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Urteilsspruch der 1. Strafkammer im Landgericht GießenJugendstrafe, gemeinnützige Arbeit und Bewährung um Messerstecherei in Alsfeld

ALSFELD (ol). Im Prozess um die Messerstecherei in der Alsfelder Schillerstraße vom Juni 2018 ist ein Urteil gefallen. Während der damals 15-Jährige Mitangeklagte verwarnt wurde und nun ein Anti-Aggressionstraining und gemeinnützige Arbeit leisten muss, wartet auf den Hauptverdächtigen, den damals 17-jährigen Bruder, eine dreijährige Jugendstrafe. Der syrische Onkel, der in den Vorfall involviert war, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Kurzer Blick in die Vergangenheit: Sirenen durchdrangen die Stille des Juni-Abends im vergangenen Jahr. Der Bereich rund um die Alsfelder Schillerstraße und die Stadthalle, hell beleuchtet und abgesperrt. Anwohner berichteten von lauten Schreien. Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr und die Spurensicherung waren im Einsatz. Am Montag, den 12. wurde ein 23-jähriger Eritreer bei einer Messerstecherei lebensbedrohlich verletzt und musste notoperiert werden. In der Nähe des Tatortes fanden die Beamten in einem Gebüsch ein Messer mit Blutanhaftungen und stellten dieses als mutmaßliche Tatwaffe sicher.

Foto: archiv/pw

Kurz darauf konnten drei der mutmaßlich an der Tat beteiligten Verdächtigen vor Ort festgenommen werden: Zwei deutsch-türkische Brüder, 15 und 17 Jahre alt, sowie deren 28-jähriger syrische Onkel. Der 17-Jährige, dem der lebensgefährliche Stich zugeordnet wird, wurde einen Tag später dem Haftrichter des Amtsgerichts Gießen vorgeführt, mit dem Ziel, Untersuchungshaft aufgrund des dringenden Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung zu erwirken. Der mutmaßliche Streitwert: Ein zerstörtes Fahrrad.

Seit dem 14. Dezember 2018 mussten sich die Verdächtigen wegen des Verdachts auf versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung vor dem Landgericht Gießen verantworten.

Drei Jahre Jugendstrafe für den Hauptangeklagten

Damals sei das Opfer mit einer Gruppe weiterer Flüchtlinge in der Alsfelder Innenstadt unterwegs gewesen und soll alkoholisiert gewesen sein. Aus einer Laune heraus soll der 23-jährige Eritreer mit dem Fuß ein Fahrrad umgestoßen haben, das an einem Hauseingang lehnte. Das soll in diesem Moment eine Frau beobachtet haben, die oben aus dem Fenster schaute, und deren Familie das Rad gehörte.

Foto: archiv/pw

Zwei ihrer Söhne, damals 15 und 17 Jahre alt, und deren syrischer Onkel verfolgten die Gruppe. Mehrere Prügeleien in der Innenstadt folgten. Zwar soll die Gruppe den Tatverdächtigen entkommen sein, doch sie wurde wieder eingeholt. Der Staatsanwalt teilte im Dezember mit, dass das spätere Opfer unkontrolliert um sich geschlagen habe, um die Schläge abzuwehren. Dabei habe er darum gebeten, aufzuhören und angeboten, er werde das Fahrrad wieder aufstellen.

Daraufhin habe der Hauptangeklagte ein Messer aus der Hose genommen, das er sich zuvor in der Wohnung eingesteckt hatte und dem Opfer in den Bauch gerammt. Die Stichwunde soll rund 25 Zentimeter lang gewesen, der Darm des Opfers verletzt worden sein. Das Opfer schwebte damals in Lebensgefahr und konnte nur durch die Notoperation gerettet werden. Der Angreifer habe den Tod des anderen billigend in Kauf genommen, heiß es im Dezember seitens der Staatsanwaltschaft.

Foto: archiv/pw

Fast drei Monate später sprach die 1. Strafkammer des Landgerichts in Gießen nun ein Urteil aus: Während es bei dem damals 15-Jährigen bei einer Verwarnung, gemeinnütziger Arbeit und einem Anti-Aggressionstraining blieb, wurde sein Bruder wegen versuchtem Todschlag und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, also einer Freiheitsstrafe nach Jugendstrafmaß. Der damals 28-jährige syrische Onkel der Brüder wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

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