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Im Gespräch mit der Agentur für Arbeit in GießenEure Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

VOGELSBERG (ol). Das Thema beschäftigt derzeit nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer: Kurzarbeit. Am vergangenen Sonntag wurden bereits einigen Fragen in einem Artikel hier auf Oberhessen-live beantwortet, doch eine Welle von weiteren Fragen kam auf. Zusammen mit der Agentur für Arbeit in Gießen haben wir einige dieser Fragen aufgegriffen. Die Antworten dazu gibt es hier.

Kurzarbeitergeld aus Sicht der Unternehmer

Wer erhält das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur – Unternehmen oder Angestellter?

Kurzarbeitergeld erhält immer das Unternehmen. Das Unternehmer, oder aber der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld an den Arbeitnehmer im Rahmen seiner Lohnabrechnung aus. Das Unternehmen bekommt die Zahlungen dann einen Monat später erstattet.

Wie ist der generelle formelle Ablauf zur Beantragung von Kurzarbeitergeld?

Zunächst einmal müssen die Voraussetzungen erfüllt sein. Sprich: ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall, die Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen, die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen, also bei den Angestellten und der Arbeitsausfall muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden. Danach muss man sich bei der Agentur für Arbeit registrieren lassen. Das geht ganz einfach über die Hotline. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man bekommt die Unterlagen per Mail zugesendet, füllt sie aus und schickt sie zurück oder aber man lässt sich ein eigenes Konto geben, wo man die Unterlagen ganz einfach online ausfüllen kann.

Ein erheblicher Entgeltausfall liegt dann vor, wenn beispielsweise behördlich veranlasste Maßnahmen oder Unglücksfälle vorliegen oder aber wirtschaftliche Ursachen. Wenn also ein Auftragsmangel, Stornierungen oder fehlendes Material oder ähnliches vorliegen. Der Arbeitsausfall muss also vorübergehend und unvermeidbar sein. Rückwirkend zum 1. März 2020 bis Ende 2020 müssen mindestens zehn Prozent der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent  haben.

In einem Video auf der Homepage der Agentur für Arbeit werden diese Schritte nochmal genau erklärt. Zum Video geht es hier.

Wo ist der Unterschied zwischen „Anzeige zum Arbeitsausfall“ und dem „Antrag zum Kurzarbeitergeld“? Ist beides nötig oder muss nur ein ausgefüllt werden und können sie gleichzeitig eingereicht werden oder nacheinander?

Eine Anzeige zum Arbeitsausfall ist praktisch das, was aussagt, dass der Betrieb kurz arbeitet. Die sagt dann auch aus, warum das so ist, denn es muss begründet werden vom Arbeitgeber. Diese Anzeige führt dann dazu, dass man die generelle Erlaubnis zur Kurzarbeit bekommt. Der Antrag zum Kurzarbeitergeld ist insofern etwas missverständlich, dass er eigentlich der Antrag ist, der Leistungen der Auszahlungen beantragt.

Die Lohnabrechnungen für März müssen bis Mittwoch erstellt sein. Was muss abgerechnet werden, wenn man noch keine Rückmeldung von der Arbeitsagentur hat? 

Solange noch keine Rückmeldung vorliegt kann man davon ausgehen, dass es genehmigt wird. Bei den Lohnabrechnung zahlt man dann das Gehalt der geleisteten Arbeitsstunden. Sprich: Der Arbeitgeber zahlt erst einmal noch den normalen Lohn und verrechnet es im kommenden Monat zusätzlich.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung und wird rückwirkend an den Arbeitgeber erstattet. Die geleisteten Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten sind in Arbeitszeitnachweisen zu führen. Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von drei Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) vom Arbeitgeber eingereicht werden. Zuständig ist die Agentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle. Nach Ende des Arbeitsausfalls erfolgt eine Prüfung, da Kurzarbeitergeld unter Vorbehalt ausgezahlt wird.

Kurzarbeitergeld aus Sicht der Arbeitnehmer

Warum bekommen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst 100 Prozent und Arbeitnehmer in einem Betrieb nur 60 beziehungsweise 67 Prozent? Die Gehälter der Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst sind doch eh schon höher?

Beamter oder Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten gar kein Kurzarbeitergeld. Es gibt Ausnahmen wie Betriebsabteilungen, die in öffentlicher Hand sind, wie beispielsweise oftmals Müllabfuhren. Hier wäre es wie bei allen anderen auch: 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts oder aber 67 Prozent.

Wie sieht es bei sogenannten Geringverdienern aus? Kann man zusätzlich noch Wohngeld oder andere Zuwendungen beantragen, wenn das Kurzarbeitergeld nicht ausreicht? 

Hier muss man grundsätzlich erst einmal per Definition unterscheiden. Es gibt drei Kategorien von Geringverdienern: Minijobs oder aber 450-Euro-Jobs wäre die erste Kategorie. Diese Jobs sind nicht sozialversicherungspflichtig – also die Sozialabgaben werden hier nicht bezahlt. Entsprechend bekommen sie kein Kurzarbeitergeld, können aber beim Jobcenter natürlich noch zusätzliche Zuwendungen wie Wohngeld oder so beantragen. Das würde dann beim zuständigen Jobcenter individuell betrachtet werden. Alle anderen „Geringverdiener“ wären Midi-Jobs, Praktikannten oder aber manche Auszubildenden. Die sind alle sozialversichtungspflichtig und würden Kurzarbeitergeld bekommen. Auch hier können aufstockende Leistungen greifen, wobei das Jobcenter zuständig wäre. Dort kann man einen Antrag stellen und sich die Berechnungen anschauen.

Wie lange muss man nach der Beantragung des Kurzarbeitergeldes warten, bis das Geld dann auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird?

Der Arbeitnehmer muss nicht warten, er bekommt davon nicht einmal etwas mit. All das läuft über den Arbeitgeber, der das Geld einen Monat später zurückerstattet bekommt.

Der Arbeitgeber hat kein Kurzarbeitergeld beantragt und nun soll unbezahlten Urlaub genommen werden. Kann man Unterstützung beim Amt beantragen?

Ja, man kann Unterstützung bekommen. Hier sollte man sich an das Jobcenter wenden. Dort wird dann nach Lösungen geschaut.

Könnte der Arbeitgeber die Arbeitnehmer auch in der Zukunft in Kurzarbeit schicken? Wenn nächstes Jahr beispielsweise zwei Monate in der Winterzeit nichts los ist. Im Kurzarbeitervertrag stehe keine Terminierung, bis wann die Kurzarbeit geht.

Das Kurzarbeitergeld gilt für maximal zwölf Monate.

Wie sieht es mit der Kurzarbeit aus, wenn man krankgeschrieben ist? Erhält man trotzdem Kurzarbeitergeld?

Auch wenn man krank geschrieben ist erhält man Kurzarbeitergeld – allerdings nur für sechs Wochen. Ist man länger als sechs Wochen krank geschrieben greift ab der siebten Woche die Krankenkasse, die dann zahlt. Aber auch hier wird nur anteilig vom Bruttolohn bezahlt, wobei man am Ende wieder bei 60 oder aber 67 Prozent des Bruttogehalts liegt – also die gleiche Höhe wie beim Kurzarbeitergeld.

Was passiert, wenn zwar Kurzarbeit angemeldet war, der Betrieb aber schließen musste wie beispielsweise Restaurants. Wie sieht es in dem Fall mit dem Lohn der Arbeitnehmer aus?

Auch hier bekommt der Arbeitnehmer ganz normal das Kurzarbeitergeld im vollen Umfang für die ausgefallenen Stunden.

Hat man auch mit einem Job auf 450-Euro Basis einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld und kann man nebenbei noch einen Aushilfsjob haben oder aufnehmen, wenn man bereits Kurzarbeitergeld bekommt?

Mit lediglich einem 450-Job hat man keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Hat man neben dem vollen Job noch einen zusätzlichen Minijob, dann wird in zwei Kategorien unterschieden. Hatte man den 450-Euro-Job schon vorher, also bevor Kurzarbeit angemeldet wurde, hat es keinerlei Auswirkungen und man kann den Job weiterhin mit den vollen 450 Euro ausführen. Nimmt man einen Minijob erst an, nachdem das Kurzarbeitergeld beantragt wurde, dann werden die 450 Euro gegen das Kurzarbeitergeld angerechnet und entsprechend gemindert. Das gilt aber nur, wenn man einen Minijob annimmt, während man bereits in Kurzarbeit ist.

Wenn jemand vor kurzem einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und seine Arbeit zum 1. April antritt, erhält dieser dann auch Kurzarbeitsgeld?

Wenn ein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt und dieser nicht vorher gekündigt wurde, dann bekommt man auch hier Kurzarbeitergeld für die dann ausfallenden Stunden.

Viele weitere Informationen rund um das Thema Kurzarbeit gibt es auf der Seite der Agentur für Arbeit. Hier geht es zum Original-Artikel auf Oberhessen-live

16 Gedanken zu “Eure Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld

  1. Ich bin krank geschrieben wegen einer Lungenentzündung. Dann kontaktierte mich mein Chef.Es ging um den Antrag für Kurzarbeit den ich unterschreiben sollte. Hab ich ausgedruckt und per Post an die Firma geschickt. Jetzt ist es aber nicht pünktlich zum 31.3 gekommen. Und jetzt??? Bekomme ich jetzt nichts?? Danje

  2. Ich habe eine Frage. Ab den 01.04.20, darf ich nicht mehr arbeiten und da bekomme ich Gehalt von Kurzarbeiten.
    Mir fehlen dann ca. 700,00€ in Monat.
    Darf ich dann beim Amt nachfragen??

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  3. Mein Arbeitgeber hat uns ab den 18.03. zu 100 Prozent in Kurzarbeit geschickt. Also mit 0 Stunden. Nun soll ich aber arbeiten gehen. Ist das denn erlaubt? Weil ich ja das Geld von der Agentur für Arbeit beziehe und er das für 0 Stunden beantragt hat.

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  4. ich habe auf einer anderen seite gelesen, man dürfte bei erhalt von kurzarbeitergeld den finanziellen verlust ausgleichen indem man zusätzlich eine andere stelle z. b. im pflege – oder klinikbereich oder auch in der lebensmittelversorgung o. ä. annehmen kann u dies auch ohne irgendwelche abzüge.

  5. Ich bin alleinerziehende Mama, daher muss ich mein Sohn betreuen. Mein Arbeitgeber hat mich in Kurzarbeit geschickt. Allerdings nicht auf 0Stunden sondern auf 20 Stunden. Der AG hat sich deutlich geäußert, keine erbrachte Arbeit, kein Geld. Geht das so einfach. Bekomme ich die 67% von meinen Nettoberdienst, die Eltern erhalten, wenn Sie ihre Kinder betreuen müssen?

    1. Wieviel Unterhalt steuert Ihr Ex-Mann oder Ex-Freund hierbei noch für Ihren Sohn zu?

      1. Hallo
        bei uns ist 20 Prozent Kurzarbeit angemeldet, sprich 1 Tag in der Woche
        Wie ist es wenn ich jetzt 2 Wochen Urlaub nehme bekomme ich dann meinen kompletten Lohn oder wird für die Tage in denen ich eigentlich daheim wäre die 60 bzw. 67 Prozent angewendet. Genauso wenn ich 2 Wochen krank wäre bekomm ich dann 2 Wochen lang 60 bzw. 67 Prozent oder nur die Tage in denen ich kurz gearbeitet hätte
        Danke schonmal im Voraus

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  6. Ich komme mit 60Prozent bei ca.1.200,- im Monat nie hin. An wen kann ich mich wenden? VG

    1. Einfach bei einem Arbeitgeber anheuern, der in derselben Branche, in derselben Position und bei identischen Arbeitszeiten das Doppelte zahlt. Dann reicht auch das Kurzarbeiter*innen-Geld. Oder machen Sie doch ne Umschulung zur Alt-Bundespräsidentin (ca. 240.000 Euro p.a.), Nebenverdienste nicht eingerechnet. Oder gründen Sie eine Spielbank. Oder erben Sie einfach ein stattliches Vermögen, gewinnen den Super-Jackpot des Wochenendes oder züchten sauteure Koi-Karpfen. Hauptsache kein 1.200-Euro-Job mehr. Man soll denselben Fehler nie zweimal machen.
      Noch ein Tipp: Die Kommentar-Rubrik eignet sich nicht, um Fragen zu erörtern, für die die Arbeitsverwaltung, die Gewerkschaft oder andere Spezialisten zuständig sind. Einfach aus Bequemlichkeit mal irgendwo irgendwas fragen, nur um den eigenen A**** nicht an die richtige Adresse bewegen zu müssen, ist unfair!

  7. Meinem Arbeitgeber ist für alle Kollegen Kurzarbeitergeld bewilligt worden.Mein Nettogehslt beläuft sich im Schnitt auf 1150,-/1250,-Euro.Berechnet mit 60 Prozent. An wen kann ich mich wenden, da dieses Geld gar nicht ausreichen kann? VG

  8. Meine Frau arbeitet auf 450 Euro Basis und muss ab 1 April Zuhause bleiben bekommt aber kein Cent bezahlt hat sie irgendwelche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber trotzdem.

    Mit freundlichen Grüßen Fendt

  9. Wenn der Arbeitgeber nicht aufstock und ich mit dem kurzarbeiter Geld meinen Unterhalt nicht decken kann wo bekomme ich hilfe

  10. Mein Arbeitgeber zahlt 60%ab 1 März obwohl bis zum 18 das Geschäft auf war er stockt nicht auf wie und wo kann ich mit finanzielle Hilfe holen da die 60%gerade mal für die Miete und Nebenkosten reichen ich weiss nicht wie ich das stemmen soll

  11. Kann es sein, dann man LKurzarbeitergeld bekommt, der Chef aber verlangt, dass man noch 100% voll – so wie immer – arbeitet ?

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  12. Wenn der Betrieb Kurzarbeit anmeldet darf er die Geringverdiener die ausgefallenen Stunden auffangen lassen da diese günstiger sind und keinen anspruch auf Kurzarbeit haben.

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