
Dritter Teil der kommunalpolitischen Eckpunkte des DGB Kreisverbands VogelsbergÜber die Anforderungen an eine soziale Wirtschafts- und Strukturpolitik und die Vergabepolitik
VOGELSBERG (ol). „Die Wirtschaftsförderung in den Kommunen muss mit einer aktiven Strukturpolitik und Beschäftigungsförderung verbunden werden“: Das fordert der DGB Kreisverband Vogelsberg auf dem kommunalpolitischen Eckpunktpapier vor der Wahl.
Die Wirtschaftsförderung müsse sich am Erhalt und der Schaffung neuer Wertschöpfung mit guter Arbeit in Industrie- und Dienstleistungsbranchen und für alle Qualifikationsstufen orientieren. Weiter heißt es in der Pressemitteilung des DGB Vogelsberg, dabei sind die Stärkung der industriellen Basis und der Ausbau erneuerbarer Energien von elementarer Bedeutung. Die kommunale Wirtschaftsförderung muss sich so ausrichten, dass sich Unternehmen ansiedeln und expandieren, die tarifgebunden sind, Mitbestimmung durch Betriebs- und Personalräte ermöglichen sowie Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung gewährleisten.
Außerdem sollten Unternehmen prekäre Arbeit wie z.B. Befristungen, Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge unterlassen. Dies bedeutet, dass nur Unternehmen unterstützt werden sollten, die in der Vergangenheit Steuern gezahlt haben und Unternehmen, die durch Lohnunterbietung, ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Steuerflucht aufgefallen sind bzw. auffallen, sollte eine Ansiedlung und Expansion möglichst verwehrt bzw. erschwert werden.
Gerade die Corona-Pandemie und die daraus ergehende Wirtschaftskrise habe gezeigt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Ungeachtet der wirtschaftlichen Vollbremsung schreiten Strukturbrüche durch den technologischen Wandel, Globalisierungsprozesse und den Klimaschutz weiter voran und wurden teilweise sogar beschleunigt. Nachhaltige öffentliche Investitionen und eine aktive Industriepolitik treiben neuen Entwicklungen voran und schaffen notwendige Grundlagen für einen gerechten Strukturwandel.
Damit in diesem Wandel niemand zurückbleibt, braucht es flankierende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die sich an den Leitlinien Beschäftigungssicherung, gute Arbeit und soziale Sicherheit aus-richten. Ein Konjunkturprogramm, das ohne Zweifel wichtige Maßnahmen beinhaltet, ersetzt hierbei jedoch kein ambitioniertes Investitionsprogramm und ohne ein solches wird die Region im (internationalen) Wettbewerb um Wertschöpfungsketten und gute Arbeitsplätze abgehängt.
Des Weiteren müssen Güter der öffentlichen Daseinsvorsorge allen Menschen zu tragbaren Preisen zugänglich sein. Gemeinwohlorientierung muss Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen haben. Dazu gehört auch die Rekommunalisierung von bereits privatisierten Unter-nehmen. Eine solche Wirtschafts- und Strukturpolitik erfordert enorme Kraftanstrengungen und eine starke interkommunale Kooperation jener in der Region agierenden Akteure des Arbeitsmarkts.
Vergabepolitik: Kommunale Aufträge nur an Betriebe mit guter Arbeit
Für immer weniger Beschäftigte und Betriebe in Deutschland gilt ein Tarifvertrag. Im Jahr 2018 waren nur noch 56 Prozent der Beschäftigten im Westen und 45 Prozent im Osten tarifgebunden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch auf die Allgemeinheit. Bund, Ländern und Kommunen entgehen durch Tarifflucht und Lohndumping jährlich Milliarden. Tarifbeschäftigte verdienen mehr als Nicht-Tarifbeschäftigte – das sei ein Fakt.
Die schwindende Tarifbindung bedeutet aber nicht nur weniger Netto bei den Beschäftigten, sondern auch weniger Einzahlungen in das Sozialversicherungs- und Steuersystem. Sie schützen vor Armut, ermöglichen Rücklagen aufzubauen und sichern Renten, von denen man leben kann. Bei einer flächendeckenden Tarifbindung hätten die Sozialversicherungen deutschlandweit jährliche Mehreinnahmen von knapp 25 Milliarden Euro, die Einnahmen aus der Einkommensteuer lägen knapp 15 Milliarden Euro höher, die Kaufkraft der Beschäftigten wäre gut 35 Milliarden Euro stärker. Auch heruntergerechnet auf die einzelnen Bundesländer ergeben sich daraus beachtliche Summen.
Neben den staatlichen Mehreinnahmen und Kaufkraftsteigerungen bedeuten Tarifverträge auch immer bessere Standards und fördern darüber hinaus, in Form von Flächentarifverträgen und Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen.
Um der Entwicklungen der Tarifbindung entschlossen entgegenzuwirken, müsse die Kommunalpolitik aktiv werden. Eine reine Selbstauskunft der Unternehmen ist nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass die geforderten sozialen Standards zum Wohle aller auch eingehalten werden. Hier fehle es an weiteren Kontrollmechanismen.
- Öffentliche Aufträge und öffentliche Fördergelder sollten nur noch Unternehmen erhalten, die ihren Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen auf Grundlage eines Tarifvertrags ermöglichen. Als größter Auftraggeber am Markt muss der Staat Vorbild sein und darf keinen Billiganbietern Zuschlag erteilen (Verhinderung Lohndumping/Unterbietungswettbewerbe).
- Die Tariftreue bei öffentlicher Auftragsvergabe ist ein existenzielles Instrument zur Stärkung der Tarifbindung! Die hohe ökonomische Bedeutung (Nachfragemacht) der öffentlichen Hand kann die Tarifbindung stark beeinflussen.
- Aspekte eines wirksamen Vergabegesetz: Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Anreize für eigene kommunale Vergaberichtlinien: Einrichtung von Kontrollbehörden auf kommunaler Ebene bzw. auf Ebene der Regierungspräsidien und Verschärfung der Sanktionen.
- Verstöße gegen das HVTG/komm.
- Verordnungen sollten mit einem mehrjährigen Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe geahndet und Vertrags-strafen verhängt werden. Aufnahme einer Generalunternehmerhaftung.
- Ein Generalunternehmen, das einen öffentlichen Auftrag erhält und dann in Teilen an Subunternehmen weiter vergibt, muss zukünftig bei Verstößen gegen die Vergabebedingungen verantwortlich gemacht werden können. Ohne eine entsprechende Haftungsregelung hat ein Generalunternehmen damit keinen wirtschaftlichen Anreiz, bei der Auswahl der Subunternehmer sorgfältig vorzugehen.
- Ausweitung der Tariftreueregelungen für öffentliche Auftragsvergaben auf alle Branchen und Gewerke.
- Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns
- Kollektive Fortgeltung von Vertragsbedingungen nach Betreiberwechsel
- Nachhaltige Verwendung von Steuergeldern: Neben dem Schutz vor Preisunterbietung durch Lohndumping schützt ein höherer Anteil an Tarifbindung den Sozialstaat, der weniger Sozialtransfer zur Ergänzung nicht existenzsichernder Löhne von Beschäftigten zahlen muss.
- Reform der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen.
Auch interessant:



Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren