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Gießener Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen neue Auflagen abBlockadeaktionen auf der Dannenröder Straße untersagt

DANNENROD (ol). Täglich sollten im Rahmen der angemeldeten Mahnwache der Dannenröder Waldbesetzung „Blockadetrainings“ auf der Landstraße zwischen Dannenrod und Schweinsberg stattfinden, so jedenfalls war es vom Veranstalter angedacht. Vom Gießener Verwaltungsgericht wurde das Verbot unter den neuen Auflagen des Regierungspräsidiums nun bestätigt: Blockadetrainings auf der Landstraße zwischen Dannenrod und Schweinsberg sind untersagt. 

Kurzer Rückblick: Im Rahmen von angemeldeten Mahnwachen im Zuge des A49-Protests wurden friedliche „Blockadetrainings“ auf der L3343, der „Dannenröder Straße“, angegeben. Vom Regierungspräsidium Gießen (RP) wurden die angekündigten Trainings auf der Straße untersagt, da sie nicht vom Versammlungsrecht geschützt seien. In einem ersten Verfahren wurde das Verbot vom Gießener Verwaltungsgericht allerdings zunächst als rechtswidrig eingeschätzt, das RP begründete die Auflagen neu, gegen die der Versammlungsanmelder erneut in einem Eilantrag vorging – ohne Erfolg. Im Eilverfahren bestätigt das Gericht das Verbot des RPs und lehnte den entsprechenden Eilantrag ab.

Das teilt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung zu dem Beschluss der 4. Kammer des Gerichts mit. Weiter heißt es darin, dass der Eilantrag des Versammlungsanmelders gegen die neu erteilten Auflagen hinsichtlich einer Mahnwache gegen den Ausbau der A49 abgelehnt wurde.

Nachdem die 4. Kammer vergangene Woche dem Eilantrag im Hinblick auf insgesamt vier Mahnwachen teilweise stattgegeben hatte, reagierte das Regierungspräsidium Gießen mit Bescheid vom 16. September 2020, indem es hinsichtlich einer der Mahnwachen versammlungsrechtlich die Durchführung von Blockadeaktionen auf der L3343, der Dannenröder Straße zwischen Schweinsberg und Dannenrod, untersagte.

Der Antragsteller macht mit seinem Eilantrag geltend, dass er durch diese Auflage unverhältnismäßig in seiner Versammlungsfreiheit beschränkt werde. Der Verkehr auf der Landesstraße müsse umgeleitet werden und die Versammlungsteilnehmer müssten entsprechend gesichert werden.

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Das Verwaltungsgericht Gießen führt in seiner Entscheidung aus, dass der Bescheid des Regierungspräsidiums rechtmäßig sei. Das Regierungspräsidium habe ausführlich und zutreffend die Interessen der Beteiligten abgewogen. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei den für sechs Monate angemeldeten täglichen „Blockadetrainings“ auf der Landesstraße um rechtswidrige Verhinderungsblockaden, sodass geringe Anforderungen an Eingriffe in die Versammlungsfreiheit zu stellen seien.

Es bestehe auch eine Gefährdung von Rechtsgütern der Allgemeinheit und der Versammlungsteilnehmer wegen des stark erhöhten Unfallrisikos bei unkontrolliertem Betreten oder längerem Aufenthalt von Personen auf der Landesstraße. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können dagegen binnen der nächsten zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Ein Gedanke zu “Blockadeaktionen auf der Dannenröder Straße untersagt

  1. Blockade Training ? Mittlerweile hackts ganz aus oder. Hoffentlich ist bald der 01.10. und die Waldbesetzer bekommen was sie verdienen. Startbahn West wurde gebaut, Stuttgart 21 wird gebaut, Euer Hambi ? Einfach nur lächerlich. Ich hoffe nur das wir Homberger Bürger bald wieder unsere Ruhe haben. Diese Leute haben mit uns und unserer Heimat nichts zu tun und denen die diese Leute hier her geholt haben, kann ich nur sagen Ihr seit das aller letzte und für die Gesellschaft nicht tragbar, schämt euch.
    Hoffentlich hat das ganze hier auch noch seine Konsequenzen für den ein oder anderen im Stadtparlament.

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