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58-Jähriger aus Wartenberg wegen fahrlässiger Brandstiftung vor GerichtEin weggeworfenes Tuch, das für einen Platz auf der Anklagebank sorgte

ALSFELD (akr). Wie Renovierungsarbeiten in einem Chaos enden können, das zeigte am Dienstagmorgen ein Fall vor dem Alsfelder Amtsgericht. Der Angeklagte: Ein 58-Jähriger aus Wartenberg, der wegen „fahrlässiger Brandstiftung“ auf der Anklagebank Platz nahm. 

„Mir war nicht bewusst, dass es so ein Chaos gibt, wenn ich den Lappen dahin lege“, sagte der Angeklagte. Ein Lappen, mit dem er Tropfen von Leinöl aufgewischt hatte und der sich später dann selbst entzündete und für einen Brand in seinem Haus sorgte.

Es war Mittwoch, der 26. September 2018. Der 58-Jährige renovierte schon seit einiger Zeit das Haus in Wartenberg, das ihm und seinen Geschwistern gehört. Seit fünf Jahren lebt er dort allein. Im Rahmen der Renovierungsarbeiten wollte der Angeklagte auch die Türen mit Leinöl bearbeiten, deswegen machte er zunächst einen Testanstrich. „Etwas Leinöl ist auf den Boden getropft, das ich mit einem Lappen aufgewischt habe“, erzählte der 58-Jährige. Dann habe er den Lappen einfach in die Ecke geworfen – ein fataler Fehler, der sich allerdings erst später bemerkbar machte.

Lappen entzündete sich selbst

Nachdem er den Lappen in die Ecke geworfen hatte, weil er Feierabend machen wollte, ging er Einkaufen, hat er noch ein wenig Fernsehen geschaut und ist dann schlafen gegangen. Dass sich der Lappen in der Nacht durch eine chemische Reaktion noch selbst entzünden wird, damit habe er nicht gerechnet. Mit Leinöl getränkte Tücher, Pinsel und andere Sachen müssen nämlich nach bestimmten Brandschutzvorschriften gelagert und entsorgt werden.

Gegen vier Uhr in der Früh, am 27. September, alarmierte ein Nachbar die Feuerwehr, die den Brand im Eingangsbereich des Hauses auch schnell löschen konnte. „Ich bin froh, dass ich da überhaupt noch raus gekommen bin“, sagte der Angeklagte. Weil er auch den Fußboden renovierte, war der Flur mit Styropor ausgekleidet. „Wahrscheinlich hat der Styropor Feuer gefangen“, sagte der Wartenberger. Die Höhe des Sachschadens belief sich auf rund 10.000 Euro.

Der Angeklagte zeigte sich geständig und gab zu, den Lappen entgegen der Brandschutzvorschriften aufbewahrt zu haben. Zudem habe er Reue gezeigt. Die Staatsanwaltschaft, die an diesem Tag von Rechtsreferendar Hendrik Kostka vertreten wurde, forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro. Verteidiger Joachim Hinz hingegen sagte „Die Schuld ist im unteren Bereich anzusiedeln, weswegen ich eine Verwarnung als angemessen sehe“.

Nach einer kurzen Pause sprach Richterin Britta Jansen-Matthies dann das Urteil: Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung, weil er die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. „Er ist nicht vorbelastet und hat den Tatvorwurf ohne Wenn und Aber eingeräumt“, sagte Jansen-Matthies und schloss die Verhandlung.

Ratschläge der Polizei und Feuerwehr zum Umgang mit Leinöl getränkten Lappen

– unbedingt Gebrauchsanweisung und Warnhinweise auf Verpackung beachten

– Lappen (sofern sie später nochmal verwendet werden sollen) nach Gebrauch in luftdicht  verschlossenen Behältern (Schraubglas, Metalldose) aufbewahren

– Lappen flach ausgebreitet auf einer feuerfesten Unterlagen legen und aushärten lassen

– Lappen kontrolliert verbrennen

– gebrauchte Pinsel auswaschen oder in Rohleinöl aufbewahren

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