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Gesundheitsamt überprüft in den nächsten Wochen dezentrale Anlagen im KreisgebietKleine Trinkwasserversorgungsanlagen auf dem Prüfstand

VOGELSBERG (ol). Noch immer gibt es im Vogelsberg Menschen, die ihr Trinkwasser von dezentralen und kleinen Trinkwasserversorgungsanlagen beziehen. Das liegt oft daran, dass es sich um außenliegende Häuser und Höfe handelt, die nicht an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen werden können. In den kommenden Wochen sollen die verstärkt überprüft werden. 

In der Pressemitteilung des Kreises heißt es, im Kreisgebiet gibt es 80 solcher Anlagen, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen. Daneben noch etwa 14 Kleinsttrinkwasseranlagen, die auch Wasser an Dritte abgeben. Auch für diese kleineren Anlagen schreibe der Gesetzgeber die Überwachungspflicht durch das Gesundheitsamt vor.

Gemäß Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2018 seien Wasserversorgungsanlagen in verschiedene Kategorien aufgeteilt. Die Anlagen unterteilen sich in A-Anlagen: zentrale Wasserwerke, B-Anlagen: dezentrale kleine Wasserwerke mit Abgabe an Dritte und C-Anlagen, also Kleinanlagen zur Eigenversorgung, sowie weitere Anlagen. Für die Betreiber der Kleinanlagen bestehe die gleiche Untersuchungspflicht mikrobiologischer und chemischer Parameter wie für große Versorger. Alle drei Jahre werde eine große Untersuchung fällig, eine kleine Untersuchung werde jährlich durchgeführt.

Die Untersuchungsbefunde der vergangenen Jahre zeigen: Die Qualität schwanke, im mikrobiologischen Bereich würden häufig Grenzwertüberschreitungen vorgefunden. „Das liegt daran, dass kleine Anlagen nicht über ein Trinkwasserschutzgebiet verfügen“, erklärte Romy Jacob vom Gesundheitsamt. Dadurch können durch intensive Bewirtschaftung der Flächen oder auch durch Wildtiere Einträge ins Wasser erfolgen.

„Wir werden in den kommenden Wochen vermehrt solche dezentralen Trinkwasseranlagen überprüfen, die Betreiber informieren und auf ihre Pflichten hinweisen“, kündigte die Hygieneinspektorin an. Diese Besichtigungen vor Ort seien für die Anlagenbetreiber kostenpflichtig.

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