Sachkunde geprägt sind“, erklärte er.

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