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Tat in Alsfelder Kleingartenanlage im April37-Jähriger wegen Mordes aus Heimtücke angeklagt

ExklusivALSFELD (ls). Im April wurde der 47-jährige Leszek M. mit einem Fäustel in seiner Parzelle in einer Kleingartenanlage in der Alsfelder Beerenwiese erschlagen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen den 37-jährigen, mutmaßlichen Täter erhoben. Sie wirft ihm Mord aus Heimtücke vor. Im Fall einer Verurteilung droht dem Mann eine lebenslange Haftstrafe.

Es war der 4. April, ein Samstag am frühen Nachmittag. Gegen 13.30 Uhr kam es in der Kleingartenanlage in der Alsfelder Beerenwiese offenbar zu Streit zwischen dem 37-jährigen B., Spitzname Ali, und dem 47-jährigen Leszek M. Für M. sollte dieser Streit den Überzeugungen der Ermittler nach tödlich enden. Die Polizei nahm B. als mutmaßlichen Täter noch vor Ort fest. Er soll gestanden haben, M. getötet zu haben.

Drei Monate nach der Tat hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den algerischen Staatsangehörigen erhoben, verhandelt werden soll vor einem Schwurgericht in Gießen. Dem Mann wird vorgeworfen, M. erschlagen zu haben, während dieser mit Gartenarbeiten beschäftigt war. Hintergrund der Tat, so teile des der Gießener Staatsanwalt Thomas Hauburger OL mit, dürfte gewesen sein, dass sich der Angeklagte von M. beleidigt fühlte.

B., so hieß es schon früh in den Ermittlungen, habe sich im Oktober 2018 bereits mit dem Opfer gestritten. Der Vorfall habe ihn damals sehr gekränkt, seitdem hätten die beiden Männer nicht mehr miteinander gesprochen. Am Tattag habe B. ein klärendes Gespräch suchen wollen. Nachdem er von seinem Parzellennachbar barsch abgewiesen worden sei, habe er sich mit einem Hammer bewaffnet und ihn damit geschlagen. Auch nachdem eine Augenzeugin ihn auf sein Vorgehen angesprochen habe, soll B. seinem Opfer weitere wuchtige Schläge auf den Kopf gegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft stuft das Delikt als Heimtückemord ein, weil M. dem Ergebnis der Ermittlungen zufolge zum Zeitpunkt der Attacke nicht mit einem Angriff rechnete. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten daher eine lebenslange Freiheitsstrafe.

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