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Fraktion fordert die Namen der möglichen neuen Betreiber im Interesse der Öffentlichkeit zu benennenWarum sich Romrods SPD gegen den Luwia-Beschluss aussprach

ROMROD (ol). Im Nachgang zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung in Romrod meldet sich die SPD-Fraktion per Pressemitteilung erneut zu Wort, um nochmals einige Punkte klarzustellen, die für sie von besonderer Bedeutung sind – und erklärt außerdem, warum sie sich mit sechs Stimmen gegen den Beschluss, die Kündigung von SozioVita zu akzeptieren, aussprach.

In der Pressemitteilung heißt es, die Fraktion „ist und war nicht unentschlossen in der Frage, ob man der Drucksache des Magistrats bezüglich Luwia zustimmen soll oder nicht„. Man habe sich nach mehrfacher Beratung gegen die Drucksache ausgesprochen, weil die Stadtverordnetenversammlung sich nicht um die Geschäfte der Stadt sorge, sondern der Magistrat. Insoweit habe der Magistrat in seiner Pflicht, Schaden von der Stadt abzuhalten und zu prüfen, ob Kündigungen rechtens sind, akzeptiert werden können und welche rechtlichen Folgen daraus zu ziehen seien wie beispielsweise Schadensersatz oder aber Folgen für das Ansehen der Stadt.

Bevor man in einer schwierigen Situation abschließende Entscheidungen treffe, müsse ein Für und Wider klar beleuchtet werden. So habe der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arndt Planz, wie auch der Fraktionsvorsitzende Jörg Gaudl in den jeweiligen Treffen der Stadt mit SozioVita und deren Geschäftsführerin Kaja Diehl stets den Eindruck gewinnen können, dass Diehl als Geschäftsführerin ihrer Gesellschaft stets die eigene Interessenlage professionell vertreten habe.

Die Fraktion gehe daher nicht davon aus, das SozioVita bewusst eine Eskalation herbeigeführt habe, um sich aus dem Projekt zurückzuziehen, sondern im eigenen privatwirtschaftlichen Sinne gehandelt habe. „Das hat in unseren Augen die gestrige E-Mail von SozioVita nochmal unterstrichen, da dort unter den geforderten Voraussetzungen weiterhin die Bereitschaft zur Fortführung des Projekts erklärt wurde“, heißt es weiter.

SozioVita nicht aus Verantwortung entlassen

Die Fraktion sei nicht der Meinung, dass eine einzige juristische Einschätzung 60 Minuten vor Beginn der Sitzung die ausreichende Grundlage schaffe, um abschließend eine Entscheidung zu treffen, die weitere juristische Folgen nach sich ziehen könnte.
Außerdem sei die Fraktion nicht der Meinung, dass man SozioVita aus seiner Verantwortung entlassen sollte, ohne ernsthaft im Parlament über die Frage des anteiligen variablen Mietzinses gesprochen zu haben, der durch das Regierungspräsidium Gießen verantwortet wird, weil dieses jährlich die Reinvestitionskosten und damit die Einnahmen des Betreibers festsetzt.

Der Beschluss sei und war nicht notwendig, um mit anderen möglichen Betreibern in Kontakt zu treten. Persönliche Befindlichkeiten zwischen einzelnen Personen der Vertragspartner können nicht Maßstab für politische Entscheidungen sein, deren Tragweite über 30 Jahre hinausgeht.

Ebenso fordere die Fraktion weiterhin, die möglichen neuen Betreiber im Interesse der Öffentlichkeit zu benennen. „Wir halten an einer zeitnahen Information der Öffentlichkeit ebenso fest. Wir bleiben der Auffassung, dass die Information der Stadtverordneten inakzeptabel war“, heißt es am Ende der Pressemitteilung.

Linktipp: Hier geht es zur Sonderseite von OL zum Thema „Luwia“.

12 Gedanken zu “Warum sich Romrods SPD gegen den Luwia-Beschluss aussprach

  1. „Ich versuche nur Fragen in den Raum zu stellen, die die Sache auch von einer anderen Seite beleuchten als nur gegen die Stadt zu hetzten (was meist auch nur spekulativ ist).“
    Nee, „Interessierter Bürger“, man kann zwischen Ihren lupenreinen Spekulationen und den Hinweisen anderer Kommentatoren auf (Teil-)Informationen, die wiederum Grundlage einigermaßen seriöser Schlussfolgerungen sind, sehr wohl unterscheiden. Nur werden die exaktesten Textanalysen (z.B. in https://www.oberhessen-live.de/2019/01/14/richtberg-kuendigung-zu-luwia-kam-voellig-ueberraschend/).
    Dass die Finanzierung der Betreuung bei Menschen mit Behinderung und Senioren sich unterscheidet, dürfte auch bei „Compass Leben“ bekannt sein.
    Bei letzteren mischen sich die Finanzierungssysteme komplizierterweise auch noch (Grund- und Behandlungspflege), obwohl man dabei ist, die strenge Unterscheidung aufzuheben. Was das aber mit der Kompetenz von „Compass Leben“ zu tun haben soll, die Kosten von „SozioVita“ bei LuWiA einzuschätzen, wo ja auch noch Tagespflege und alltagsnahe Dienstleistungen dazu kommen, die wieder aus anderen Töpfen bzw. über Pflegeversicherung etc. leider nur sehr dürftig finanziert werden, erschließt sich mir nicht. Na, Weihnachten ist gerade erst rum. Da gab’s bei Ihnen wohl reichlich Spekulatius.
    Was die Gewinnerzielung von gGmbHs angeht, haben Sie einfach einmal zu wenig gegoogelt. Zitat (https://www.firma.de/rechnungswesen/die-ggmbh-und-der-gewinn-ein-sensibles-thema/): „Eigentlich darf eine gGmbH keinen Gewinn zurücklegen, denn alle Überschüsse müssen dem Satzungszweck zugeführt werden. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmefälle.“ SIE machen die Ausnahmen hier doch zum Regelfall. Anders wären Ihre Unterstellungen hinsichtlich der gemutmaßten Interessen und Motive von SozioVita gar nicht zu halten.
    Nun also leben Sie wohl. Das Google-Blatt scheint ausgereizt zu sein. Ab hier müsste man eben wirklich Fachkenntnisse haben.
    Eine gGmbH darf Gewinne erzielen, sonst könnte sie nicht einmal Rücklagen bilden. Die Frage stellt sich später nach der Verwendung der Gewinne (Überschüsse)

    1. Da fehlt doch ein Halbsatz? Stimmt. Und ganz am Ende ist sogar ein ganzer Satz zu viel. Der ist nämlich falsch, stammt von „interessierter Dingsbums“ und war nur meine Gedankenstütze. Achtung, jetzt kommt der unvollständige Satz (diesmal vollständig):
      Nur werden die exaktesten Textanalysen (z.B. in https://www.oberhessen-live.de/2019/01/14/richtberg-kuendigung-zu-luwia-kam-voellig-ueberraschend/) hier gar nicht veröffentlicht (ziemlich genaue Spekulation!).
      Tut mir leid, dass mein Kommentar so fahrig wirkt. Aber mir fällt immer wieder der Spekulatius in den Glühwein. Und ich bin doch Food Saver.

  2. Zitat:
    „Die Frage des anteiligen variablen Mietzinses […], der durch das Regierungspräsidium Gießen verantwortet wird, weil dieses jährlich die Reinvestitionskosten und damit die Einnahmen des Betreibers festsetzt“ bedürfte dringend der Erläuterung

    Kann man selbst nachlesen auf der Seite des RP,bei geförderten Einrichtungen hat das RP ein deutliches Mitsprachrecht

    Interessant wäre ja nicht nur die Forderung der Stadt Romrod, sondern auch die Forderung im Mietevertrag von SozioVita! Warum fagt denn (kaum) niemand nach deren Forderungen? Evtl. waren diese gar nicht akzeptabel? Das Vorgehen von SozioVita und deren öffentlichen Mitteilungen werden kaum bis gar nicht hinterfragt, das wird alles als Wahrheit konsumiert, das halte ich für bedenklich. Ich bin weder für die eine noch für die andere Seite, aber ich versuche auch nicht einseitig zu sein.

    Das Argument, die Kosten für zukünftige Bewohner im zumutbaren Bereich halten zu können, ist ein hoch-emotionales Argument. Wenn man sich etwas mit der Sache beschäftigt, eigenlich nicht glaubwürdig. Die Kosten für die Bewohner würden nicht höher liegen als bei vielen anderen Einrichtungen, das lässt sich einigermaßen schlüssig errechnen. Im Grunde geht es der SozioVita sicherlich auch um möglichst hohen Überschuss bei möglichst kleinem Risiko. Vielleicht hat man aber auch bemerkt, dass man gar nicht in der Lage ist, so ein Projekt zu stemmen? Oder es gibt andere interne Baustellen, die man kaum bewältigen kann? Dann sucht man natürlich nach Forderungen und Argumenten, die eine Weiterführung des Vertrages unmöglich machen, damit ein Ausstieg mit weißer Weste möglich ist. Wie ich schon einmal geschrieben habe: Würde es um die Frage der Wandfarbe gehen, wäre sicher ein Kompromiss möglich. Aber ich gebe zu, das Argument mit den Bewohnern ist gut, um die Öffentlichkeit auf seine Seite zu ziehen. Ein deutlich besseres Krisenmanagement und Kommunikationspolitik als von Seiten der Stadt.

    1. Bei aller Sympathie für Ihren Ansatz, sich zunächst selbst sachkundig zu machen, bevor man sich an einem Meinungsaustausch beteiligt, scheinen Sie mir aber jetzt in eine Verteidigerrolle der Vermieterseite geraten zu sein, indem Sie alles an den Haaren herbei ziehen, was man dem abgesprungenen Mieter „SozioVita“ unterstellen und anlasten könnte. Leider begeben Sie sich dabei ausschließlich auf das dünne Eis der Spekulationen und stellen Behauptungen in den Raum, die Sie nicht mit Tatsachen untermauern können. Schade. Natürlich kann man grundsätzlich die Rolle des „advocatus diaboli“ einnehmen, damit nicht einseitig nur in einer bestimmten Richtung spekuliert wird. Aber auch dafür braucht man konkrete Anhaltspunkte und belastbare Fakten. Mal ein paar Beispiele:
      * „…bei geförderten Einrichtungen hat das RP ein deutliches Mitsprachrecht.“
      Ich weiß nur:
      – Vom RP gefördert wurde nur das PROJEKT LuWiA der Stadt Romrod, und zwar durch Zuschuss zur Errichtung eines Gebäudes, das mit einer bestimmten Zweckbestimmung an einen Betreiber vermietet werden soll, der darin dann eine Einrichtung unterhält, deren Träger er selbst ist. Weder ein Projekt noch ein Gebäude sind „Einrichtungen“. Aufgrund des Zuschusses und des zinslosen Kredits für die kommunale Investition kann das RP von der Stadt Romrod verlangen, bei der Planung, der Durchführung der Baumaßnahme und der Abwicklung der Finanzierung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Hierzu dürfte auch gehören, das Objekt zu marktüblichen Konditionen zu vermieten bzw. zu verpachten.
      Gegenüber der „SozioVita“ bestehen dagegen keinerlei Mitsprachrechte des RP, es sei denn aufgrund einer Förderung auch des Mieters/Betreibers durch öffentliche Mittel. Hierüber ist jedoch nichts bekannt.
      * „Das Argument, die Kosten für zukünftige Bewohner im zumutbaren Bereich halten zu können, ist ein hoch-emotionales Argument. Wenn man sich etwas mit der Sache beschäftigt, eigentlich nicht glaubwürdig.“
      Ich weiß nur:
      – Einrichtungen, die sich kein Privatkunde leisten kann, werden nicht hinreichend nachgefragt und sind damit nicht wirtschaftlich zu betreiben;
      – Auf die gesetzliche Kostendeckelung im Falle der Belegung durch Ämter wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen (siehe § 9 SGB XII in Abs. 2). Die Kosten müssen „angemessen“ sein, d.h. sie dürfen nicht über dem Durchschnitt vergleichbarer Einrichtungen liegen und müssen dem nachgewiesenen Bedarf des Leistungsberechtigten entsprechen.
      – In dem Wunsch von SozioVita, einen Kosten- und damit Preisrahmen einhalten zu können, der eine Auslastung der Einrichtung und damit den wirtschaftlichen Betrieb sichert, kann ich weder ein „hoch-emotionales Argument“ noch bei näherer Beschäftigung mit der Sache „Unglaubwürdigkeit“ erkennen. „SozioVita“ verhält sich hier vernünftig und professionell.
      * „Im Grunde geht es der SozioVita sicherlich auch um möglichst hohen Überschuss bei möglichst kleinem Risiko.“
      Ich weiß nur:
      – Als gemeinnützige GmbH darf „SozioVita“ keine Gewinne erzielen. Ihre Vermutung dürfte somit falsch sein. Die Minimierung von Risiken ist dagegen zulässig und auch vernünftig.
      * „Vielleicht hat man aber auch bemerkt, dass man gar nicht in der Lage ist, so ein Projekt zu stemmen?“
      Ich weiß nur:
      – Die Muttergesellschaft „Compass Leben“ unterhält zahlreiche Wohnprojekte für Menschen mit Handicaps im Vogelsbergkreis. Da sollten die Verantwortlichen klare Vorstellungen von den Kostenstrukturen solcher Einrichtungen haben (im Gegensatz zur Stadt Romrod!).
      – Allerdings wurde bereits gemutmaßt, dass es schwierig sein dürfte, auf einem leer gefegten Arbeitsmarkt genügend qualifizierte Pflegekräfte zu rekrutieren. Dies wäre ein mögliches Motiv für den Rückzug von „SozioVita“, zumal mit der letzten Aufstockung der Platzzahl durch die Stadt Romrod (im Interesse einer den gestiegenen Baukosten entsprechenden Steigerung der Mieteinnahmen!) für den Betreiber ein zusätzlicher Personalbedarf entstanden war.
      * „Oder es gibt andere interne Baustellen, die man kaum bewältigen kann? Dann sucht man natürlich nach Forderungen und Argumenten, die eine Weiterführung des Vertrages unmöglich machen, damit ein Ausstieg mit weißer Weste möglich ist.“
      Ich weiß nur:
      – Von irgendwelchen „internen Baustellen“ bei „Compass Leben“ ist nichts bekannt. Insofern bewegen Sie sich im Bereich der „Verschwörungstheorien“ oder wilden Spekulationen.
      – Konstruierte Gründe, um den Vertrag scheitern zu lassen? Unwahrscheinlich, denn es wurden seitens „SozioVita“ Neuverhandlungen auf einer anderen Berechnungsgrundlage angeboten. Es war die Stadt Romrod, die dies abgelehnt hat, weil allem Anschein nach nicht mehr die Miete erzielt worden wäre, die den gestiegenen Baukosten, dem Ziel der Refinanzierung dieser Kosten innerhalb von 30 Jahren und den Wirtschaftlichkeits-Anforderungen des RP entsprach.
      * „Die Kosten für die Bewohner würden nicht höher liegen als bei vielen anderen Einrichtungen, das lässt sich einigermaßen schlüssig errechnen.“
      Ich weiß nur:
      Was der Betrieb von Wohneinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsleistungen tatsächlich kostet und kosten darf, weiß von allen Beteiligten „SozioVita“ bzw. „Compass Leben“ am besten, denn das sind die einzigen Praktiker in dem ganzen Spiel. Ich denke, dass Sie in Ihrem letzten Statement bluffen. In Wahrheit kennen Sie weder die Kostensätze vergleichbarer Einrichtungen noch die Ausgabenstruktur, auf deren Grundlage diese errechnet sind. „Einigermaßen schlüssig“ ist da überhaupt nichts. Vermute ich mal unter Berufung auf Frau Google.

      1. Um es mal kurz zu machen, sonst ufert das aus:
        Selbstverständlich ist das alles hoch spekulativ – das gebe ich auch gerne zu. Ich versuche nur Fragen in den Raum zu stellen, die die Sache auch von einer anderen Seite beleuchten als nur gegen die Stadt zu hetzten (was meist auch nur spekulativ ist). Das damit eine kleine Verteidigerrolle verbunden ist, liegt einfach daran, dass sonst niemand die Fragen stellt. Advocatus diaboli – inkl. Spekulationen, Fragen die niemand fragt, Spekulationen, die niemand spekuliert…. den muss es ja auch geben. Sie haben es auf den Punkt gebracht.

        SozioVita kennt sich im Bereich der Behindertenhilfe sicher sehr gut aus, die unterliegt aber einer anderen Finanzierung als die Altenhilfe.
        Das mit dem RP und Verhandlungn von Investkostensätze mit dem Betreiber kann man auf der Seite des RP nachlesen, dort finden sich auch die Kalkulationsblätter, die der Betreiber einzureichen hat.
        Die Kostensätze der anderen Einrichtungen lassen bei den Kranken- /Pflegekassen nachlesen, im Zweifel auf der Seite der Einrichtungen selbst.
        Eine gGmbH darf Gewinne erzielen, sonst könnte sie nicht einmal Rücklagen bilden. Die Frage stellt sich später nach der Verwendung der Gewinne (Überschüsse)
        Der Vorwurf des bluffens und nicht auskennen meiner Person ist aber auch hoch spekulativ…..da würde ich bei ihnen auch nicht drauf wetten…..

        Wie dem auch sei, ich wünsche dem Projekt ein gutes Gelingen, egal mit wem. Es gibt viel erfolgreiche Projekte diese Art, warum also auch nicht das ?
        Damit werde ich mich jetzt aus allen Diskussionen zurückziehen, wird rehen uns irgendwann nur noch im Kreis.
        Dabnke für die interessante Auseinandersetzung

      1. Wenn unter dem Link nur die Suchfunktion angezeigt wird (seite leider nicht gefunden usw.), dann kann man in das Suchfenster „Der Wähler fragt – Die Politiker antworten | Loriot“ eingeben, um zu dem Beitrag zu gelangen. Es lohnt sich. Woas bin I?

  3. Also diese verklausulierten und verschwurbelten Stellungnahmen aus dem Romröder Stadtparlament treiben mich zur Verzweiflung. Sitzen da nur Leute, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind und genau so ungenau denken wie sie sprechen, oder hat man selbst den Provinzpolitikern bereits per rhetorischer Schulung auf Parteikosten beigebracht, sich so sinnfrei zu äußern, dass man im Ergebnis ebenso gut eine Schüssel Götterspeise an die Wand nageln könnte?
    …die Fraktion „ist und war nicht unentschlossen in der Frage, ob man der Drucksache des Magistrats bezüglich Luwia zustimmen soll oder nicht.“ War und ist man nun dafür oder dagegen? Teilweise oder ganz? Und wenn ja, warum? Und wenn nein, warum nicht?
    „Die Fraktion sei nicht der Meinung, dass eine einzige juristische Einschätzung 60 Minuten vor Beginn der Sitzung die ausreichende Grundlage schaffe, um abschließend eine Entscheidung zu treffen, die weitere juristische Folgen nach sich ziehen könnte.“
    Heißt jetzt was? Entscheidung wozu? Was wäre juristisch zu klären gewesen? Warum stellte man keine entsprechenden Anträge?
    Und dann duckt man sich einfach weg, denn zuständig für die Geschäfte der Stadt ist ja der Magistrat und nicht die Stadtverordnetenversammlung. Konsequenz: „Insoweit habe der Magistrat in seiner Pflicht, Schaden von der Stadt abzuhalten und zu prüfen, ob Kündigungen rechtens sind, akzeptiert werden können und welche rechtlichen Folgen daraus zu ziehen seien wie beispielsweise Schadensersatz oder aber Folgen für das Ansehen der Stadt.“ Da muss man sich nicht sachkundig machen. Da überlässt man die fachlichen Entscheidungen denen, die man „in [ihrer] Pflicht, Schaden von der Stadt abzuhalten, akzeptieren kann, was immer das heißen soll. Warum wählt man diese Nasen in ein Stadtparlament? Wie verstehen die ihre Oppositionsrolle? Sitzen die nur da rum, um zum internen Tarif der freiwilligen Feuerwehr billiges Flaschenbier zu trinken, während sich nur die um das Ansehen der Stadt und die Rechtsfolgen aus irgendwelchen gekündigten Verträgen sorgen, die dafür zuständig sind?
    Da wäre es doch besser, man stellte Romrod unter die Zwangsverwaltung des Regierungspräsidiums. Kommunale Selbstverwaltung macht unter solchen Umständen keinerlei Sinn.

    1. Original der Presseinformation vom 23.01.2019:

      Im Nachgang zur gestrigen Stadtverordnetenversammlung möchte die SPD Fraktion nochmal Punkte klarstellen, die für sie von besonderer Bedeutung sind. Die Fraktion ist und war nicht unentschlossen in der Frage, ob man der Drucksache des Magistrats zustimmen soll oder nicht.

      Wir haben nach mehrfacher Beratung uns GEGEN die Drucksache ausgesprochen weil:

      1.
      Die Stadtverordnetenversammlung besorgt nicht die Geschäfte der Stadt, sondern der Magistrat. Insoweit hat der Magistrat in seiner Pflicht Schaden von der Stadt abzuhalten zu prüfen, ob Kündigungen rechtens sind, akzeptiert werden können und welche rechtlichen Folgen daraus zu ziehen sind, bspw. Schadensersatz, Folgen für das Ansehen der Stadt etc.

      2.
      Bevor man in einer schwierigen Situation abschließende Entscheidungen trifft, muss ein Für und Wider klar beleuchtet werden. So hat der stellv. Fraktionsvorsitzende Arndt Planz, wie auch der Fraktionsvorsitzende Jörg Gaudl in den jeweiligen Treffen der Stadt mit SozioVita und deren Geschäftsführerin Kaja Diehl stets den Eindruck gewinnen können, dass Frau Diehl als Geschäftsführerin ihrer Gesellschaft stets die eigene Interessenlage professionell vertreten hat. Die Fraktion geht daher nicht davon aus, dass SozioVita bewusst eine Eskalation herbeigeführt hat, um sich aus dem Projekt zurückzuziehen, sondern im eigenen privatwirtschaftlichen Sinne gehandelt hat. Das hat in unseren Augen die gestrige E-Mail von SozioVita nochmal unterstrichen, da dort unter den geforderten Voraussetzungen weiterhin die Bereitschaft zur Fortführung des Projekts erklärt wurde.

      3.
      Die Fraktion ist nicht der Meinung, dass eine einzige juristische Einschätzung 60 Minuten vor Beginn der Sitzung die ausreichende Grundlage schafft, um abschließend eine Entscheidung zu treffen, die weitere juristische Folgen nach sich ziehen könnte, bspw. Schadensersatz.

      4.
      Die Fraktion ist nicht der Meinung, dass man SozioVita aus seiner Verantwortung entlassen sollte, ohne ernsthaft im Parlament über die Frage des anteiligen variablen Mietzinses gesprochen zu haben, der durch das Regierungspräsidium Gießen verantwortet wird, weil dieses jährlich die Reinvestitionskosten und damit die Einnahmen des Betreibers festsetzt.

      5.
      Der Beschluss ist und war nicht notwendig, um mit anderen möglichen Betreibern in Kontakt zu treten.

      6.
      Persönliche Befindlichkeiten zwischen einzelnen Personen der Vertragspartner können nicht Maßstab für politische Entscheidungen sein, deren Tragweite über 30 Jahre hinausgeht.

      Ebenso fordert die Fraktion weiterhin die möglichen neuen Betreiber im Interesse der Öffentlichkeit zu benennen. Wir halten an einer zeitnahen Information der Öffentlichkeit ebenso fest. Wir bleiben der Auffassung, dass die Information der Stadtverordneten inakzeptabel war.

      Zusatz von mir:
      Inhalt der Drucksache war die Frage, ob man die Kündigung von SozioVita akzeptiert oder nicht akzeptiert.

      1. …als in dem obigen Artikel. Trotzdem bleiben Irritationen. Ob man die Kündigung von SozioVita akzeptiere oder nicht akzeptiere, war doch eigentlich gar nicht zu entscheiden. Es gibt keine unkündbaren Mietverträge. Eine Kündigung war m.E. rechtswirksam ausgesprochen, denn jede einseitige Änderung der Vertragsbedingungen ist ein Kündigungsgrund.
        Jedem Stadtverordneten hätte auch klar sein müssen, dass Schadenersatzforderungen aufgrund des Ausstiegs aus einem 30-jährigen Mietvertrag gegen eine gemeinnützige GmbH vollkommen aussichtslos wären, da diese nur bis zur Höhe ihres Gesellschaftskapitals haftet. Entsprechende „Vorbehalte“ konnte man sich also sparen.
        „Die Frage des anteiligen variablen Mietzinses […], der durch das Regierungspräsidium Gießen verantwortet wird, weil dieses jährlich die Reinvestitionskosten und damit die Einnahmen des Betreibers festsetzt“ bedürfte dringend der Erläuterung. Reinvestitionskosten können nur bei der Stadt Romrod als Bauherr anfallen. Der Betreiber (Mieter) hat damit nichts zu tun. Dem kann auch das Regierungspräsidium die Einnahmen nicht festsetzen.
        Tatsache ist wohl, dass SozioVita ungeachtet der ausgesprochenen Kündigung des alten Mietvertrags neue Vertragsverhandlungen angeboten hatte, um die Kosten für zukünftige Bewohner in einem zumutbaren Rahmen halten zu können. Genau das hätte zur Abstimmung gestellt werden müssen! Nicht Kündigung akzeptieren oder nicht, sondern neu Verhandeln oder nicht. Diese klare Konsequenz verschwindet hinter der Abstimmung über eine Annahme der Kündigung. Merkwürdig, dass die Beratungen und Abstimmungen immer so laufen, dass die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Forderungen der -stadt Romrod gegenüber einem potenziellen Mieter nichts erfährt.

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