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Neue Regeln in Hessen für den MaiDiese neuen Corona-Lockerungen gibt in den kommenden Wochen

VOGELSBERG (ol). Deutschland fährt wieder hoch, auch der Vogelsberg. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen, ebenfalls wie Restaurants, Fitnessstudios und Hotels. Auch in Sachen Veranstaltungen gibt es endlich eine offizielle Aussage des Landes. Welche neuen Regelungen und Lockerungen es in Hessen in den kommenden Wochen gibt, lesen Sie hier.

Trotz der erfreulichen Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland und Hessen darf man, so heißt es in der Pressemitteilung des Landes, nur mit äußerster Besonnenheit mit den sicher an vielen Stellen ersehnten Lockerungen umgehen. Um den Menschen stufenweise wieder den gewohnten Alltag ermöglichen zu können, bedürfe es allerdings enger Rahmenbedingungen.

Die wirtschaftlichen Herausforderungen sind und waren immens. Unsere Arbeitnehmer, Selbständigen, kleineren und mittleren Betriebe bis hin zu den (Groß-) Unternehmen, die durch die Krise finanzielle Einbußen hinzunehmen haben, werden wir weiterhin unterstützen. Auch hier gilt es, möglichst bald stufenweise zu einem Normalbetrieb zurückzufinden. Selbstverständlich auch hier nur unter der Voraussetzung wirksamer Hygienekonzepte und im Rahmen einer akzeptablen Entwicklung der Neuinfektionen.

Weiterhin müsse man Eigenverantwortung übernehmen, indem man weiter aufeinander Acht gibt und sich gegenseitig schützt – besonders gegenüber Risikogruppen. Die tragenden Säulen sind deshalb weiterhin: Abstand, Hygiene und Nachverfolgung.

Die neuen Regelungen im Einzelnen

Grundsätzlich gilt, dass die Öffnungen in der nachfolgend dargestellten Form nur denkbar sind, wenn die geforderten Hygienekonzepte und Abstandsregeln eingehalten werden, und so die Anzahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner die Zahl von 50 Infizierten in einer Woche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht übersteigt. Ist das der Fall, dann sind erneute Einschränkungen unumgänglich.

1. Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen

Um das Virus weiter einzudämmen und die Zahl der Infizierten zu reduzieren, sind weiterhin Kontaktbeschränkungen nötig. Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. So ist es ab dem 9. Mai wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.

Für Veranstaltungen gilt die Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder: Großveranstaltungen sind bis zum 31. August verboten. Für Gottesdienste und Demonstrationen gelten bereits Sonderregelungen. Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, ab 9. Mai Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bsp. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.

2. Schulen

Die Landesregierung hält an ihrem bewährten Kurs einer stufenweisen Öffnung fest. Nach den bereits erfolgten Teilöffnungen orientiert sich das nachfolgende Konzept an den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz, der Rechtsprechung sowie den Erfahrungen aus den bisher erfolgten Öffnungen.

Der Stufenplan für die Schulen sieht vor:

  • ab 18. Mai: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
  • ab 18. Mai: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
  • ab 2. Juni: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
  • Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass den Schulen für die Vorbereitung, u. a. zur Unterrichtsorganisation der Kleingruppen, Raumverteilung, Einsatzplanung der Lehrkräfte und Umsetzung des Hygieneplans, eine angemessene Zeit eingeräumt werden muss.

3. Hochschulen

Die Hochschulen entscheiden ab dem 9. Mai im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.

4. Kindertagesbetreuung

Parallel zur Öffnung der Grundschulen ist auch die Betreuung in Kindertagesstätten wieder zu ermöglichen. Wir werden vom System der erweiterten Notbetreuung zu einem Modell des eingeschränkten Regelbetriebes übergehen. Den Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Abstandsregeln etc. im Bereich der Kinder im Alter von 12 Monaten bis 6 Jahren ist durch eine besonders sorgsame pädagogische Arbeit und Organisation zu begegnen. Daher bedarf es mehr Vorlaufzeit für die Einrichtungen.

Ab dem 9. Mai besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitert Hessen ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung. Ab dem 2. Juni sollen die Kindertagesstätten dann im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.

5. Dienstleistung und Handel

Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800 Quadratmetern im Einzelhandel entfällt ab dem 9. Mai. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig. Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen etc. dürfen bereits seit dem 4. Mai wieder öffnen.

6. Gastronomie und Tourismus

Ab dem 15. Mai ist eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen.

Pensionen, Privatzimmer und Hotels können ab dem 15. Mai zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Das gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden.

Ebenso ab dem 15. Mai können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.

7. Sport und Freizeit

Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.

Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können ab dem 9. Mai unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden. Fitnessstudios können ab dem 15. Mai wieder öffnen. Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.

8. Theater, Museen, weitere Kultureinrichtungen

Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls ab dem 9. Mai wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.

9. Spielhallen, Casinos und Wettbüros

Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai ihre Geschäfte wiederaufnehmen.

Alle Verordnungen gelten bis zum 5. Juni. Die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Geschäften, Banken und Postfilialen gilt weiterhin.

9 Gedanken zu “Diese neuen Corona-Lockerungen gibt in den kommenden Wochen

  1. Wie wäre es denn, das unter Neueste Kommentare aufgeführte „PS“ nebst Kommentar, auf den das PS sich bezieht, tatsächlich auch abzudrucken? Da scheint es irgendein technisches Problem zu geben!

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    1. Wohl eher eine problematische Technik (Manipulation durch Weglassen)! Denn sonst könnte man den vermeintlichen Fehler ja ganz einfach korrigieren. Oder in der Redaktion hat irgendwer vergessen, welche Tasten er drücken muss.

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    2. Oben werden vier Kommentare angezeigt, unten sieht man aber nur drei. Da können Sie anfragen wie Sie wollen, Lösch-Bärbel allmighty treibt ihre perfiden Spielchen mit Ihnen und anschließend alle Leser in den Wahnsinn. Oder es soll Rätsel-Spannung aufgebaut werden, bis 3.000.000 OL-User die eigens geschaltete Bezahl-Hotline anrufen, das Kennwort „Verarsche“ nennen, 50 Cent für den Anruf bezahlen und den fiktiven Geldkoffer mit dem Mega-Jackpot natürlich nicht gewinnen.

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      1. Ja wo sind denn nun die fehlenden Kommentare? Lasst uns Woisnu, dem indischen Gott der verschollenen Leserzuschriften, ein Opfer darbringen. Ich wäre für Lösch-Bärbel als lebendes Räucherstäbchen.

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      2. Genau! Bei OL brennen mitstimmt alle für die Pressefreiheit. Da wird Lösch-Bärbel wohl nichts dagegen haben!

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      3. Bei OL brennen bestimmt alle für die Pressefreiheit. Da wird Lösch-Bärbel wohl nichts dagegen haben!

        PS: Das Rechtscheib-Korrektur-Programm von OL korrigiert nun schon die eingegebenen Texte und produziert eigene Druckfehler! „Bei OL brennen mitstimmt alle für die Pressefreiheit“ wurde weder eingegeben noch im Textfenster angezeigt. Böse Redaktionen haben eben auch schlechte Rechtschreib-Korrektur-Programme!

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  2. Habe heute meinen ersten Großeinkauf mit Gesichtsschutz gemacht. Bei sommerlichen Temperaturen. Hitzestau unter der Maske, beschlagene Brille, röchel, röchel, transpiri-transpira. Natürlich sind diese voll gesabberten Gesichtslappen als Seuchenschutz etwa so wirkungsvoll wie eine Kippa als Kopfbedeckung bei Starkregen.
    Und trotzdem töten sie Corona. Durch Pasteurisieren in der Heißluft, nach der der blaurot angelaufene Senior unter seiner Atemmaske verzweifelt schnappt.

  3. Ach Fragenstellerin, wie wäre es denn mal mit ein wenig nachdenken?

    Vielleicht weil sie im Fitnessstudio sich zumindest threoretisch, wenn man sehr achtsam ist, vor den “Tröpfchen” der anderen schützen kann. Im Schwimmbad ist dies aber schlicht unmöglich. Die Corona-Viren können auch in gechlortem Wasser zumindest sehr kurz überleben.

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  4. eine Frage: Wieso können Fitness-Studios wieder öffnen, Schwimmbäder dagegen nicht? In Fitness-Studios sind die Trainingsgeräte ziemlich eng gestellt, werden die Umkleidekabinen benutzt, nach dem Sport anschliessend geduscht u. auch die Sauna benutzt, Schwimmbäder/Sauna dagegen sollen nicht geöffnet werden? Kann ich nicht nachvollziehen!

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