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Weitere Lockerungen und Geschäftsöffnungen ab dem 4. MaiDiese Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen

REGION (ls). Zwei Wochen ist es mittlerweile her, dass nach dem Lockdown in Deutschland die ersten Geschäfte wieder öffnen durften. Jetzt gibt es weitere Lockerungen und weitere Geschäfte dürfen wieder öffnen – unter anderem Friseure und auch Spielplätze. Die neuen Regelungen im Überblick.

Kleinere Läden mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche haben seit gut zwei Wochen wieder geöffnet und auch Fotostudios oder Bibliotheken dürften ihre Türen wieder öffnen – jetzt folgen die nächsten Öffnungen ab der kommenden Woche. Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche nämlich auf weitere Lockerungen im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt, das Corona-Kabinett in Wiesenbaden hat sie am Freitag beschlossen.

Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks endlich wieder öffnen – allerdings unter Einhaltung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Auch für Kinder gibt es gute Nachrichten, denn Spielplätze dürfen wieder genutzt werden. „Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität“, erklärte Ministerpräsident Volker Bouffier am Freitag. Hessen halte seinen Kurs und lockere die Beschränkungen dort, wo man es verantworten könne.

Bereits am Donnerstag hatte die Landesregierung bekannt gegeben, dass Gottesdienste wieder stattfinden dürfen und auch Besucher in Alten- und Pflegeheimen wieder möglich sind – allerdings auch hier unter strengen Hygienevorkehrungen. Dementgegen stehen Großveranstaltungen, die noch bis zum 31. August verboten sind. Eine Richtlinie wie groß Großveranstaltungen in Hessen nun wirklich sein dürfen, gibt es offiziell noch immer nicht. Am kommenden Mittwoch würde die Beratung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder weiter gehen. Dabei soll es um mögliche Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen Sportstätten, Restaurants und Gaststätten gehen und auch über das Thema „Handel“ werde man weiter beraten.

Diese Geschäfte dürfen ab Montag, den 4. Mai wieder öffnen:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern aufhalten darf
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
  • Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.

Außerdem dürfen medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, wieder vorgenommen werden. In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.

Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen.

Lesen Sie hier, welche Läden bereits seit dem 20. April wieder geöffnet haben dürfen und welche weiterhin geschlossen sein müssen.

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