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Wildfütterung in Höhenlagen von 500 Metern ist vorzunehmenNotzeit für das Wild im Vogelsberg: Jagdbehörde ruft zur Fütterung auf

VOGELSBERG (ol). Große Schneemassen, kalte Temperaturen und Eis: Unter der teils festgefrorenen Schneedecke in den Vogelsberger Höhenlagen ist es für Wildtiere schwierig an Nahrung zu kommen, eine echte Notzeit für die Tiere. Die Jagdbehörde ruft deshalb Fütterung der Wildtiere in den Höhenlagen auf.

In der Pressemitteilung heißt es, aufgrund der aktuellen Witterungssituation, besonders im Bereich der Hochlagen des Vogelsbergkreises, hat die untere Jagdbehörde im Einvernehmen mit der Veterinärbehörde und in Abstimmung mit dem Kreisjagdberater, Erich Bloch, nach den Vorgaben der jagdrechtlichen Bestimmungen die Notzeit für das Wild dort festgestellt.

Die Kreisverwaltung in Lauterbach appelliert an die Jägerschaft, ihrem Hegeauftrag nachzukommen. Derzeit besteht durch die hohe und vor allem festgefrorene Schneedecke für alle Wildtiere eine echte Notzeit. Eine den örtlichen Verhältnissen angepasste Wildfütterung ist daher, falls nicht bereits schon veranlasst, durch die Jagdausübungsberechtigten in den Jagdbezirken ab einer Höhenlage von 500 Metern unverzüglich vorzunehmen.

In Hessen darf bei einer festgestellten Notzeit unter anderem für das Rot- und Rehwild sogenanntes „Saftfutter“ (dazu zählen Futterrüben, Grassilagen, gemischt mit bis zu 30 Prozent Obsttrestersilagen und Früchte von heimischen Waldbäumen) in Kombination mit „Raufutter“ (Heu) in den betroffenen Jagdbezirken gefüttert werden. Für Wildschweine ist im hessischen Jagdgesetz heimisches Getreide als winterliche „Notration“ vorgesehen. Alle industriell verarbeiteten Futtermittel sind für das Wild nicht gestattet.

Wildtiere sollen vor Hungersnot geschützt werden

Das Thema „Wildfütterung“ wird unter den Experten kontrovers diskutiert. So vertreten Gegner der Fütterung die Auffassung, dass zum Leben in freier Wildbahn auch Hunger und Tod gehören und gefallene Tiere im natürlichen Kreislauf für die Nahrungskette wichtig sind. Das Bundesjagdgesetz fordert jedoch ausdrücklich von den Jägern und Förstern, die Wildtiere vor Hungersnot zu schützen.

Damit die Energievorräte der Wildtiere geschont werden, kann auch jeder Bürger seinen Beitrag leisten. Angeleinte Hunde beim Spaziergang durch den Winterwald oder über die verschneiten Felder reduzieren bereits das Risiko einer Beunruhigung des Wildes, das ansonsten mit Flucht und somit einem erhöhten Energieverbrauch reagiert. Ein angeleinter Hund kann nicht durchs Gebüsch stromern, in dem Wildtiere Deckung suchen. Außerdem kommt er gar nicht erst in Versuchung, hinter einem Reh oder einem Hasen her zu hetzen.

Alle Schneewanderer und Wintersportbegeisterten sollten grundsätzlich auf den offiziellen Wegen bzw. Loipen bleiben, denn auch diese Freizeitaktivitäten können das heimische Wild in Angst und Schrecken versetzen, wenn sie in ihren Rückzugsorten aufgeschreckt werden. Dadurch werden unnötige Kraftreserven aufgezehrt, die für das Wild fatale Folgen haben können. Aus diesem Grund ist auch die Jagdausübung selbstverständlich dort gesetzlich untersagt, wo die Notzeit festgestellt worden ist.

6 Gedanken zu “Notzeit für das Wild im Vogelsberg: Jagdbehörde ruft zur Fütterung auf

  1. Wo sind die vielen Sonntagsjaeger und Prolls, machen ihren
    Jagdschein und kommen nicht
    ihren Pflichten nach. Jagdbehoerde bitte mehr kontrolle

  2. Ernsthaft? Wenn hier jemand eine Fütterung wegen 1 Woche Schnee verlangt, zeugt das von großer wildbiologischen Ignoranz und deckt lediglich schamlos die überkommene Hege auf. Schlimm, diese einfältige Jägerschaft. Intelligent ankirren für jagdlichen Erfolg – wenn es effektiver ist, fände ich ok.

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  3. WER darf denn füttern und wo sind die offiziellen Stellen ?
    Darf ich als “ Otto Normalverbrauchter “ mit meinen Beuteln Kastanien dahin gehen, um dem liebreizenden Rotwild meine Futterspende anzudienen?

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  4. In diesen trockenen Sommern wurde bis in den Spätherbst geerntet und abgeweidet wo es nur ging. Ich könnte mir denken daß da nicht viel stehen blieb…

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  5. Die natürliche Auslese ist von der jagenden Zunft nicht gewünscht. Lieber das Wild im Winter durchfüttern, dann bleibt mehr zum abballern.

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  6. Das Für und Wider der Wildfütterung wird sicher von jedem „Fachman“ anders beurteilt. Ich bin jedenfalls dagegen. Hatte fast 30 Jahre Schottische Hochlandrinder, die haben auch auf der Wiese gescharrt und haben Hecken gefressen im dicksten Winter, als es ihn noch gab. Aber wenn die Wiese ettliche mal gemulcht wird und kein Strauch mit Samen aus dem Schnee heraus schaut haben die Wildtiere und die Vögel das nachsehen. Also das Pferd nicht vom Schwanz her aufzäumen.

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